Berglandschaft, im Tal liegt Neben, Die Weltkugel ist transparent über das Bild gelegt.
Einladung zur Generalversammlung

Regional verwurzelt. Global informiert.

  • mit Impulsvortrag von Mag. Christian Wehrschütz
  • Im Anschluss laden wir unsere Besucher:innen zu einem gemeinsamen Abendessen ein.

Einladung zur Generalversammlung

Datum der Veranstaltung: 13.05.2026, 18:00 Uhr

Ort der Veranstaltung: Großer Kulturhaussaal

Kulturhausplatz 1
8940 Liezen

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Beschreibung: Impulsvortrag

Im Anschluss an die ordentliche Generalversammlung findet ein Impulsvortrag von ORF-Korrespondent Mag. Christian Wehrschütz statt.

Titel: „ Die Ukraine als geopolitischer Lackmustest für die Europäische Union und ihre Mitglieder“.

Im Anschluss laden wir unsere Besucher:innen zu einem gemeinsamen Abendessen ein.
 
Tagesordnung inklusive Satzungsänderungen:
 
  1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Schriftführers,
    Wahl von zwei Stimmenzählern und eines Protokollmitunterfertigers.
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Vorlage des Jahresabschlusses 2025 einschließlich des Geschäfts- und Lageberichtes
    Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme im Geschäftslokal auf.
  4. Vorlage der Kurzfassung des Revisionsberichtes 2025 und der Stellungnahme des Raiffeisenverbandes Steiermark.
    Die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegt zur Einsichtnahme im Geschäftslokal auf.
  5. Bericht und Anträge des Aufsichtsrates
    a) Bericht des Aufsichtsrates samt Stellungnahme zum Revisionsbericht
    b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2025
    c) Verwendung des Bilanzgewinnes/-verlustes
  6. Entlastung der Funktionäre
  7. Satzungsänderungen:
    § 2 Abs. 3  g) neu
    alle Handlungen und Maßnahmen setzen sowie Geschäfte abschließen, die ihr zur Erreichung des Genossenschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen.
    § 20 Abs. 3 (zweiter Absatz)
    ALT:
    Bei Beschlüssen über ein Abgehen vom Kopfstimmrecht (§ 8 Abs. 3 der Satzung) und die Auflösung der Raiffeisenbank gilt diese Regelung jedoch erst im Falle einer Beschlussunfähigkeit der zweiten Generalversammlung, die zu diesem Zweck einberufen wurde.
    NEU:
    Bei Beschlüssen über ein Abgehen vom Kopfstimmrecht (§ 8 Abs. 3 der Satzung) und die Auflösung der Raiffeisenbank gilt diese Regelung – außer im Falle einer Restrukturierungsmaßnahme durch Sektoreinrichtungen – jedoch erst bei einer Beschlussunfähigkeit der zweiten Generalversammlung, die zu diesem Zweck einberufen wurde.
    § 23 Abs. 1 (vierter Absatz neu)
    Bei der Erstellung von Wahlvorschlägen ist auf die Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrates zu achten, wobei neben den erforderlichen Fachkenntnissen auch die Diversität nach Maßgabe der in der Fit & Proper Richtlinie beschriebenen Diversitätsstrategie berücksichtigt werden soll. Der Aufsichtsrat sollte im Hinblick auf Alter, Geschlecht sowie Ausbildungs- und Berufserfahrung möglichst so zusammengesetzt sein, dass vielfältige Kompetenzen und Erfahrungen vertreten sind (kollektive Eignung).
  8. Ergänzungswahlen Aufsichtsrat
    Die Einbringung von Wahlvorschlägen durch Mitglieder hat schriftlich bis spätestens 6 Tage vor Abhaltung der Generalversammlung zu erfolgen.
  9. Ehrungen und Grußworte
  10. Allfälliges

Sollte die Generalversammlung um 18:00 Uhr nicht beschlussfähig sein, so findet die Generalversammlung eine halbe Stunde später statt, die bei jeder Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

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