Häufige Fragen zum Bausparen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Bausparen wie z.B. "Was ist die vereinbarte Sparleistung?".

FAQ Bausparen

Ja, wenn Sie einen Wohnsitz in Österreich haben und unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Für minderjährige Bausparer:innen, das sind Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Bestimmungen:

  • Bei Personen unter 14 Jahren ist bei Abschluss eines Bausparvertrages die Unterschrift des:der gesetzlichen Vertreter:in unbedingt erforderlich.
  • Bei Personen über 14 Jahren kann die Unterschrift des:der gesetzlichen Vertreter:in entfallen, wenn die Einzahlungen aus eigenen Einkünften des:der Minderjährigen stammen und die Befriedigung seiner:ihrer Lebensbedürfnisse dadurch nicht gefährdet ist.

Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der:die Bausparer:in verpflichtet bzw. die er:sie ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann.

Zuteilung ist die Bereitstellung von Sparguthaben und Bauspardarlehen durch die Bausparkasse. Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages ist der Ablauf der Mindestwartezeit und die Erreichung eines grundsätzlichen Anspruchs auf ein Mindestdarlehen von EUR 4.000,-. Seit 01.01.1997 bietet die Raiffeisen Bausparkasse als erste Bausparkasse in Österreich die monatliche Zuteilung an. Es gibt daher zwölf Zuteilungstermine pro Jahr.

Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird jährlich vom Finanzministerium anhand der sogenannten Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) ermittelt. Diese Kennzahl wird von der Nationalbank berechnet. Die sich daraus ergebende Prämienhöhe wird vom Finanzministerium im Vorhinein bis spätestens 30. November veröffentlicht. Die Prämienhöhe darf nicht weniger als 1,5 Prozent und nicht mehr als 4 Prozent betragen.

Jährlich können Sie bis zu EUR 1.200,- pro Person prämienbegünstigt auf Ihren Bausparvertrag einzahlen. 2024 kann die staatliche Prämie also im Maximalfall EUR 18,- pro Person betragen.

Die staatliche Prämie ist von der Kapitalertragsteuer befreit.

Natürlich kann auch der Fall eintreten, dass Sie die einbezahlten Gelder schon vor Ablauf des Bausparvertrages benötigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem:Ihrer Raiffeisenberater:in, worauf Sie achten müssen, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.