„Dank Bausparzinsen und staatlicher Prämie können wir uns mit einem Bausparvertrag in einem überschaubaren Zeitraum ein sicheres Guthaben schaffen.“
Raiffeisen Bausparen
Sich etwas Eigenes aufzubauen liegt in der Natur des Menschen. Doch dazu braucht es Geld.
Das Gute ist, auch das kann man aufbauen: Mit Raiffeisen Bausparen.
Die Vorteile des Bausparens auf einen Blick
Wählen Sie Ihr Bausparprodukt
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Klassisches Bausparen - die solide Art zu sparen
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✓ 1,75% Bausparzinsen*
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Jugend Bausparen - ideal für alle unter 24 Jahren
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Relax Bausparen - einmal einzahlen - mehr Ertrag
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✓ bei Einmalerlag in den ersten zwei Monaten
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✓ staatliche Bausparprämie
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✓ Anspruch auf ein Bauspardarlehen
Bis zu dem ein Jahr auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsende (Fixzinsperiode) beträgt der Zinssatz beim Spartarif 1,75 % p.a. und beim Jugend-Tarif 2 % p. a. Nach der Fixzinsperiode wird beim Spar- und Jugendtarif der Zinssatz bis zum nächsten Kalenderjahresende und danach jeweils für ein Kalenderjahr anhand des 12-Monats-EURIBOR abzüglich 1,25 Prozentpunkte ermittelt, beträgt aber mindestens 0,2 % p. a. und maximal 4 % p. a. Beim Relaxtarif beträgt der Zinssatz 0,4 % p. a. für sechs Jahre.
Effektive Jahreszinssätze:
Bei einer Einzahlung von EUR 100,– monatlich (Spar- und Jugendtarif) bzw. einmalig EUR 7.200,– (Relaxtarif) und einer Laufzeit von 6 Jahren ergeben sich folgende effektive Jahreszinssätze vor KESt: mindestens 0,6 % und maximal 4,9 % beim Spartarif, mindestens 0,6 % und maximal 4,9 % beim Jugendtarif, mindestens 0,6 % und maximal 0,9 % beim Relaxtarif.
Diese beruhen auf folgenden Berechnungsannahmen: Vertragsbeginn 1. Jänner. Erste bzw. einmalige Einzahlung: Beginn des Monats Jänner. Zinssatz nach der Fixzinsperiode (Spar- und Jugendtarif): mindestens 0,2 % p. a. und maximal 4 % p. a. Staatliche Bausparprämie: im Jahr des Vertragsbeginns 1,5 % der Einzahlung, für die folgenden Kalenderjahre mindestens 1,5 % und maximal 4 % der Einzahlung. Entgelt für die Kontoführung: derzeit EUR 6,75 in jedem Kalenderjahr (keine Verrechnung im Kalenderjahr des Vertragsbeginns).
Raiffeisen Bausparen ist ein Produkt der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., FN 116309v.
Stand: 1.4.2022
So schliessen Sie Ihren Bausparvertrag ab
Bausparen einfach erklärt
Bausparfinanzierung
Wenn Sie ein Haus bauen, eine Immobilie kaufen oder eine energiesparende Sanierung planen, ist das Bauspardarlehen der Raiffeisen Bausparkasse für Sie passend. Eine Bausparfinanzierung erfüllt aber weitaus mehr Wünsche, als Sie vielleicht vermuten.
Gewinntabellen
Informieren Sie sich über Ihre Erträge bei monatlicher oder einmaliger Einzahlung. Sehen Sie selbst, was unter dem Strich rauskommen kann - ganz übersichtlich nach Produkten und Einzahlungsbetrag gegliedert.
Ein Bausparvertrag von Raiffeisen bietet viele Vorteile:
- Bausparzinsen
- staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, für die noch dazu keine KESt anfällt
- individuelles Ansparen
- Vorsorge für die Zukunft
- Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung
Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Einzahlungen gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird bis zum 30. November jedes Jahres für das Folgejahr anhand der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.
Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der jährlichen Einzahlung. Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,- für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).
Ob jemand die Bausparprämie erhält, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Die entscheidende Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich.
Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 2 EStG).
- Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, wobei die Umstände darauf schließen lassen müssen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO)
- Ob es sich beim Wohnsitz um den „Hauptwohnsitz“, Lebensmittelpunkt etc. handelt, ist egal, da es für die unbeschränkte Steuerpflicht nur darauf ankommt, dass „ein“ Wohnsitz in Österreich besteht.
Wenn Sie also in Österreich über einen gemeldeten Wohnsitz verfügen, haben Sie Anspruch auf die staatliche Bausparprämie.
Wird die Bausparprämie beantragt, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Pro Person darf bei allen Bausparkassen zusammen nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag bestehen. Die Finanzverwaltung prüft jährlich anhand der Sozialversicherungsnummer, ob von den Bausparkassen für dieselbe Person zu insgesamt mehr als einem Bausparvertrag die Bausparprämie angefordert wird.
Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der Bausparer verpflichtet bzw. die er ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann.
Zum Beispiel:
- Will jemand monatlich EUR 100,- einzahlen, wird er mit der Raiffeisen Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages eine Sparleistung von EUR 7.200,- (EUR 100,- x 12 Monate x 6 Jahre) vereinbaren.
- Eine vierteljährliche Einzahlung von EUR 200,- ergibt eine vereinbarte Sparleistung von EUR 4.800,- (EUR 200,- x 4 Quartale x 6 Jahre)
Für die staatliche Bausparprämie fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Die Höhe der Bausparprämie wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und ist von der Entwicklung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abhängig.
Im Jahr 2022 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 % der Einzahlung (Einzahlung pro Person max. EUR 1.200,-).
Somit beträgt die Prämie 2022 max. EUR 18,00 (nämlich bei Einzahlung des maximal prämienbegünstigten Betrages von EUR 1.200,-).
Die Gutschrift der Prämie erfolgt jeweils am 30.01. des Folgejahres vorbehaltlich der Überweisung durch die Finanzbehörde.
Das hängt davon ab, zu welcher Sparleistung Sie sich bei Abschluss des Bausparvertrages verpflichtet haben. Die geringste zu vereinbarende Sparleistung pro Person beträgt EUR 2.160,- (= monatlich EUR 30,- / vierteljährlich EUR 90,- / halbjährlich EUR 180,- / jährlich EUR 360,-).
Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,-, als weitere prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.
Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Zwischenbankengeschäft. Anders ausgedrückt: Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenz für die Ermittlung des Zinssatzes von Anlageprodukten und Darlehen mit variabler Verzinsung.
Hier finden Sie weitere FAQ zum Thema Bausparen: https://www.bausparen.at/de/bausparen/faqs.html