Einladung zur Generalversammlung
Wir freuen uns, Sie als Mitglied zur 133. ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenbank Weissachtal, am 25. Juni 2026 um 19:30 Uhr im Laurenzisaal in Sulzberg begrüßen zu dürfen.
*Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 20:00 Uhr erfolgen wird.
Interessante Infos zur Raiffeisenbank Weissachtal, ein Gewinnspiel und ein geselliges „Mit.Einander“ erwarten dich.
Für das leibliche Wohl ist wie gewohnt bestens gesorgt mit musikalischer Unterhaltung durch s`Berg Bleach aus Sulzberg.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
Wir freuen uns auf dein Kommen und darauf "Mit.Einander" einen informativen und unterhaltsamen Abend zu verbringen!
Tagesordnung
- Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführers und Wahl des Protokollmitfertigers gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Z 5 der Satzungen
- Bericht des Vorstandes
- Vorlage des Jahresabschlusses 2025 mit Geschäfts- und Lagebericht
- Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2025
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
- Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung über:
a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2025
c) Verwendung des Bilanzgewinnes 2025
d) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates - Verschmelzung der Raiffeisenbank Vorderbregenzerwald eGen und der Raiffeisenbank Weissachtal eGen
a) Stellungnahme der Gremien
b) Vorlage des Verschmelzungsvertrages und des Verschmelzungsbeschlusses
c) Verlesung des Gutachtens des Revisionsverbandes der RLB Vorarlberg
d) Beschlussfassung über die Verschmelzung der Raiffeisenbank Vorderbregenzerwald eGen als übernehmende Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Weissachtal eGen als übertragende Genossenschaft rückwirkend zum 31.12.2025 - Allfälliges
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder gemäß § 20 Abs. 1 der Satzungen teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten, die Beschlussfähigkeit gegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 (3) der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal der Hauptstelle Sulzberg auf. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 (1) der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen.