Jurist mit Sekretätrin
Der juristische Rahmen für Ihr Wohnprojekt

Hier können Sie sich über juristische Grundlagen wie Bauordnung und Baubewilligung informieren und erhalten unter anderem eine Antwort auf die Frage, was Wohnungseigentum eigentlich ist.

Rechtsfragen bei Immobilien – Raiffeisen berät Sie

Rechtsfragen sind gerade im Immobilienbereich von großer Bedeutung. Denn immerhin geht es um die Regelung dessen, wofür man üblicherweise das meiste Geld im Leben ausgibt. Wir haben einen Überblick über rechtliche Regelungen für die Bereiche Hausbau/Wohnungskauf, Eigentum und Vermieten zusammengestellt.

Grundbuch

Informationen zum Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten geführt wird. Darin eingetragen sind alle österreichischen Grundstücke. Zweck des Grundbuchs ist es, dass die Grundstücksverhältnisse ersichtlich sind und die Grundstücksgrenzen nachgewiesen werden können.

So kommen Sie ins Grundbuch

Der:Die Vertragserrichter:in (Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin) legt den Kaufvertrag dem Finanzamt vor, das die Höhe der Grunderwerbsteuer bestimmt. Nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist die Voraussetzung für die Einverleibung des Eigentumsrechts ins Grundbuch. Dieses Verfahren kann seit einiger Zeit bedeutend abgekürzt werden. Notar:innen und Rechtsanwält:innen können die Berechnung der Steuern und Gebühren nämlich selbst durchführen (Selbstberechnung). Der erforderliche Betrag wird dann beim:bei der Notar:in bzw. Rechtsanwalt:Rechtsanwältin hinterlegt. Anschließend wird die so genannte Selbstberechnungserklärung ausgestellt, welche die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzt.

law&order

Recht und Ordnung beim Hausbau

Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage, welche rechtlichen Schritte Sie setzen müssen, um etwa ein Gartenhaus oder eine Garage zu errichten, ist nicht möglich. Denn Bauvorschriften sind in Österreich Ländersache und daher gibt es neun verschiedene Bauordnungen.

Pärchen bei der Schlüsselübergabe

Grundlegendes zum Wohnungseigentum

Der Eigentumsbegriff bei Wohnungen entspricht nicht unbedingt dem, was sich viele landläufig unter Eigentum vorstellen. Wohnungseigentum ist das Recht, eine bestimmte Wohnung (oder etwa einen Kfz-Abstellplatz) ausschließlich zu nutzen und darüber alleine verfügen zu können. Zur sogenannten Begründung von Wohnungseigentum sind mehrere Schritte erforderlich, unter anderem die Nutzwertberechnung (Parifizierung). Da Kauf bzw. Verkauf einer Wohnung ohnehin von einem:einer Notar:in oder Rechtsanwalt:Rechtsanwältin abgewickelt werden, erhalten Sie dort auch die umfassenden Auskünfte dazu. Das Wohnungseigentum wird im Grundbuch eingetragen.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, dann kaufen Sie rein rechtlich nicht direkt eine Wohnung, sondern einen Anteil an dem Haus, in dem sich diese Wohnung befindet. Mit dem Besitz dieses Anteils ist wiederum das ausschließliche Nutzungsrecht für "Ihre" Wohnung verbunden. Welcher Hausanteil auf welche Wohnung entfällt, wird durch das Nutzwertgutachten festgestellt, das Sie im Grundbuch einsehen können. Analoges gilt, wenn Sie ein Viertel- oder ein Reihenhaus kaufen.

Thema Mieten: Tipps für Vermieter:innen

Prinzipiell können Sie Mietverträge befristet oder unbefristet abschließen. Eine Befristung muss immer schriftlich festgelegt werden. Auch die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Frist ohne Kündigung automatisch endet, muss im Vertrag fixiert werden.

Bei Wohnungen, die ganz oder teilweise unter das Mietrechtsgesetz fallen, ist eine Mindestbefristung von drei Jahren einzuhalten. Nach oben sind der Befristung keine Grenzen gesetzt. Die Befristung ist hintereinander beliebig oft wiederholbar. Aber Achtung: Wenn Sie als Vermieter:in einen befristeten Mietvertrag nicht eigens auflösen, dann wird dieser automatisch um weitere drei Jahre verlängert. Wird der Mietvertrag dann neuerlich nicht aufgelöst, gilt er als auf unbestimmte Zeit verlängert. Unbefristete Mietverhältnisse können dagegen nur einvernehmlich beendet werden oder wenn ein Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz vorliegt. Dafür brauchen Sie allerdings eine gerichtliche Entscheidung. Wesentlichste Kündigungsgründe sind, wenn Sie selbst in der vermieteten Wohnung wohnen möchten (Eigenbedarf) bzw. wenn der:die Mieter:in mit seinen:ihren Zahlungen im Rückstand ist.

Fragen an die Mieter:innen

Überlegen Sie sich schon im Vorhinein, was Sie von potenziellen künftigen Mieter:innen wissen wollen. Erstellen Sie einen Fragenkatalog, den Sie bei telefonischen Anfragen parat haben. Wesentlichste Fragen sind natürlich die Frage nach der beabsichtigten Mietdauer bzw. wie viele Personen in die Immobilie einziehen wollen.

Ihre Pflichten als Vermieter:in

Als Vermieter:in müssen Sie Ihre Immobilie "im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner:innen beseitigen". Bei ernsthaften Schäden muss jedenfalls der:die Vermieter:in für die Reparatur sorgen. Weiters sind Sie als Vermieter:in dazu verpflichtet, die allgemeinen Teile des Hauses instand zu halten.

Kaufen und verkaufen
Kaufen und verkaufen – die wichtigsten Schritte

Das sind die wichtigsten Schritte beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses. So wird der Kauf abgewickelt und so gehen Sie beim Verkauf auf Nummer sicher. Wir haben für Sie grundlegende Infos zusammengestellt.