Offenlegung des Kreditinstituts als Finanzberater

Präambel

Die Raiffeisen Bankengruppe Österreich betreibt Anlage- und Versicherungsberatungsgeschäft im Sinne von Art. 2 Nr. 11 a und 11 c und erbringt Portfolioverwaltungsleistungen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 j der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019.

 

Vor diesem Hintergrund müssen Kreditinstitute als Finanzmarktteilnehmer (im Rahmen der Tätigkeiten der Vermögensverwaltung) und als Finanzberater (beispielsweise im Rahmen von Beratungstätigkeiten für Fondsanlagen und (fondsgebundenen) Lebensversicherungen) der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung ab dem 10. März 2021 nachkommen. Das beiliegende Dokument fasst die Offenlegungsinhalte zusammen und verweist ggf. auf ergänzende Offenlegungsdokumente.

 

Das Kreditinstitut als Finanzberater

Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlage- & Versicherungsberatung

Das Kreditinstitut strebt eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlage- und Versicherungsberatung an. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.

Nachhaltigkeitsrisiken im Umweltbereich:

Zu den Umweltrisiken zählen insbesondere physische Klimarisiken, die aus Naturkatastrophen oder Extremwetterereignissen entstehen sowie Transitionsrisiken, die als Folge der Umstellung auf eine CO2-ärmere Wirtschaft entstehen. Beispielsweise kann es in Folge von Überschwemmungen zu vermehrten Kreditausfällen kommen (physisches Klimarisiko). Weiters kann z.B. die Einführung einer CO2-Steuer (als Anreiz für eine nachhaltigere Wirtschaftstätigkeit) zu einer Abwertung von bestimmten Vermögenswerten führen (Transitionsrisiko).

Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Soziales und Unternehmensführung:

Im Bereich Soziales und Unternehmensführung können insbesondere zusätzliche Rechts- und Reputationsrisiken z.B. aus der Nicht-Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards oder einer Anfälligkeit für Korruption entstehen. 

Grundsätzlich sind negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken in Produkten, die ökologische und soziale Merkmale im Zuge der Veranlagung berücksichtigen, niedriger und bei Produkten, die diese Kriterien im Zuge der Veranlagung nicht berücksichtigen, höher.

Das Kreditinstitut klärt Kunden im Rahmen der Kundenberatung über die Natur von Nachhaltigkeitsrisiken auf und weist auf die damit einhergehenden potenziellen negativen Auswirkungen auf die Rendite hin.

 

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

 

Das Kreditinstitut berücksichtigt in der Anlage- und Versicherungsberatung Informationen über die wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die aus Anlage- bzw. Versicherungsgeschäften entstehen können, sofern hinreichende Informationen für das Produkt verfügbar sind.

Nachhaltigkeitsfaktoren umfassen

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
  • die Achtung von Menschenrechten sowie
  • die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Zu den Umweltfaktoren gehören u.a. die Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder der Schutz der Biodiversität. Zu den Sozial- und Arbeitnehmerbelangen zählen u.a. die Einhaltung international anerkannter arbeitsrechtlicher Standards wie auch eine ausgeglichene Entlohnung von Frauen und Männern (Gender Pay Gap).

Gegenwärtig sind für einen Teil der in der Beratung angebotenen Produkte bereits einige relevante Umweltfaktoren abschätzbar. Sobald aussagekräftige Informationen in hinreichender Qualität zur Verfügung stehen, soll eine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für weitere Produkte erfolgen. Das Kreditinstitut beabsichtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren als wichtiges Kriterium für die Aufnahme neuer Produkte in das Vertriebs-Portfolio zu berücksichtigen, sobald ausreichend Informationen seitens der Hersteller verfügbar sind. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

 

Das Kreditinstitut verfolgt das Ziel, über den Vertrieb nachhaltiger Anlage- und Versicherungsprodukte zu einer umweltverträglicheren, sozialeren und besser geführten Wirtschaft beizutragen. Die bestehende Vergütungspolitik des Kreditinstituts wird im Zuge der Umsetzung der neuen EBA–Leitlinie zur Vergütungspolitik[1]  überarbeitet und mit Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang gebracht.

 

[1] Entwurf EBA/CP/2020/24 vom 29.10.2020