Gemeinsam noch stärker
für die Menschen und die Wirtschaft in unserer Rgion!
Wie heißt die neue Bank?
Raiffeisenbank Oststeiermark Nord eGen
Ändern sich die Bankleitzahl bzw. BIC?
Für Kunden der RB Nördliche Oststeiermark und der RB Wechselland:
Bankleitzahl und BIC werden von der Raiffeisenbank Pöllau-Birkfeld übernommen.
BLZ: 38023
BIC: RZSTAT2G023
Diese Änderung ist ab dem 21.09.2020 gültig.
Bekomme ich eine neue Kontonummer bzw. einen neuen IBAN?
Für Kunden der RB Nördliche Oststeiermark und der RB Wechselland:
Nur Kunden der Raiffeisenbank Nördlichen Oststeiermark und der Raiffeisenbank Wechselland erhalten aus technischen Gründen eine neue Kontonummer bzw. einen neuen IBAN.
Sie finden Ihren aktuellen IBAN ab dem 21.09.2020 auf Ihren Kontoauszügen, in MEIN ELBA und natürlich auch auf Ihrer neuen Bankomatkarte. Diese erhalten Sie automatisch im Oktober/November 2020 per Post zugestellt.
Was muss ich beim ELBA-Online-Banking beachten?
Im Zuge der Fusion werden die Auftraggeberdaten (IBAN bzw. BIC) automatisch umgeschlüsselt. Die Anmeldung mit Ihren Verfügerdaten und Ihrer geheimen PIN ist weiterhin unverändert möglich.
Gibt es Änderungen bei der Mitgliedschaft?
Sie sind zukünftig Mitglied bei der neuen Raiffeisenbank Oststeiermark Nord. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Kann ich weiterhin meine Kreditkarte verwenden?
Sie können Ihre Kreditkarte wie gewohnt weiterverwenden. Diese bleibt bis zum eingedruckten Laufzeitende gültig. Bei Ablauf der Karte erhalten Sie eine neue Kreditkarte per Post zugestellt.
Wer übernimmt die Umstellung regelmäßiger Zahlungsvorgänge?
Bei den Kunden der Raiffeisenbank Pöllau-Birkfeld ist keine Umstellung notwendig.
Für Kunden der RB Nördliche Oststeiermark und der RB Wechselland:
Alle Zahlungseingänge, Abbuchungsaufträge und Daueraufträge werden automatisch auf die neuen Kontodaten umgestellt.
Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?
Es besteht kein Handlungsbedarf, eventuell erforderliche Umstellungen erfolgen automatisch für Sie.
Ändern sich Verträge und Urkunden?
Nein, alle geschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten unverändert ihre Gültigkeit. Ein Austausch oder eine Änderung ist nicht erforderlich.