Einladung zur Generalversammlung

Wir freuen uns, Sie als Mitglied zur 130. ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenbank Weissachtal, am 15. Juni 2023 um 20:00 Uhr* im Haus zur Marienlinde in Sulzberg begrüßen zu dürfen.

Wann?

Donnerstag, 15. Juni 2023
Einlass: ab 19:30 Uhr*
Beginn: 20:00 Uhr

Wo?

Haus zur Marienlinde in Sulzberg

Anmeldung

Anmeldung bitte bis 13. Juni 2023 über unser Online-Anmeldeformular, telefonisch unter +43 5516 2119 oder per E-Mail an marktfolge.weissachtal@raiba.at

*Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung ab 20:00 erfolgen wird.

Interessante Infos zur Raiffeisenbank Weissachtal, ein Gewinnspiel und ein geselliges „Mit.Einander“ erwarten dich. Für das leibliche Wohl ist wie gewohnt bestens gesorgt. Musikalisch begleitet uns „s’Berg Bleach“ aus Sulzberg durch den Abend.
 

Wir freuen uns auf dein Kommen und darauf "Mit.Einander" einen informativen und unterhaltsamen Abend zu verbringen!

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführers und Wahl des Protokollmitfertigers gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Z 5 der Satzungen
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Vorlage des Jahresabschlusses 2022 mit Geschäfts- und Lagebericht
  4. Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2022
  5. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
  6. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung über:
    a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
    b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2022
    c) Verwendung des Bilanzgewinnes 2022
    d) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  7. Satzungsänderung
  8. Wahlen in den Aufsichtsrat
  9. Allfälliges

Der Jahresabschluss und der Lagebericht (gemäß § 24 (3) der Satzung) sowie die Kurzfassung des Jahresabschlussprüfungs- und Revisionsberichtes liegen während der gesamten Einberufungsfrist zur Einsichtnahme für die Mitglieder im Geschäftslokal am Sitz der Genossenschaft auf. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände gemäß § 20 (3) der Satzung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Beschlussfähigkeit gegeben.

Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 (1) der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen. Die Bekanntgabe der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch Anschlag im Geschäftslokal am Sitz der Raiffeisenbank.