Einladung zur Generalversammlung

Einladung zur Generalversammlung

Wir laden Sie herzlich zur 135. ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenbank am Hofsteig am 4. Mai 2023 ab 18:30 Uhr im Gemeindesaal Buch ein. 

Gemeinsam blicken wir mit Ihnen auf das vergangene Geschäftsjahr und präsentieren Ihnen die Bilanzzahlen 2022.

Wann?

Donnerstag, den 4. Mai 2023
Beginn 18:30 Uhr*

Wo?

Gemeindesaal Buch

Anmeldung

Bitte um Anmeldung bis 24. April 2023 per Telefon +43 5574 717 66 514 oder per Mail an vorstandssekretariat.wolfurt@raiba.at

* Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Stunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung um 19:00 Uhr erfolgen wird.

Buszubringer

BUS 1

Abfahrt:

18:15 Uhr – Schwarzach Kirche

18:17 Uhr – Schwarzach Ausserdorf

18:20 Uhr – Wolfurt Bildsteinerstraße

18:22 Uhr – Wolfurt Adler Rickenbach

18:23 Uhr – Wolfurt Spetenlehen

18:25 Uhr – Wolfurt Gemeinde

18:28 Uhr – Wolfurt Raiba

Ankunft 18:45 Uhr Gemeindesaal Buch

ca. 22:00 Uhr Rückfahrt von Buch

BUS 2

Abfahrt:

18:25 Uhr – Kennelbach Raiba

18:27 Uhr – Wolfurt Rädler Bushaltestelle

18:30 Uhr – Wolfurt Rohner Inselstraße

Ankunft 18:45 Uhr Gemeindesaal Buch

ca. 22:00 Uhr Rückfahrt von Buch

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung Protokollführer:in und Wahl Protokollmitfertiger:in gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler:innen gem. § 21 Z 5 der Satzung
  2. Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses 2022 mit Geschäfts- und Lagebericht
  3. Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichts 2022
  4. Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
  5. Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung:
    a) Über die Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
    b) Genehmigung des Jahresabschlusses
    c) Über die Verwendung des Bilanzgewinnes
    d) Zur Entlastung von Vorstand/Geschäftsleiter und Aufsichtsrat
  6. Satzungsänderung: Es erfolgt eine Anpassung diverser Punkte, insbesondere § 9 Absatz 2 der Satzung im Zusammenhang mit dem geplanten Ausschluss der Nachschusspflicht für sämtliche gezeichneten Geschäftsanteile. Ein Gutachten gemäß § 27 BWG iVm § 33a GenG liegt vor. Die Gegenüberstellung der Satzungsänderungen liegen zu den Geschäftszeiten in der Hauptanstalt in Wolfurt auf.
  7. Allfälliges
 

Wolfurt, im Frühling 2023

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht (gemäß § 24 (3) der Satzung) sowie die Kurzfassung des Jahresabschlussprüfungs- und Revisionsberichtes liegen während der gesamten Einberufungsfrist zur Einsichtnahme für die Mitglieder im Geschäftslokal am Sitz der Genossenschaft auf.

*Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände gemäß § 20 (3) der Satzung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Beschlussfähigkeit gegeben. Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 (1) der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und dem Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen. Die Bekanntgabe der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch Anschlag im Geschäftslokal am Sitz der Raiffeisenbank.