Unfälle bei Kindern – Tipps und Absicherungen

Unfälle mit Kindern sind leider an der Tagesordnung. Alle fünf Minuten verunglückt in Österreich ein Kind so schwer, dass es ins Krankenhaus muss*. Was können Sie selbst zur Unfallvermeidung beitragen und welche Möglichkeiten gibt es, um zumindest das finanzielle Leid nach einem Unfall zu verringern?

Tipps zur Unfallvermeidung

Zu Hause

73 Prozent aller Unfälle mit Kindern ereignen sich in den eigenen vier Wänden.* Überlegen Sie als Eltern, was Sie machen können, um eine sehr häufige Unfallursache, nämlich Unfälle vom Wickeltisch, zu vermeiden, Stolperfallen für Ihren quirligen Nachwuchs zu beseitigen oder auch um die Fenster kindersicher zu machen. 

 

* Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit

Schulweg

Sie können mithelfen, den Schulweg sicherer zu machen, indem Sie Ihr Kind zum umsichtigen Verhalten im Straßenverkehr anleiten. Verzichten Sie darauf, "Elterntaxi" zu spielen, sondern zeigen Sie Ihrem Kind den sicheren Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Im Auto

Berücksichtigen Sie die gängigen Verhaltensmaßregeln, fahren Sie mit Kind oder Kindern im Auto noch verantwortungsbewusster als sonst und bestehen Sie auf dem Gebrauch der Kindersitze - auch wenn das Ihrem schon etwas älteren Kind gar nicht passen sollte. 

Fröhliches kleines Kind auf Fahrrad

Unfallversicherung

Mit der Raiffeisen Unfallversicherung verfügen Sie über einen Versicherungsschutz für Ihre ganze Familie. Meine Unfallversicherung von Raiffeisen schützt Sie und Ihre Liebsten vor den Folgen eines Unfalls.

  • Rundumschutz für Ihre Familie: Mit der Unfallversicherung können Sie einzelne Personen oder die gesamte Familie inklusive Partner:in und Kinder versichern. Es gibt spezielle Tarife für Kinder und Jugendliche.
  • Spezialleistungen für Kinder: Bei einem Spitalsaufenthalt eines Kindes bis zum zwölften Geburtstag werden die Unterbringungskosten für die Begleitperson von bis zu EUR 75,- pro Tag ersetzt. Kleinkinder bis zum ersten Geburtstag sind gratis bei den Eltern mitversichert.
Schulkind mit Heften und Schultasche am Rücken

Haftpflicht und Rechtsschutz

Wie verhält es sich aber, wenn Ihr Kind nicht Unfallopfer ist, sondern einen Unfall verursacht hat? 

Frage der Schuldfähigkeit: Kommt es zu einem durch ein Kind verursachten Schaden und es liegt keine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht vor, haften Eltern nicht für von ihren Kindern angerichtete Schäden. Da unter 14-Jährige nicht deliktsfähig sind, trifft sie in der Regel auch keine Haftung betreffend Schadenersatzansprüche.

Wichtige Versicherungen: 

  • Die Privathaftpflichtversicherung ist Teil Ihrer Raiffeisen Wohnungsversicherung (Haushaltsversicherung). Sie deckt Schadenersatzansprüche gegen Sie oder Ihre Angehörige ab, d.h. sie übernimmt die Schadenersatzverpflichtungen bzw. wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. 
  • Rechtsschutzversicherung: Die Raiffeisen Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch dabei, unberechtigte Forderungen an Sie abzuwehren. 

Ihr Versicherungsschutz – Ihre Beratung

Nicht immer hat man den vollen Überblick darüber, welche Versicherungen unbedingt notwendig sind. Eventuell sind Sie schon ausreichend versichert, eventuell gibt es noch Lücken in Ihrem Versicherungsschutz. Besprechen Sie diese Frage mit Ihrem:Ihrer Raiffeisenberater:in und lassen Sie sich über die für Sie und Ihre Familie in Frage kommenden Versicherungslösungen informieren.