IBANs bei Überweisungen an den Bund

Seit Anfang Juli 2019 gelten für alle Vorschreibungen und Rechnungen des Bundes neue IBANs. Denken Sie daran, wenn Sie z.B. Zahlungen an das Finanzamt zu leisten haben. 

Lächelnder Mitarbeiter im Büro vor seinem Computer
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Rechnungen und Vorschreibungen

Der Bund nimmt nur mehr Überweisungen entgegen, auf denen die neuen IBANs angegeben sind. Betroffen sind alle Konten des Bundes, z.B. Finanzämter, Ministerien, Schulen oder Polizeidirektionen. Der Bund führt die neuen IBANs auf allen Vorschreibungen und Rechnungen an. 

  • Die neuen IBANs erkennen Sie an folgendem Aufbau: ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx. 
  • Verwenden Sie für Ihre Zahlungen an Finanzämter, etc. nur mehr die neuen IBANs. Bei einer falschen Überweisung könnten im Zuge der Rückleitung Säumniszuschläge durch die Finanzämter berechnet werden. 
  • Bestehende Vorlagen und Daueraufträge zugunsten der alten Finanzamt-IBANs werden zentral durch Ihre Raiffeisenbank auf die aktuellen IBANs umgestellt. 

Sie finden die neuen IBANs der Finanzämter auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen. Für alle Fragen steht Ihnen Ihr Raiffeisenberater gerne zur Verfügung.