Rückvergütung von Zinsen bei gesetzlichen Covid-19-Kreditstundungen

Der oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Kund:innen für die Dauer der gesetzlichen Covid-19-Kreditstundungen gemäß 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz nicht verpflichtet sind, Zinsen zu zahlen.

Rückvergütung von Zinsen bei gesetzlichen Covid-19-Kreditstundungen

Der oberste Gerichtshof hat in einem Urteil gegen eine österreichische Bank festgestellt, dass Kund:innen bei der Stundung aufgrund des gesetzlichen Covid-19-Moratoriums nicht verpflichtet sind, Zinsen zu zahlen. Das gilt, wenn diese die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Moratoriums erfüllen und keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Bestätigen Sie bitte diese Einkommensausfälle bei der Anmeldung Ihrer Rückvergütung durch entsprechende Angaben (Kopien und Unterlagen).

ANTRAG FÜR RÜCKVERGÜTUNG STELLEN