Rechtliche Informationen

Hier finden Sie 

  • Hinweise zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)
  • Detailinformationen zur Abwicklungsdisziplin (CSDR)
  • Information über die erreichte Ausführungsqualität von Kundenorders
  • Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft
  • Mitwirkungspolitik inklusive Grundsätze der Stimmrechtsausübung der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. 
  • Ausführungspolitik gemäß WAG 2018
  • Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten  im Finanzdienstleistungssektor
  • Information über die Geldtransferverordnung EU 2015/847
  • Information zur Einlagensicherung
  • Information über die außergerichtliche Streitbeilegung
  • Information zu Hypothekar-/Immobilienkrediten für Verbraucher
  • Information zum Common Reporting Standard (CRS) / Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)
  • Information zur Datenverarbeitung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sowie zum automatischen Informationsaustausch (GMSG)

Mit 1. Januar 2015 sind die Europäische Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie von Banken und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive, „BRRD“) und die Europäische Verordnung zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und Verfahren für die Abwicklung von Kreditinstituten im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds („SRM-Verordnung“) in Kraft getreten. Sie führen für alle EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Regelung zur Vorbeugung von Bankenkrisen und dem Krisenmanagement von Banken ein.

Die BRRD wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt.

Diese BRRD sieht unter anderem vor, dass in jedem EU-Mitgliedstaat eine nationale Abwicklungsbehörde eingerichtet wird, die bestimmte Rechte zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten hat.

Die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen auf nationaler Ebene, die Abwicklungsbehörden treffen können, kann sich im Detail unterscheiden. Hier sollen die möglichen Abwicklungsmaßnahmen am Beispiel Österreichs erläutert werden. Die Abwicklungsverfahren anderer, insbesondere auch nicht-europäischer Länder können abweichend und noch einschneidender ausgestaltet sein.

Information über die erreichte Ausführungsqualität von Kundenorders

Die Bank informiert gemäß § 64 Abs 2 WAG 2018 nachfolgend über die Ausführungsqualität der im Kalenderjahr 2022 ausgeführten Kundenorders:

Erläuterung der Bedeutung der Ausführungskriterien

In der Durchführungspolitik der Bank für Kundenorders findet sich die Gewichtung der relevanten Ausführungskriterien, insbesondere

  • der Preis des Finanzinstrumentes,
  • die mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Kosten,
  • die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrages.

Für die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses, sowohl bei Privatkunden als auch bei professionellen Kunden,  wird vorrangig das Gesamtentgelt herangezogen.

Dieses Gesamtentgelt setzt sich aus dem Preis des Finanzinstrumentes sowie allen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammen.

Dem Kriterium des Gesamtentgelts untergeordnet berücksichtigt die Bank gleichrangig die folgenden Ausführungsaspekte: Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungswahrscheinlichkeit und Ausführungsgeschwindigkeit.

Diese Gewichtung der Ausführungskriterien wird auf alle Kategorien von Finanzinstrumenten angewendet.

Weiterführende Informationen über die Durchführungspolitik der Bank sowie die relevanten Kriterien für die Gewichtung von Ausführungskriterien sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten.

Informationen über potentielle Interessenkonflikte

  • Die Bank hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein potentieller oder tatsächlicher Interessenkonflikt den Interessen des Kunden schadet. Weiterführende Informationen sind in der Broschüre „Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft“ enthalten.
  • Es bestehen keine wesentlichen Nahebeziehungen zu Handelsplätzen.
  • Die Bank hat keine Vereinbarungen mit Handelsplätzen über Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen abgeschlossen bzw. hat die Bank keine derartigen Zahlungen erhalten oder geleistet.

Überwachung der Ausführungsqualität

Damit bei der Ausführung von Kundenaufträgen immer die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden können, überwacht die RLB Burgenland laufend die Ausführungsqualität und prüft regelmäßig, zumindest einmal jährlich, sowie anlassbezogen, die Angemessenheit der Ausführungspolitik sowie die ausgewählten Handelsplätze und Intermediäre unter Verwendung historischer Marktdaten. Hierbei wird der tatsächlich erzielte Ausführungspreis gegen die zum Ausführungszeitpunkt vorherrschenden Marktpreise an alternativen Handelsplätzen geprüft.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien miteinbezogen. Hierbei werden unter anderem für jeden Handelsplatz und Intermediär die Ergebnisse der laufenden Überwachung von

  • Ausführungs- und Abwicklungssicherheit,
  • lokalen Marktkenntnissen der Intermediäre,
  • eingegangenen Kundenbeschwerden und 
  • festgestellten Schadensfällen

analysiert und bewertet.

Sofern relevant wird eine gesonderte Bewertung für bestimmte Kategorien an Finanzinstrumenten durchgeführt. Anhand dieser Kriterien ergibt sich ein Gesamtbild, auf dessen Grundlage eine Entscheidung über die Angemessenheit des Ausführungswegs und des jeweiligen Handelsplatzes und der Intermediäre getroffen wird.  

Erreichte Ausführungsqualität

Aufgrund der vorgenommenen Überprüfungen 2022 wurden keine wesentlichen Änderungen bei Ausführungswegen, Handelsplätzen oder Intermediären vorgenommen.

Mit der erreichten Ausführungsqualität wurden für jede Kategorie von Finanzinstrumenten hinreichende Maßnahmen bei der Ausführung von Aufträgen ergriffen, um das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erreichen.

Auswertung der 5 Handelsplätze je Kategorie von Finanzinstrumenten, auf denen Kundenaufträge ausgeführt wurden und die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind:

Die "Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft" dienen dem Zweck, den Kunden über Umstände, die für ihn im Anlagegeschäft mit der Bank wesentlich sein können, zu informieren, können aber die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen nicht ersetzen. 

Das österreichische Wertpapieraufsichtsgesetz ist die wesentliche rechtliche Grundlage für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. 

Die "Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft" Ihrer Raiffeisenbank erhalten Sie bei Ihrem Berater. 

Ihre Raiffeisenbank hat im Einklang mit den Vorgaben des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge ihrer Kunden ausführt bzw. weiterleitet, um im Regelfall gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen. 

Die EU-Verordnung 2015/847 ersetzt die VO 1781/2006 und regelt die Pflichten zu Angaben von Auftraggeber- und Empfängerdaten hinsichtlich Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft.

Geltungsbereich:

  • Gilt für Geldtransfers gleich welcher Währung von oder an Zahlungsdienstleister(n) oder zwischengeschaltete(n) Zahlungsdienstleister(n) mit Sitz in der Europäischen Union

Hinweis: Im Geltungsbereich liegt auch die Schweiz.

Bei Zahlungen innerhalb EU/EWR ist weiterhin die Empfänger-IBAN als Kundenidentifikator ausreichend.

Neuerungen:

  • Bei Zahlungsausgängen ist die Angabe von Empfänger-IBAN bzw. -kontonummer sowie Empfängername verpflichtend.

  • Bei Zahlungseingängen muss die Empfängerbank eine Kontowortlautprüfung vor Gutschrift durchführen.

Kundenauswirkungen

Aufgrund dieser Neuerungen ist es wichtig, dass Sie bei Zahlungsaufträgen die Empfängerdaten in den dafür vorgesehenen Feldern der Erfassungsmaske (Vor- und Nachname oder vollständiger Firmenwortlaut) vollständig erfassen. Die Angabe der Empfängeradresse ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Die Versorgung der Auftraggeberdaten erfolgt automatisch mit Ihren Daten.

Um Verzögerungen bzw. Rückleitungen der Zahlungsaufträge zu vermeiden und einen positiven Kontowortlautvergleich zu erzielen, ist es wichtig vollständige Daten anzuliefern bzw. zu erfassen, welche exakt den Angaben zum Empfänger auf der Rechnung entsprechen.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass die gespeicherten Empfängerdaten mit den Daten auf Ihrer Rechnung verglichen und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.

Nähere Informationen

Wir sind stehts bemüht, unsere Kunden* hinsichtlich ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen und zu servicieren. Wir verpflichen uns stets zu einem hohen Standard unserer Service- und Beratungsqualität, den wir ihnen gegenüber nicht nur anwenden sondern stets auch verbessern wollen.

Bedauerlicherweise kann es aber in dem einen oder anderen Fall vorkommen, dass ein Kunde persönlich mit der von uns erbrachten Leistung nicht hundertprozentig zufrieden ist. In diesem Fall ersuchen wir den Kunden, uns diese Unzulänglichkeiten mitzuteilen, denn nur so können wir uns für die zukünftige Partnerschaft mit ihm verbessern. Wir betrachten das Feedback als wichtige Quelle für die permanente Optimierung unserer Servicequalität.

Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kann sich der Kunde jederzeit an seinen Kundenberater, an die Geschäftsleitung sowie die Beschwerdestelle der Raiffeisenbank bzw. an die Ombudsstelle der burgenländischen Raiffeisenlandesbank wenden. Außerdem kann der Kunde sein Anliegen online über das Kontaktformular senden.

Weiters besteht die Möglichkeit, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden.

Die Raiffeisenbank/Raiffeisenlandesbank nimmt freiwillig an diesem Schlichtungsverfahren teil.

ODR-Verordnung: Die EU-Kommission bietet für online abgeschlossene Geschäfte gemäß Artikel 14 Abs. 1 ODR-Verordnung die Möglichkeit zur Online Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform.

Diese Plattform ist über folgenden Link zu erreichen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

*) Unter dem Begriff "Kunde" wird nachfolgend sowohl "Die Kundin" als auch "Der Kunde" verstanden und in Folge daher die neutrale Bezeichnung "Kunde" verwendet.

Hier finden Sie die Allgemeinen Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge, vorvertragliche Informationen zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie Informationen zu Beratungsleistungen für Verbraucher.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

FACTA/CRS

Der automatische Informationsaustausch soll dabei helfen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen.

Das Kreditinstitut ist durch das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dazu verpflichtet, von Personen bei Begründung der Geschäftsbeziehung oder anlässlich einer gelegentlichen Transaktion bestimmte Dokumente und Information einzuholen und aufzubewahren.

Das Kreditinstitut hat gemäß FM-GwG u.a. die Identität von Kunden, wirtschaftlichen Eigentümern von Kunden oder allfälligen Treugebern des Kunden festzustellen und zu prüfen, den vom Kunden verfolgten Zweck und die vom Kunden angestrebte Art der Geschäftsbeziehung zu bewerten, Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel einzuholen und zu prüfen, sowie die Geschäftsbeziehung und die in ihrem Rahmen durchgeführten Transaktionen kontinuierlich zu überwachen. Das Kreditinstitut hat insbesondere Kopien der erhaltenen Dokumente und Informationen, die für die Erfüllung der beschriebenen Sorgfaltspflichten erforderlich sind und die Transaktionsbelege und -aufzeichnungen, die für die Ermittlung von Transaktionen erforderlich sind, aufzubewahren.

Das FM-GwG räumt dem Kreditinstitut die gesetzliche Ermächtigung iSd Datenschutzgrund-Verordnung ((EU) 2016/679) zur Verwendung der genannten Daten der Kunden im Rahmen der Ausübung der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein, zu denen das Institut gesetzlich verpflichtet ist und die dem öffentlichen Interesse dienen. Die Datenverarbeitungen im Rahmen der beschriebenen Sorgfaltspflichten beruhen auf einer gesetzlichen Verpflichtung der Bank. Ein Widerspruch des Kunden gegen diese Datenverarbeitungen darf daher von der Bank nicht beachtet werden.

Das Kreditinstitut hat alle personenbezogenen Daten, die es ausschließlich auf der Grundlage des FM-GwG für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbeitet bzw. speichert, nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder einer gelegentlichen Transaktion zu löschen, es sei denn, Vorschriften anderer Bundesgesetze erfordern oder berechtigen zu einer längeren Aufbewahrungsfrist, oder die Finanzmarktaufsicht hat längere Aufbewahrungsfristen durch Verordnung festgelegt.

Personenbezogene Daten, die vom Kreditinstitut ausschließlich auf der Grundlage des FM-GwG für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbeitet werden, dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise für kommerzielle Zwecke, verarbeitet werden.

Informationen zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)

Das GMSG verpflichtet das Kreditinstitut, die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) seiner Kunden festzustellen und dabei die Daten ihrer Kunden (natürliche Personen und juristische Personen) zu prüfen bzw. steuerliche Selbstauskünfte ihrer Kunden einzuholen. Bei Feststellung einer steuerlichen Ansässigkeit in einem anderen Staat, der am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung teilnimmt, sind vom Kreditinstitut bestimmte Daten an die österreichischen Finanzbehörden zu melden, die diese an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weiterleiten.

Die Meldung an die Finanzbehörden umfasst:

  • Name
  • Adresse
  • Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen
  • Konto-/Depotnummern(n): Spar-, Einlagen-, Giro, und Depotgeschäft
  • Konto-/Depotsalden/-werte zum Jahresende bzw. die Schließung des Kontos/Depots
  • Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto/Depot und Veräußerungserlöse.

sowie bei juristischen Personen zusätzlich der den Kunden allenfalls beherrschenden Personen:

  • Name,
  • Adresse
  • Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)

Öffentliche Angebote von Wertpapieren der Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen durch die Raiffeisenbank erfolgen auf Grundlage des dafür jeweils gültigen Prospekts, unter dem die jeweiligen Wertpapiere emittiert wurden und zu dessen Verwendung durch die Raiffeisenbank die Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen vorbehaltlich der Einhaltung der in der jeweiligen Zustimmungserklärung genannten Bedingungen ihre Zustimmung erteilt hat. Die Prospekte (samt Nachträgen und Zustimmungserklärungen) und die Endgültigen Bedingungen sind auf der Website der Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen unter https://www.raiffeisen.at/bgld/de/privatkunden/anlegen/anleihe-emissionen-der-rlb-Burgenland.html  abrufbar.

 

Öffentliche Angebote von Wertpapieren der Raiffeisen Bank International AG durch die Raiffeisenbank erfolgen auf Grundlage des dafür jeweils gültigen Prospekts, unter dem die jeweiligen Wertpapiere emittiert wurden und zu dessen Verwendung durch die Raiffeisenbank die Raiffeisen Bank International AG vorbehaltlich der Einhaltung der in der jeweiligen Zustimmungserklärung genannten Bedingungen ihre Zustimmung erteilt hat. Die Prospekte (samt Nachträgen und Zustimmungserklärungen) und die Endgültigen Bedingungen sind auf der Website der Raiffeisen Bank International AG unter www.rbinternational.com abrufbar.

 

Öffentliche Angebote von Wertpapieren der Raiffeisen Zertifikate durch die Raiffeisenbank erfolgen auf Grundlage des dafür jeweils gültigen Prospekts, unter dem die jeweiligen Wertpapiere emittiert wurden und zu dessen Verwendung durch die Raiffeisenbank die Raiffeisen Zertifikate vorbehaltlich der Einhaltung der in der jeweiligen Zustimmungserklärung genannten Bedingungen ihre Zustimmung erteilt hat. Die Prospekte (samt Nachträgen und Zustimmungserklärungen) und die Endgültigen Bedingungen sind auf der Website der Raiffeisen Zertifikate unter www.raiffeisenzertifikate.at abrufbar.

 

Öffentliche Angebote von Wertpapieren der Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft durch die Raiffeisenbank erfolgen auf Grundlage des dafür jeweils gültigen Prospekts, unter dem die jeweiligen Wertpapiere emittiert wurden und zu dessen Verwendung durch die Raiffeisenbank die Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft vorbehaltlich der Einhaltung der in der jeweiligen Zustimmungserklärung genannten Bedingungen ihre Zustimmung erteilt hat. Die Prospekte (samt Nachträgen und Zustimmungserklärungen) und die Endgültigen Bedingungen sind auf der Website der Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft unter www.raiffeisen-wohnbaubank.at abrufbar.

Hier finden Sie Details als Erstinformation zur Versicherungsvermittlung. Es werden nur bestimmte Versicherungsunternehmen vermittelt: