Die Forschungsprämie

Holen Sie sich 14 % der F&E Aufwendungen zurück!

Viele Unternehmen bezeichnen sich nicht als „klassisches“ Forschungsunternehmen und meinen daher, keinen Anspruch auf Forschungsprämie zu haben. Fakt ist, dass viele, vor allem Produktions- und Technologieunternehmen, Neuentwicklungen, Prototypen und Pilotanlagen schaffen. Dass sie Verfahren und Produkte weiterentwickeln und verbessern. Genau dafür können sie eine Forschungsprämie erhalten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen unabhängig von Branche und Größe, die Ausgaben für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung sowie Auftragsforschung tätigen. Auch Unternehmen werden gefördert, die keinen Gewinn ausweisen.

Forschungsprämie beträgt 14 % der gesamten anerkennungsfähigen Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres.

Die Forschungsprämie kann frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des entsprechenden Bescheids (Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid, Feststellungsbescheid für Personengesellschaften) beansprucht werden.

Die Einreichung des Antrags auf Forschungsprämie erfolgt im Zuge des Jahresabschlusses des Unternehmens über FinanzOnline. Zusätzlich ist ein kostenloses Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für eigenbetriebliche F&E erforderlich. Dieses wird ebenfalls über FinanzOnline bei der FFG angefordert.

Bei Anerkennung durch das Finanzamt bekommen Sie die Forschungsprämie als Gutschrift auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Unser Tipp

Nutzen Sie die kostenfreie Beratung der WISTO. Diese unterstützt Sie bei der Beratung und Beantragung des erforderlichen FFG-Gutachtens für die Forschungsprämie.

Weitere Informationen zur Forschungsprämie finden Sie auch unter: