AWS INVESTITIONSPRÄMIE

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  • Gefördert werden Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden. Der Beginn der  Investitionen* muss zwischen 01.08.2020 und 01.03.2021 liegen.
  • Die Förderungshöhe beträgt generell 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit.
  • Es gilt eine Untergrenze von 5.000,- EUR (d.h. kleinere Investitionen können nicht gefördert werden) und eine Obergrenze von max. 50 Mio. EUR (bei größeren Investitionen wird max. ein Betrag von 50 Mio. EUR als Berechnungsgrundlage herangezogen).
  • Förderungsfähig sind Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die über einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen.

* Als Beginn gelten die folgenden Maßnahmen: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.