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Ein Vertrag, der zwischen der Bank und dem:der Kontoinhaber:in bzw. Zeichnungsberechtigten abgeschlossen wird. Die Bank wird beauftragt, laufende Forderungen des:der Zahlungsempfänger:innen (z.B: Handy, Strom, Gas, ...) zu begleichen. Die Bank hat dabei keinen Einfluss auf Abbuchungsdatum oder Höhe des Betrags. Siehe auch Einzugsermächtigung.

Sonderform des Dauerauftrages, der die kontoführende Bank beauftragt, regelmäßig einen gewissen Restbetrag vom Girokonto auf ein anderes Konto oder Sparbuch zu übertragen.

Möglichkeit der Entschuldung natürlicher Personen im Rahmen eines Privatkonkursverfahrens, bei dem der pfändbare Teil der Einkünfte einbehalten und an die Gläubiger verteilt wird. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist die Bezahlung von zumindest 10 % der Forderungen binnen eines Zeitraumes von 7 Jahren.

Ein Absonderungsrecht ermöglicht einem:einer Gläubiger:in im Insolvenzverfahren das Recht auf abgesonderte und bevorzugte Befriedigung aus einem bestimmten Massegegenstand. Siehe Pfandrecht.

Kredit, bei dem über den eingeräumten Kreditbetrag nur einmal verfügt werden kann und der nach Inanspruchnahme nur mehr zurückbezahlt und nicht wieder ausgenützt werden darf.

Übertragung einer Forderung an eine andere Person. Der:die abtretende Gläubiger:in wird Zedent, der:die neue Gläubiger:in Zessionar und der:die Schuldner:in Zessus genannt. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen dem:der abtretenden Gläubiger:in (Zedent) und dem:der neuen Gläubiger:in (Zessionar).

Der Wertverlust einer Währung (z.B. Euro) im Vergleich zu einer anderen Währung. Wenn der Preis einer Währung auf dem Devisenmarkt sinkt, bedeutet das die Abwertung der Währung. Der Wert einer Währung ist aussagekräftig für die Wirtschaftskraft eines Währungsraums.

Nach den Bestimmungen des Konsument:innenschutzgesetzes liegt ein Abzahlungsgeschäft dann vor, wenn der:die Verkäufer:in ein:e Unternehmer:in ist und es sich beim: bei der Käufer:in um eine:n Verbraucher:in handelt. Der Barzahlungspreis darf EUR  25.000,– nicht übersteigen, der Kaufgegenstand muss eine bewegliche körperliche Sache sein. Der:die Käufer:in hat das Entgelt in Form einer Anzahlung und mindestens zwei Teilzahlungen zu entrichten.

Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, versteht man vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die an den Abschluss eines Vertrages geknüpft sind. Die AGB müssen beim Abschluss eines Geschäfts/ Vertragsunterzeichnung akzeptiert bzw. der zur Kenntnis genommen werden, damit sie gelten. In erster Linie werden sie von Unternehmern verwendet, die häufig viele ähnliche Verträge mit Ihren Kund:innen abschließen (z.B. Banken, Mobilfunkbetreiber).

Agio ist ein Aufschlag beim Handel mit Wertpapieren, in Devisen- oder Sortengeschäften und im Kreditgeschäft. Also eine Gebühr, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis berechnet wird. Zum Beispiel ein Aufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers. Gegensatz: Disagio

An eine Bank erteilter schriftlicher, von ihr angenommener Auftrag, einem:einer Dritten einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu halten, wobei die Auszahlung beim Barakkreditiv nach Prüfung der Legitimationspapiere (z.B. Kreditbrief, Reisescheck) und beim Dokumentenakkreditiv nach Auslieferung von Dokumenten (z.B. Frachtbriefdoppel - Ladeschein - Versicherungspolizze) erfolgt.

Ein Wertpapier, das den:die Inhaber:in zum:r Miteigentümer:in der Gesellschaft macht und sein:ihr Anteilsrecht an dieser Gesellschaft verkörpert (z.B. Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien, Vorzugsaktien und Stückaktien).

Siehe Cash or Share.

Bank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft.

Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter:innen (Aktionär:innen) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital (Aktienkapital) beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

Unter Aktiva versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögens. Sie werden auf der linken Seite, der "Aktivseite" der Bilanz aufgeführt. Siehe auch Passiva.

Jene Bankgeschäfte, bei denen die Bank Gläubiger wird (z.B. Kreditgewährungen). Gegensatz: Passivgeschäfte.

Annahmeerklärung (Unterschrift) des:_der Bezogenen auf dem Wechsel, durch die er:sie Wechselhauptschuldner:in wird. Als Akzept wird auch der angenommene Wechsel bezeichnet.

Bezogene:r, der den Wechsel angenommen hat (Wechselhauptschuldner:in).

Bestimmungen, die in Ergänzung zu gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Kreditvertrag) dem Geschäftsverkehr zwischen dem:der Kund:in und der Bank zugrunde gelegt werden. Sie gliedern sich in einen allgemeinen Teil (z.B. Bankauskunft, Eröffnung und Führung von Konten Depots, Entgelte für Leistungen und Aufwandersatz, Sicherheiten) und in die besonderen Geschäftsarten (z.B. Handel in Wertpapieren und anderen Werten, Valuten und Devisen, Fremdwährungskredite).

Hauptgesetz des allgemeinen Privatrechtes (Zivilrecht, bürgerliches Recht). Das allgemeine Privatrecht hat Rechtsverhältnisse zum Gegenstand, die für alle „Bürger:innen“ bedeutsam sind (z.B. Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Eherecht, Erbrecht, Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Schuldrecht), zum Unterschied von den Sonderprivatrechten (z.B. Unternehmensrecht, Arbeitsrecht).

Siehe Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Siehe

1. Tilgung.

2. Kraftloserklärungsverfahren.

Verlustträger:in eines Wertpapiers, einer Sparurkunde, eines Schecks, eines Wechsels und dergleichen, der:die bei Gericht den Antrag auf ein Kraftloserklärungsverfahren stellt.

Handel an der Wiener Börse mit Wertpapieren, die dafür qualifiziert werden müssen.

Treuhandkonto bei einer Bank, das nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen, Immobilienmakler:innen und -verwalter:innen, Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen), denen die Verwaltung fremder Gelder berufsmäßig obliegt, für eine:n Klient:in eröffnet werden kann. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

Dieser ist Teil des Jahresabschlusses und soll diesen näher erläutern.

Kurs, zu dem Banken Valuten, Devisen und Wertpapiere ankaufen. Er liegt unter dem Verkaufskurs.

Vermögensteile eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen, wie Grundstücke, Gebäude, Ausstattung, Beteiligungen und Wertpapiere.

Siehe Einlagensicherung und Anleger:innenentschädigung.

Vor der Produktauswahl werden vom Kunden die Risikobereitschaft, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Veranlagungsziele im Anleger:innenprofil festgestellt.

Wertpapiere, in denen sich der:die Schuldner:in (Emittent:in) dem:der Inhaber:in (Anleger:in, Investor:in) gegenüber zur Rückzahlung des Kapitals und dessen regelmäßiger Verzinsung verpflichtet. (Siehe Nullkuponanleihe)

Gleichbleibende, regelmäßige Rückzahlung einer Geldschuld, die sich aus Kapital- und Zinsenquote zusammensetzt.

Stimmrecht des Mitgliedes bzw. Miteigentümers in der Generalversammlung oder Hauptversammlung nach der Anzahl seiner Anteile. Gegensatz: Kopfstimmrecht.

Im vorhinein (Verzinsung). Gegensatz: Dekursiv.

Urkunde, in der der:die Aussteller:in (ein:e Unternehmer:in) einen anderen anweist, z.B. Geld an einen Dritten zu zahlen. Fehlen einem Scheck ein oder mehrere gesetzliche Bestandteile, dann wurde kein Scheck erstellt, sondern bestenfalls eine kaufmännische Anweisung.

Geschäfte, die auf der Ausnützung der Kursunterschiede von z.B. Devisen, Wertpapieren usw. an verschiedenen Bankplätzen beruhen.

Englische Bezeichnung für Vermögenswerte (Aktiva).

Kapital, welches weitgehend den Eigenschaften des *hybriden Kapitals entspricht und unter bestimmten Bedingungen zu den Eigenmitteln einer Bank zählt.

Index der Wiener Börse zur Darstellung der Preisänderungen bestimmter Aktien. Vergleichbar mit DAX (= deutscher Aktienindex), Dow Jones (= amerikanischer Aktienindex), und NIKKEI-Index (= asiatischer Aktienindex).

Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wartefrist bei der Kraftloserklärung von Urkunden. Sie beträgt z.B. bei Sparurkunden 6 Monate, beim Wechsel 2 Monate. Siehe Kraftloserklärungsverfahren.

Ausdrückliche Erklärung des:der Verpfänder:in, in die Einverleibung des Pfandrechtes auf die verpfändeten Liegenschaften im Grundbuch einzuwilligen.

Beginnende wirtschaftliche Erholung im Konjunkturverlauf: die Beschäftigung nimmt zu, die Preise steigen, die Einkommen sind noch niedrig und die Zinsen steigen.

Organ, das in erster Linie Kontrollaufgaben ausübt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind bei Genossenschaften ehrenamtlich tätig und werden für eine im *Genossenschaftsvertrag festgelegte Funktionsperiode aus dem Kreis der Mitglieder oder Delegierten gewählt.

Hinaufsetzung des Außenwertes einer Währung gegenüber anderen Währungen. Gegensatz: Abwertung.

Bürgschaft, bei welcher der:die Bürg:in nur für den Ausfall haftet, der nach Exekution gegen den:die Hauptschuldner:in verbleibt.

Zuschlag zum Nennwert oder Preis eines Wertpapiers oder zur Parität einer Geldsorte. Gegensatz: Disagio.

Preis eines Wertpapiers bei der Emission.

Kaufpreis eines Wertpapierfondsanteiles inklusive Ausgabeaufschlag und Spesen.

Entspricht  dem  prozentuellen  Verhältnis  der eigenen Kreditgewährungen zu den Primäreinlagen. Diese Kennzahl sagt aus, welcher Anteil an den Einlagen in Ausleihungen veranlagt ist. 

Fonds, die ihre Erträge in regelmäßigen Abständen an die Anleger:innen ausschütten (an die Kund:innen auszahlen). Gegensatz: Thesaurierende Fonds.

Recht auf Rückforderung von Gegenständen im Insolvenzverfahren, die sich in Gewahrsam des:der Gemeinschuldner:in befinden, jedoch Eigentum eines:r Dritten sind (z.B. Reparaturgegenstände).

Kartenproduzent:in, der sich insbesondere mit der Produktion von Scheckformularen, Bankservice- Karten, Chip-Karten, Kreditkarten und ähnlichen Karten beschäftigt.

Bürgschafts- oder Garantieerklärung eines Kreditinstitutes für Verbindlichkeiten von Kund:innen.

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