Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Per 21.3.2016 trat das HypothekarImmobilienKreditGesetz (HIKrG) in Kraft. Davon betroffen sind alle Verbraucherkredite, bei denen eine Hypothek als Sicherheit vorkommt und/oder deren Verwendungszweck dem Erwerb oder Erhalt von Eigentumsrechten an Liegenschaften/Immobilien dient.

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