AWS-INVESTITIONSPRÄMIE COVID-19

Investitionen sind ein wichtiger Motor der Wirtschaft. Um zusätzliche Anreize für Unternehmen zu schaffen, in nachhaltige Projekte zu investieren, stellt die österreichische Bundesregierung einen Fördertopf von bis zu einer Milliarde Euro bereit.

WELCHE UNTERNEHMEN KÖNNEN EINEN ANTRAG STELLEN?
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WELCHE UNTERNEHMEN KÖNNEN EINEN ANTRAG STELLEN?

  • Unternehmen aller Branchen und aller Größen.
  • Bestehende und neu gegründete Unternehmen.
WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERFÄHIG?
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WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERFÄHIG?

  • Materielle und immaterielle Investitionen des abnutzbaren Anlagevermögens.
  • Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro.
  • Nicht förderfähig sind jedenfalls klimaschädliche Investitionen, Liegenschaften, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN?

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN?

  • Investitionsbeginn zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021.
  • Realisierung des Projekts in einer Betriebsstätte in Österreich.
  • Investitionen bis 20 Mio. Euro müssen bis 28.2.2022 durchgeführt werden, Projekte größer 20 Mio. Euro bis 28.2.2024
WIE HOCH IST DIE INVESTITIONSPRÄMIE?

WIE HOCH IST DIE INVESTITIONSPRÄMIE?

  • Standardzuschuss von max. 7 % der förderfähigen Kosten.
  • Erhöhter Zuschuss von max. 14 % für definierte Vorhaben in den Bereichen 
    - Ökologisierung
    - Digitalisierung
    - Gesundheit/Life-Science.
WIE IST DER ABLAUF VON DER ANTRAGSTELLUNG BIS ZUR AUSZAHLUNG DER PRÄMIE?

WIE IST DER ABLAUF VON DER ANTRAGSTELLUNG BIS ZUR AUSZAHLUNG DER PRÄMIE?

  • Bitte definieren Sie genau die geplanten Investitionskosten (insbesondere förderbare Kosten in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit/Life-Science).
  • Die Antragstellung ist ab 1.9.2020 (solange das Förderbudget reicht), max. aber bis 28.2.2021 möglich. Wir empfehlen daher eine rasche Anstragstellung.
  • Die Antragstellung erfolgt über den aws-Fördermanager (foerdermanager.aws.at).
  • Nach Projektabschluss ist eine Abrechnung vorzulegen.
  • Nach Prüfung dieses Verwendungsnachweises durch die aws erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Weitere Informationnen zur aws Covid-19 Prämie finden sie unter www.aws.at

Stand 01.08.2020