Kund:innen-Beziehung

Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte. Inhalt und Umfang der Datenverarbeitung richten sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten bzw mit Ihnen vereinbarten Produkten und Dienstleistungen.

Stand: September 2026

Datenschutzrechtliche Informationen der Raiffeisenbank Schladming-Gröbming zur Datenverarbeitung nach Art 13 und 14 DSGVO

Für die Datenverarbeitung verantwortlich

Raiffeisenbank Schladming-Gröbming eGen (nachfolgend "Bank")
Hauptstraße 279, 8962 Gröbming
Telefon: 03685 / 22 2 34-0
Bankleitzahl: 38113
E-Mail: info@38113.at
Firmenbuchnummer: 82869t
Firmanbuchgericht:

 

Der Datenschutzbeauftragte der Bank

datenschutz@rlbstmk.at
Telefon +43 (0)316-8036-0
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
8010 Graz, Radetzkystraße 15

 

Wir verarbeiten neben jenen personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen insbesondere im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten (Art 13 DSGVO), auch Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (zB Firmenbuch, Vereinsregister, Grundbuch oder Medien), von Bonitätsdatenbanken und Schuldnerverzeichnissen zulässigerweise erhalten haben oder die uns von anderen, mit der Bank verbundenen Unternehmen berechtigt übermittelt werden (Art 14 DSGVO).

Zu den personenbezogenen Daten zählen Ihre Personendaten und Kontakt- und Adressdaten (zB Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit etc) oder Ausweisdaten.

Darüber hinaus können darunter auch folgende Daten fallen:

  • Zahlungsverkehrs- und Clearing-Daten (zB Zahlungsaufträge, Umsatzdaten im Zahlungsverkehr),
  • Bonitätsdaten (zB Art und Höhe der Einkünfte, wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen für Ausbildungskosten der Kinder, Kredittilgungen, Mieten),
  • Vertrags- und Produktdaten (zB Vertragsart und -gegenstand, Produktart),
  • Bankdaten (zB IBAN/BIC, Daten von Kredit-, Debit-, Prepaidkarten),
  • Marketing- und Vertriebsdaten (Produktinteressen und Kommunikationshistorie),
  • Compliance-Daten (zB Daten im Zusammenhang mit KYC-Prüfungen)
  • sowie andere, mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG).
 

  • Zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung und Vermittlung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen sowie Versicherungs-, Leasing- und Immobiliengeschäften, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt (zB Konto, Kredit, Wertpapiere, Einlagen, vermittelte Produkte wie etwa Versicherungspolizzen, Leasingverträge oder Bausparen). Diese können ua Bedarfsanalysen, Beratung, Offerterstellung, Antragserstellung, Vermögensverwaltung und -betreuung sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen.

Derartige Datenverarbeitungen erfolgen zB im Zusammenhang mit Debitkarten (auch „Bankomatkarten“), die die Bank Ihnen zur Verfügung stellt und mit denen es Ihnen insbesondere möglich ist, Zahlungstransaktionen bei Händlern an POS-Terminals („Bankomat-Kassen“) und im Internet (E-Commerce-Zahlungen im Online-Shop) durchzuführen, Bargeld an dafür vorgesehenen Geldausgabeautomaten (auch „Bankomaten“) zu beheben oder Transaktionen zwischen Debitkarten (Funktion „Geld senden“) durchzuführen.

Diese Transaktionen müssen den Kreditinstituten des:der Karteninhaber:in und des:der Zahlungsempfänger:in zugeordnet werden können, damit diese untereinander die Transaktionen abrechnen können. Nahezu alle in Österreich tätigen Institute haben zu diesem Zweck gemeinsam mit der PSA Payment Services Austria GmbH (PSA) einen Vertrag abgeschlossen (PSA-Vertrag). Ziel dieses Vertrages ist es, die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Institute und der PSA zu regeln. Darin vereinbaren die Institute die Bedingungen, zu denen Transaktionen (zB Geldbehebungen) fremder Bankkund:innen auf eigenen Geldausgabeautomaten oder Zahlungstransaktionen an POS-Terminals akzeptiert werden.

PSA obliegt die technische Abwicklung der Transaktionen mit einsetzbaren Karten mit den Instituten. Darüber hinaus betreibt PSA auch eigene Geldausgabeautomaten. Zur Abwicklung der Transaktionen und zur Verrechnung zwischen den Instituten müssen die Institute Daten ihrer eigenen Kund:innen verarbeiten. Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind eine Vielzahl von Gesetzen, wie zB das Bankwesengesetz (BWG), das Zahlungsdienstegesetz 2018, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) etc, zu deren Einhaltung die Vertragspartner des PSA-Vertrags verpflichtet sind, und der Vertrag, der zwischen dem Institut und dessen Kund:innen (zB Girokontovertrag, Kartenvertrag) abgeschlossen wurde. Zur Ausübung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit den in diesem Absatz angesprochenen Datenverarbeitungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

Die konkreten Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitungen können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen.
 

  • Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO)

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann zum Zweck der Erfüllung unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen (wie etwa aus dem BWG, der EU-Instant-Payment-Verordnung, dem FM-GwG, dem Wertpapieraufsichts- und dem Börsegesetz (WAG 2018 und BörseG 2018), der Gewerbeordnung (GewO), den Standesregeln für Versicherungsvermittler, dem Versicherungsvertragsgesetz) sowie aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben (zB der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)), welchen die Bank als österreichisches Kreditinstitut unterliegt, erforderlich sein.

Beispiele für solche Fälle sind:

  • Empfängerüberprüfung im Rahmen der EU-Instant-Payment-Verordnung, um Fehlüberweisungen zu verhindern; dabei wird mit der Empfängerbank abgeglichen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur eingegebenen IBAN passt.
  • Datenverarbeitung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG).
    Details dazu finden Sie unter dem Punkt Informationen zur Datenverarbeitung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG).
  • Datenverarbeitung nach dem Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG).
    Details dazu finden Sie unter dem Punkt Informationen zur Datenverarbeitung nach dem  Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG).
  • Datenverarbeitung aufgrund des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
    FATCA verpflichtet Finanzinstitute, die U.S.-Eigenschaft ihrer Kund:innen gem FATCA festzustellen und dabei die Daten ihrer Kund:innen (natürliche Personen oder Rechtsträger) zu prüfen und steuerliche Selbstauskünfte ihrer Kund:innen einzuholen. Bei passiven Rechtsträgern umfasst die Meldung zusätzlich die melderelevanten beherrschenden Personen mit U.S.-Eigenschaft. Bei Feststellung einer U.S.-Eigenschaft gem FATCA ist eine Meldung personen- und kontobezogener Daten an die amerikanische Finanzbehörde durchzuführen.
  • Auskunftserteilung an die FMA nach dem WAG 2018 und dem BörseG 2018, zB um die Einhaltung der Bestimmungen über den Marktmissbrauch von Insiderinformationen zu überwachen.
  • Auskunftserteilung an Finanzstrafbehörden im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens.
  • Meldungen an das zentrale Kontenregister gem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz.
  • Bewertung und Steuerung von bankgeschäftlichen Risiken.
  • Maßnahmen zur Betrugsprävention und -bekämpfung (Fraud Transaction Monitoring), zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährdenden Straftaten. Dabei werden auch Datenauswertungen (ua im Zahlungsverkehr) vorgenommen. Diese Maßnahmen dienen zugleich auch Ihrem Schutz.
  • Sofern die Inhalte von Telefongesprächen WAG-relevante Sachverhalte (Gespräche iZm Wertpapiergeschäften) umfassen, hat die Bank Aufzeichnungen zu führen, um den gesetzlichen Anforderungen des WAG zu entsprechen. So kann die FMA als Aufsichtsbehörde ihrer Pflicht nachkommen und sich vergewissern, dass die Bank sämtliche Verpflichtungen, allem voran gegenüber ihren Kund:innen und potenziellen Kund:innen, im Hinblick auf die Integrität des Marktes eingehalten hat. Diese Anforderungen bestehen primär zu Ihrem Schutz, um gewisse Vorgänge verlässlich dokumentiert zu haben.
  • Datenübermittlung an unser Einlagensicherungssystem und unser Anlegerentschädigungssystem (§ 93 BWG).
  • Bonitätsprüfung bei Kreditvergabe (zB nach dem Verbraucherkreditgesetz oder dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz).

 

  • Im Rahmen Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)

Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (zB Weitergabe von Daten an die in der Einwilligung genannten Empfänger, Benachrichtigungen per ELBA-Mailbox) erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung nur gemäß den in der Zustimmungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf kann zB per E-Mail oder schriftlich an die angegebene Adresse gesendet werden. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenweitergaben und -verarbeitungen.

Beispiele für solche Fälle sind:

  • die Auswertung Ihrer Daten (wie zB Name, Alter, Kontoumsatzdaten und dergleichen) und die Abfrage externer Bonitätsdatenbanken (zB Kreditschutzverband von 1870) zwecks Beurteilung der Kreditwürdigkeit bei Kontoeröffnungen sowie bei der Erstellung von Kreditanboten, die Sie beantragen oder die die Bank Ihnen aus eigener Initiative stellt.
  • die Analyse Ihrer Daten, welche der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, um Ihnen personalisierte Angebote und Services bereitzustellen sowie Servicequalität, Dienstleistungen, Produkte und interne Analysen zu verbessern.

Folgende Datenkategorien werden dafür ausgewertet:

  • Persönliche Daten/Stammdaten (zB Geschlecht, Titel, Name, Geburtsdatum, Geburtsland, Staatsbürgerschaft)
  • Produkt- und Dienstleistungsdaten (zB Daten zum Zahlungsverhalten, Umsatzdaten, Daten zu den verwendeten Zahlungsmitteln (beispielsweise Debitkarten), Konto-, Kredit- und Depotdaten)
  • Geräte- und Kundenservice-Center-Daten (Telefonservice inkl. Sprachsteuerungscomputer) (zB Häufigkeit, Zeitpunkte und Orte der Nutzung von Selbstbedienungsgeräten und Kundenservice-Centern oder Telefonservices der Bank)
  • Nutzungsdaten aus Services, Website und elektronischer Kommunikation (zB Informationen zur Nutzung elektronischer Services und Apps, geführte Kommunikation)
  • Online abgefragte Konten, Kreditkarten-, Kredit- und Depotdaten von selbstständig eingebundenen Produkten anderer Anbieter (zB Informationen und Details zu im Onlinebanking hinterlegten Produkten (beispielsweise Konten, Kreditkarten, Depots) wie Umsätze und Transaktionen, Empfänger, Daueraufträge, Buchungstexte, Transaktionsvolumen)
  • Technische Daten verwendeter Endgeräte (zB Informationen über für den Zugang zu Internetseiten, Portalen, Apps oder sonstigen Kommunikationsmöglichkeiten benutzte Geräte und Systeme wie Internetprotokoll-Adressen)
  • Daten nutzergenerierter Inhalte (zB auf Internetseiten der Bank oder in Apps der Bank hochgeladene Kommentare, persönliche Einträge)
  • Daten vermittelter Produkt- und Dienstleistungen (zB Gegenstand des Geschäftes, Laufzeiten von Produkten von Vertriebspartnern der Bank (beispielsweise Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., UNIQA Österreich Versicherungen AG, zu finden hier))
  • Umsatzdaten (zB Transaktionen, Beträge, Auftraggeber, Empfänger, Zahlungsreferenz, Verwendungszweck)

 

  • Zur Wahrung berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)

Soweit erforderlich, kann im Rahmen von Interessenabwägungen zugunsten der Bank oder Dritter eine Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgen.

Dazu zählen:

  • Konsultation von und Datenaustausch mit Bonitätsdatenbanken (zB Kreditschutzverband von 1870) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw Ausfallrisiken zum Gläubigerschutz und zur Risikominimierung.
  • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse und direkter Kundenansprache.
  • Daten im Rahmen der Videoüberwachung – Details dazu können Sie auf der Website der Bank im Bereich „Datenschutz“ unter „Information im Hinblick auf die Videoüberwachung“ aufrufen.
  • Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie des Eigentums der Bank.
  • Konsultation von und Datenaustausch mit externen Plattformen (zB MISP Threat Sharing) zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Betrugshandlungen, um Schäden für den Finanzmarkt sowie für Kund:innen abzuwenden.
  • Überprüfung Ihrer Angaben als Grundlage von Produktabschlüssen bzw deren Vermittlung (bspw bei Kreditvergaben werden Ihre Umsatzdaten für die Überprüfung von Angaben, wie etwa Angaben zur Höhe des Einkommens oder Angaben zu monatlichen Ausgaben, bei der Erstellung eines Haushaltsplanes verwendet). Dies kann auch automationsunterstützt erfolgen.
  • Telefonaufzeichnungen, allem voran aus rechtlichen Erwägungen iZm Bestimmungen zur Auftragsausführung gem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), zu Beweissicherungszwecken sowie zu Schulungs- und Optimierungszwecken; es steht Ihnen der Widerspruch gegen die Aufzeichnung frei, worauf Sie vor Beginn des Telefonats gesondert hingewiesen werden.
  • Datenverarbeitung für Zwecke der Rechtsverfolgung sowie der Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Bank.
  • Erstellen von anonymisierten Daten zu Testzwecken (in eingeschränkten Fällen kann es auch erforderlich sein, Echtdaten zu Testzwecken heranzuziehen), um die Datenrichtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
  • Marketing und Werbung für unsere Produkte und Dienstleistungen oder Markt- und Meinungsforschung, soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben.
  • Maßnahmen zur Verwaltung und Eintreibung von Forderungen (Forderungs- und Sanierungsmanagement).

Innerhalb der Bank erhalten jene Stellen bzw Mitarbeiter:innen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Pflichten sowie berechtigter Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten von uns vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter (insbesondere IT- und Backoffice-Dienstleister) Ihre Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für welche Sie uns eine entsprechende Zustimmung erteilt haben (Einwilligung zur Datenverarbeitung, Entbindung vom Bankgeheimnis).

Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung können öffentliche Stellen und Institutionen (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, österreichische Nationalbank, FMA, Finanzbehörden etc) sowie unsere Bank- und Abschlussprüfer Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.

Empfänger personenbezogener Daten können andere Kredit- und Finanzinstitute oder vergleichbare Einrichtungen sein, sofern die Übermittlung zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen erforderlich ist. Je nach Vertrag können diese Empfänger zB Korrespondenzbanken, Börsen, Depotbanken, Auskunfteien oder andere, mit der Bank verbundene Unternehmen (aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Verpflichtung) sein. Sofern Sie geförderte Bankprodukte in Anspruch nehmen, können auch die Förderstellen Empfänger Ihrer Daten sein (zB Landesregierung, Bundesministerium).

Im Rahmen der Offert- bzw Antragserstellung für Vermittlungsprodukte, der Betreuung dieser Vermittlungsprodukte und der Hilfestellung im Schadensfall bei Versicherungsprodukten werden die für die Bearbeitung erforderlichen Daten an den jeweiligen Vertriebspartner weitergegeben. Unsere Vertriebspartner finden Sie auf unserer Website unter Datenschutz – Vertriebspartner.

Daten können im Einzelfall und bei Bedarf den zuständigen Behörden bzw dem Gericht (zur Beweissicherung in Strafrechtssachen), Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken), Gerichten (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen), Mitarbeiter:innen, Zeug:innen, Opfern (im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung), Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen), Rechtsanwält:innen und sonstigen Stellen zum Zweck der Rechtsdurchsetzung übermittelt werden. Eine Übermittlung an Empfänger:innen in einem Drittland (außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Im Hinblick auf eine Datenweitergabe an sonstige Dritte möchten wir darauf hinweisen, dass die Bank als österreichisches Kreditinstitut zur Einhaltung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 BWG und daher zur Verschwiegenheit über sämtliche kundenbezogenen Informationen und Tatsachen verpflichtet ist, die uns aufgrund der Geschäftsbeziehung anvertraut oder zugänglich gemacht wurden. Wir dürfen Ihre personenbezogenen Daten daher nur weitergeben, wenn Sie uns hierzu vorab schriftlich und ausdrücklich vom Bankgeheimnis entbunden haben oder wir gesetzlich bzw aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet oder ermächtigt sind.

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union – EU bzw des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) oder an eine internationale Organisation findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge (zB Zahlungs- und Wertpapieraufträge) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie uns gesondert Ihre Einwilligung erteilt haben oder einer der Ausnahmetatbestände der Art 44 ff DSGVO erfüllt ist.

Es ist sichergestellt, dass im Einzelfall ein ausreichendes Schutzniveau bei Datenübermittlungen auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art 45 DSGVO) oder durch entsprechend geeignete Garantien, zB Standarddatenschutzklauseln gem Art 46 Abs 2 lit c DSGVO, gewährleistet ist sowie etwa durch zusätzliche technische und vertraglich besicherte Sicherheitsmaßnahmen.

Beispielsweise können Zahlungen und Bargeldbehebungen mit Debit- und Kreditkarten zur notwendigen Einbeziehung internationaler Kartenorganisationen und damit allenfalls zur Datenverarbeitung durch diese Kartenorganisationen in Drittstaaten führen.

Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.

 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung über die Abwicklung bis hin zur Beendigung eines Vertrags) gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie im Einzelfall darüber hinausgehend auch für die Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten finden sich unter anderem im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Unternehmensgesetzbuch, der Bundesabgabenordnung, dem BWG, dem FM-GwG, dem GMSG, dem WAG 2018 und der GewO.

In der Regel ist die umfangreichste und längste anzuwendende Verpflichtung im § 21 FM-GwG zu finden, die uns vorschreibt, den Großteil der Kundendaten für 10 Jahre nach dem Ende der Geschäftsbeziehung evident zu halten. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten automatisiert gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO), Berichtigung (Art 16 DSGVO), Löschung (Art 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten (Art 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO), jeweils gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. Weiters haben Sie die Möglichkeit, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf der Einwilligung wird davon nicht berührt. Diesbezügliche Anträge richten Sie an den oben genannten Datenschutzbeauftragten. Davon unberührt bleibt Ihr Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu beschweren (https://www.dsb.gv.at)

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind und zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, werden wir den Abschluss des Vertrags oder die Ausführung des Auftrags in der Regel ablehnen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und somit beenden müssen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, hinsichtlich für die Vertragserfüllung nicht relevanter bzw gesetzlich oder regulatorisch nicht erforderlicher Daten eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen.

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung nach Art 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.

Im Zusammenhang mit online abzuschließenden Produkten kann es zu einer automatisierten Ablehnung des Abschlusses kommen, wenn Ihre Angaben den für den Online-Abschluss des Produkts definierten Anforderungen nicht entsprechen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an eine:n Kundenbetreuer:in.

Bei einer Kreditvergabe wird eine Bonitätsprüfung (Kredit-Scoring) durchgeführt. Bei diesem Kredit-Scoring wird mithilfe statistischer Vergleichsgruppen das Ausfallrisiko von Kreditsuchenden bewertet. Der errechnete „Score-Wert“ soll eine Prognose ermöglichen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein beantragter Kredit voraussichtlich zurückbezahlt wird. Zur Berechnung dieses Score-Werts werden Ihre Stammdaten (zB Familienstand, Anzahl der Kinder, Dauer der Beschäftigung, Arbeitgeber), Angaben zu den allgemeinen finanziellen Verhältnissen (zB Einkommen, Vermögen, monatliche Ausgaben, Höhe der Verbindlichkeiten, Sicherheiten etc) und zum Zahlungsverhalten (zB ordnungsgemäße Kreditrückzahlungen, Mahnungen, Daten von Kreditauskunfteien) herangezogen. Ist das Ausfallrisiko zu hoch, kann es zu einer Ablehnung des Kreditantrags kommen. 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (zur Wahrung berechtigter Interessen) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling.

Die Bank ist durch das FM-GwG im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dazu verpflichtet, von Personen bei Begründung der Geschäftsbeziehung oder anlässlich einer gelegentlichen Transaktion bestimmte Dokumente und Informationen einzuholen und aufzubewahren.

Die Bank hat gemäß FM-GwG ua die Identität von Kund:innen, wirtschaftlichen Eigentümer:innen von Kund:innen oder allfälligen Treugeber:innen des:der Kund:in festzustellen und zu prüfen, den vom:von der Kund:in verfolgten Zweck und die vom:von der Kund:in angestrebte Art der Geschäftsbeziehung zu bewerten, Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel einzuholen und zu prüfen sowie die Geschäftsbeziehung und die in ihrem Rahmen durchgeführten Transaktionen kontinuierlich zu überwachen.

Das FM-GwG räumt der Bank die gesetzliche Ermächtigung iSd DSGVO zur Verwendung der genannten Daten der Kund:innen im Rahmen der Ausübung der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein, zu denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist und die dem öffentlichen Interesse dienen. Die Datenverarbeitungen im Rahmen der beschriebenen Sorgfaltspflichten beruhen auf einer gesetzlichen Verpflichtung der Bank. Die Bank hat alle personenbezogenen Daten, die sie ausschließlich auf der Grundlage des FM-GwG für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbeitet bzw speichert, nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem:der Kund:in oder einer gelegentlichen Transaktion zu löschen, es sei denn, Vorschriften anderer Bundesgesetze erfordern oder berechtigen zu einer längeren Aufbewahrungsfrist oder die FMA hat längere Aufbewahrungsfristen durch Verordnung festgelegt.

Personenbezogene Daten, die von der Bank ausschließlich auf der Grundlage des FM-GwG für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbeitet werden, dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise für kommerzielle Zwecke, verarbeitet werden.

Das GMSG verpflichtet die Bank, die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) ihrer Kund:innen festzustellen und dabei die Daten ihrer Kund:innen (natürliche Personen und juristische Personen) zu prüfen bzw steuerliche Selbstauskünfte ihrer Kund:innen einzuholen. Bei Feststellung einer steuerlichen Ansässigkeit in einem anderen Staat, der am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung teilnimmt, sind von der Bank bestimmte Daten der Kund:innen (Name, Geburtsdatum/-ort/-land, Hauptwohnsitzadresse, Land/Länder der steuerlichen Ansässigkeit(en), Steueridentifikationsnummer(n), Konto-/Depotnummer(n), Kontoart (zB Einlage- oder Verwahrkonto), Kontostatus (Neu- oder Bestandskonto), Anzahl aller Kontoinhaber:innen bei Gemeinschaftskonten, Kontosaldo/en und Depotwert(e), Bruttoerträge (Zinsen und im Fall von Wertpapierdepots auch Dividenden und andere Erträge), Bruttoerlöse sowie die Information, ob eine gültige Selbstauskunft vorgelegt wurde) jährlich bis zum 31. Juli an die österreichischen Finanzbehörden zu melden, die diese an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weiterleiten.

Bei passiven Rechtsträgern umfasst eine Meldung zusätzlich die melderelevanten Daten der meldepflichtigen beherrschenden Personen (Name, Geburtsdatum/-ort/-land, Hauptwohnsitzadresse, Land/Länder der steuerlichen Ansässigkeit(en), Steueridentifikationsnummer(n), Rolle(n)/Funktion(en) von meldepflichtigen beherrschenden Personen sowie die Information, ob eine gültige Selbstauskunft vorgelegt wurde).

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