Frau und Mann schauen gemeinsam in einen Laptop
Information zur Landesaktion Wohnbau

Lohnt es sich, Ihr Wohnbaudarlehen jetzt zurückzuzahlen? Finden Sie es heraus!

Mit der begünstigen Rückzahlungs-Aktion des Landes Burgenlandes stellen sich viele Förderungsnehmerinnen und -nehmer die Frage: Ziehe ich wirklich einen Vorteil daraus, wenn ich mein Wohnbauförderungsdarlehen sofort zurückzahle?

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, teilen unsere Beraterinnen und Berater ihre langjährige Erfahrung in der Wohnbaufinanzierung mit Ihnen – nutzen Sie unseren kostenlosen, unverbindlichen Termin in einer Filiale in Ihrer Nähe!
 

Benötigte Unterlagen für ein Beratungsgespräch: 

  • Informationen des aktuellen Wohnbauförderungsdarlehens inkl. Tilgungsplan
  • Infoschreiben Land Burgenland

Wie funktioniert die Rückzahlung?

Informationsschreiben erhalten

Mehr als 23.000 Darlehensnehmerinnen und -nehmer werden in den nächsten Tagen in einem Schreiben über die Aktion informiert und auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen. Gleichzeitig sind die Informationen zu dieser Rückzahlungsaktion in den nächsten Tagen auch auf der Homepage des Landes abrufbar.

Auskünfte zu Tilgungsplan & Darlehensstand erhalten

Für Informationen und eine Entscheidung über die Antragstellung ist das Team der Darlehensverwaltung telefonisch unter 05-7600-2803 und per Mail unter darlehensverwaltung@bgld.gv.at für Auskünfte rund um Tilgungsplan und den aktuellen Darlehensstand erreichbar.

Antrag stellen

Das Antragsformular ist auf der vorgenannten Homepage des Landes abrufbar oder kann telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Das ausgefüllte Antragsformular muss bis 31. März 2026 bei der Wohnbauförderung einlangen.

Bewilligtes Angebot erhalten

Die Darlehensnehmerinnen und -nehmer erhalten ein von der Burgenländischen Landesregierung bewilligtes schriftliches und verbindliches Rückzahlungsangebot, das den Nachlass von 25 Prozent auf den zum Rückzahlungsstichtag (das ist der 30. April 2026) aushaftenden Darlehensbetrag enthält. Darin ist der Nachlass angeführt und der Rückzahlungsbetrag ist so zu bezahlen, dass der Betrag bis 30. April 2026 am Konto des Landes Burgenland einlangt. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, erlischt das Angebot für den Nachlass und das Darlehen ist weiterhin wie bisher in Raten zurückzubezahlen.

Begünstigt Rückzahlen

Die Darlehensnehmerinnen und –nehmer bezahlen den mitgeteilten Rückzahlungsbetrag fristgerecht so ein, dass er bis 30. April 2026 auf dem Konto des Landes einlangt. Das Konto wird geschlossen und die Darlehensnehmerin bzw. der -nehmer erhält die Benachrichtigung, dass die Schuld beim Land Burgenland getilgt ist. Weiters erhält man eine Löschungserklärung für das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht. Die Löschung des Pfandrechts kann die Darlehensnehmerin bzw. der -nehmer über das Grundbuchsgericht vornehmen.

Die Aktion für die begünstigte Rückzahlung beginnt mit 1. Jänner 2026. Eine Antragstellung für eine begünstigte Rückzahlung ist bis 31. März 2026 möglich. Die vorzeitige Rückzahlung mit dem Nachlass von 25 Prozent muss bis 30. April 2026 erfolgen.

Sie brauchen für die Rückzahlung Ihres Wohnbauförderungsdarlehens einen Kredit?

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Beurteilung, ob die Rückzahlung wirtschaftlich für Sie Sinn macht!