Häufige Fragen zum Bausparen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Bausparen wie z.B. "Was ist die vereinbarte Sparleistung?".

Häufige Fragen zum Sparen

Kann ich als ausländischer Staatsbürger in Österreich einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen?

Ja, wenn Sie einen Wohnsitz in Österreich haben und unbeschränkt steuerpflichtig sind.

 

Können Minderjährige einen Bausparvertrag abschließen?

Für minderjährige Bausparer, das sind Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Bestimmungen:

  • Bei Personen unter 14 Jahren ist bei Abschluss eines Bausparvertrages die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters unbedingt erforderlich.
  • Bei Personen über 14 Jahren kann die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters entfallen, wenn die Einzahlungen aus eigenen Einkünften des Minderjährigen stammen und die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse dadurch nicht gefährdet ist.
  • Für alle unter 24 Jahren gibt es bei Raiffeisen Bausparen den Jugendvorteil: 0,25 % mehr Zinsen im ersten Jahr als beim herkömmlichen Bausparen.

 

Was versteht man unter "vereinbarter Sparleistung"?

Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die "vereinbarte Sparleistung" ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung etc.), zu deren Erbringung sich der Bausparer verpflichtet bzw. die er ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann. Für jede Person kann ein Sparbetrag von insgesamt bis zu 8.400,- Euro vereinbart werden.

 

Was versteht man unter Zuteilung?

Zuteilung ist die Bereitstellung von Sparguthaben und Bauspardarlehen durch die Bausparkasse. Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages ist der Ablauf der Mindestwartezeit und die Erreichung eines grundsätzlichen Anspruchs auf ein Mindestdarlehen von 4.000,- Euro. Seit 01.01.1997 bietet die Raiffeisen Bausparkasse als erste Bausparkasse in Österreich die monatliche Zuteilung an. Es gibt daher zwölf Zuteilungstermine pro Jahr.

 

Wie wird die staatliche Prämie berechnet?

Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird jährlich vom Finanzministerium anhand der sogenannten Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) ermittelt. Diese Kennzahl wird von der Nationalbank berechnet. Die sich daraus ergebende Prämienhöhe wird vom Finanzministerium im Vorhinein bis spätestens 30. November veröffentlicht. Die Prämienhöhe darf nicht weniger als 1,5 Prozent und nicht mehr als 4 Prozent betragen.

 

Bis zu welcher Höhe gibt es die Prämie?

Jährlich können Sie bis zu 1.200,- Euro pro Person prämienbegünstigt auf Ihren Bausparvertrag einzahlen. 2019 kann die staatliche Prämie also im Maximalfall 18,- Euro pro Person betragen.

 

Muss die Prämie versteuert werden?

Die staatliche Prämie ist von der Kapitalertragsteuer befreit.

 

Was passiert bei vorzeitiger Auszahlung des Sparguthabens?

Natürlich kann auch der Fall eintreten, dass Sie die einbezahlten Gelder schon vor Ablauf des Bausparvertrages benötigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Raiffeisenberater, worauf Sie achten müssen, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.