Im Anschluss laden wir unsere Besucher:innen zu einem gemeinsamen Abendessen ein.
Tagesordnung inklusive Satzungsänderungen:
- Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Schriftführers,
Wahl von zwei Stimmenzählern und eines Protokollmitunterfertigers.
- Bericht des Vorstandes
- Vorlage des Jahresabschlusses 2025 einschließlich des Geschäfts- und Lageberichtes
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme im Geschäftslokal auf.
- Vorlage der Kurzfassung des Revisionsberichtes 2025 und der Stellungnahme des Raiffeisenverbandes Steiermark.
Die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegt zur Einsichtnahme im Geschäftslokal auf.
- Bericht und Anträge des Aufsichtsrates
a) Bericht des Aufsichtsrates samt Stellungnahme zum Revisionsbericht
b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2025
c) Verwendung des Bilanzgewinnes/-verlustes
- Entlastung der Funktionäre
- Satzungsänderungen:
§ 2 Abs. 3 g) neu
alle Handlungen und Maßnahmen setzen sowie Geschäfte abschließen, die ihr zur Erreichung des Genossenschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen.
§ 20 Abs. 3 (zweiter Absatz)
ALT:
Bei Beschlüssen über ein Abgehen vom Kopfstimmrecht (§ 8 Abs. 3 der Satzung) und die Auflösung der Raiffeisenbank gilt diese Regelung jedoch erst im Falle einer Beschlussunfähigkeit der zweiten Generalversammlung, die zu diesem Zweck einberufen wurde.
NEU:
Bei Beschlüssen über ein Abgehen vom Kopfstimmrecht (§ 8 Abs. 3 der Satzung) und die Auflösung der Raiffeisenbank gilt diese Regelung – außer im Falle einer Restrukturierungsmaßnahme durch Sektoreinrichtungen – jedoch erst bei einer Beschlussunfähigkeit der zweiten Generalversammlung, die zu diesem Zweck einberufen wurde.
§ 23 Abs. 1 (vierter Absatz neu)
Bei der Erstellung von Wahlvorschlägen ist auf die Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrates zu achten, wobei neben den erforderlichen Fachkenntnissen auch die Diversität nach Maßgabe der in der Fit & Proper Richtlinie beschriebenen Diversitätsstrategie berücksichtigt werden soll. Der Aufsichtsrat sollte im Hinblick auf Alter, Geschlecht sowie Ausbildungs- und Berufserfahrung möglichst so zusammengesetzt sein, dass vielfältige Kompetenzen und Erfahrungen vertreten sind (kollektive Eignung).
- Ergänzungswahlen Aufsichtsrat
Die Einbringung von Wahlvorschlägen durch Mitglieder hat schriftlich bis spätestens 6 Tage vor Abhaltung der Generalversammlung zu erfolgen.
- Ehrungen und Grußworte
- Allfälliges
Sollte die Generalversammlung um 18:00 Uhr nicht beschlussfähig sein, so findet die Generalversammlung eine halbe Stunde später statt, die bei jeder Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.