J A H R E S F I N A N Z B E R I C H T
2020
der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Waren- und Revisionsverband
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
6900 Bregenz, Rheinstraße 11
ISD § 124 (1) BÖRSEGESETZ
PER 31.12.2020
Jahresfinanzbericht
1
1. Jahresabschluss ...........................................................................................................................4
1.1. Bilanz per 31.12.2020...........................................................................................................4
1.2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020....................................................................7
1.3. Anhang ...............................................................................................................................9
1.3.1. Angaben zu den in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.............................................9
Währungsumrechnung.................................................................................9
Wertpapiere .................................................................................................9
Forderungen..............................................................................................10
Verbindlichkeiten........................................................................................10
Beteiligungen.............................................................................................10
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens................................................................................11
Kosten eigener Emissionen.........................................................................11
Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder..............11
Übrige Rückstellungen ...............................................................................12
Finanzinstrumente nach § 238 Abs. 1 Z 1 UGB iVm § 64 Abs. 1 Z 3 BWG ......12
Aufstellung Konzernabschluss ....................................................................13
Zinsenabgrenzung .....................................................................................13
Gewinn- und Verlustrechnung.....................................................................13
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..............................13
Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen...........................................................14
1.3.2. Erläuterungen zu Bilanzposten..................................................................................14
Darstellung der Fristigkeiten von Forderungen.............................................14
Wertpapiere ...............................................................................................15
Beteiligungen und Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ...................17
Anlagevermögen........................................................................................18
Sonstige Vermögensgegenstände...............................................................18
Latente Steuern (§ 238 Abs. 1 Z 3)...............................................................19
Eigenkapital und eigenkapitalnahe Verbindlichkeiten ...................................19
Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel ................20
Jahresfinanzbericht
2
Instrumente ohne Stimmrechte gemäß § 26a BWG.......................................21
Darstellung der Fristigkeiten von Verbindlichkeiten.......................................21
Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten............................................22
Ergänzende Angaben.................................................................................22
Unterstrichposten.......................................................................................25
Sonstige finanzielle Verpflichtungen ............................................................27
1.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung........................................................28
Nettozinsertrag...........................................................................................28
Sonstige betriebliche Erträge ......................................................................28
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen..........................................................................28
Aufwendungen oder Erträge für Rückstellungen für Jubiläumsgelder
und Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen ........28
Aufwendungen für Pensionen .....................................................................28
Sonstige betriebliche Aufwendungen...........................................................29
Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen..................................29
Aufwendungen für den Abschlussprüfer ......................................................29
Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern................................29
1.3.4. Sonstige Angaben....................................................................................................30
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag...................................30
Gesamtkapitalrentabilität.............................................................................30
Angaben über Arbeitnehmer.......................................................................30
Vorschüsse, Kredite und Eventualforderungen an Mitglieder
des Vorstandes und des Aufsichtsrates .......................................................30
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen.........................................30
Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen des Vorstandes, des
Aufsichtsrates und der Geschäftsleiter.........................................................31
Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 lit. a bis f BWG.........................................31
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
gemäß § 238 Abs. 1 Z 12 UGB ....................................................................31
Förderauftrag.............................................................................................31
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses........................................31
Jahresfinanzbericht
3
Offenlegung gemäß Artikel 431 455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013............31
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates........................................32
1.3.5. Anlage zum Anhang .................................................................................................34
2. Lagebericht.................................................................................................................................35
2.1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage............................................35
2.1.1. Geschäftsverlauf.......................................................................................................35
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Jahr 2020................................35
Geschäftspolitik..........................................................................................36
Geschäftsentwicklung der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg..........................38
Verwendung von Finanzinstrumenten..........................................................42
2.1.2. Zweigniederlassungen..............................................................................................42
2.1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ..................................................43
Finanzielle Leistungsindikatoren..................................................................43
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren...........................................................44
2.2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens ................47
2.2.1. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.......................................................47
2.2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten...................................................................47
2.3. Forschung und Entwicklung ...............................................................................................58
2.4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.........................58
3. Bestätigungsvermerk...................................................................................................................61
4. Erklärung der gesetzlichen Vertreter.............................................................................................67
Gender-Hinweis:
Dieser Jahresfinanzbericht meint bei allen personenbezogenen Bezeichnungen stets Personen beiderlei
Geschlechts, auch wenn der einfacheren Lesbarkeit halber regelmäßig nur die männliche Form verwendet
wird. Bei Anwendung sind die Bezeichnungen entsprechend abzuwandeln.
Jahresfinanzbericht
4
1. Jahresabschluss
1.1. Bilanz per 31.12.2020
Aktiva
Bilanz zum 31. Dezember 2020
EUR Vorjahr in TEUR
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentral-
notenbanken und Postgiroämtern 622.951.766,73 95.493
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung bei der Zentral-
notenbank zugelassen sind 602.370.030,14 545.809
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere 602.370.030,14 545.809
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken
zugelassene Wechsel 0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute 2.599.187.727,83 2.628.851
a) täglich fällig 792.689.467,19 629.856
b) sonstige Forderungen 1.806.498.260,64 1.998.995
4. Forderungen an Kunden 1.647.708.657,21 1.659.115
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 1.239.415.805,06 1.181.620
a) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
b) von anderen Emittenten 1.239.415.805,06 1.181.620
darunter:
eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere 23.643.799,38 32.349
7. Beteiligungen 171.989.438,67 171.323
darunter:
an Kreditinstituten 159.210.287,12 158.757
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.247.569,23 8.248
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 0
9. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 328.014,84 327
10. Sachanlagen 37.694.900,64 39.395
darunter:
Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im
Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden 17.312.341,34 17.030
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit
Mehrheit beteiligten Gesellschaft 0,00 0
darunter:
Nennwert 0,00 0
12. Sonstige Vermögensgegenstände 33.606.413,68 30.171
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert,
aber noch nicht eingezahlt ist 0,00 0
14. Rechnungsabgrenzungsposten 8.941.050,25 10.131
darunter:
Unterschiedsbetrag gem. § 906 Abs 33 UGB 0,00 0
15. Aktive latente Steuern 20.780.578,31 19.798
SUMME DER AKTIVA 7.016.865.751,97 6.422.630
Jahresfinanzbericht
5
Passiva Bilanz zum 31. Dezember 2020
EUR Vorjahr in TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.696.222.508,96 2.869.626
a) täglich fällig 1.113.016.781,09 1.078.501
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.583.205.727,87 1.791.125
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 693.465.126,03 706.424
a) Spareinlagen 65.130.435,89 62.370
darunter:
aa) täglich fällig 0,00 0
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder
ndigungsfrist 65.130.435,89 62.370
b) sonstige Verbindlichkeiten 628.334.690,14 644.054
darunter:
aa) täglich fällig 428.316.089,16 401.951
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder
ndigungsfrist 200.018.600,98 242.103
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 2.193.316.319,52 2.416.616
a) begebene Schuldverschreibungen 879.424.610,69 954.139
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 1.313.891.708,83 1.462.477
4. Sonstige Verbindlichkeiten 24.279.146,84 32.865
5. Rechnungsabgrenzungsposten 8.437.975,05 9.442
darunter:
Zuschreibungscklage gem. § 906 Abs 32 UGB 0,00 0
Unterschiedsbetrag gem. § 906 Abs 34 UGB 0,00 0
6. Rückstellungen 27.593.358,81 24.959
a) Rückstellungen für Abfertigungen 5.800.984,88 6.061
b) Rückstellungen für Pensionen 7.101.513,63 7.413
c) Steuerckstellungen 1.243.737,05 0
d) sonstige 13.447.123,25 11.485
6a. Fonds r allgemeine Bankrisiken 0,00 0
7.
Ernzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 0
8.
Zusätzliches Kernkapital geß Teil 2 Titel I
Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 0
darunter:
Pflichtwandelschuldverschreibungen gem.§ 26a BWG 0,00 0
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG 62.336.267,14 61.800
9. Ge zeichnetes Kapital 23.540.776,00 23.541
Gesamtnennbetrag der Geschäftsanteile 23.540.776,00 23.541
nicht eingefordertes ausstehendes Geschäftsanteilekap. 0,00 0
10. Kapitalcklagen 37.461.628,70 35.854
a) gebundene 37.461.628,70 35.854
b) nicht gebundene 0,00 0
11. Ge winnrücklagen 201.623.983,78 198.269
a) gesetzliche Rücklage 0,00 0
b) satzungsmäßige Rücklagen 5.004.550,24 5.005
c) andere Rücklagen 196.619.433,54 193.264
12. Haftcklage geß § 57 Abs. 5 BWG 35.006.202,28 35.006
13. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 13.582.458,86 8.228
SUMME DER PASSIVA 7.016.865.751,97 6.422.630
Jahresfinanzbericht
6
Posten unter der Bilanz
Bilanz zum 31. Dezember 2020
EUR Vorjahr in TEUR
Aktiva
1. Auslandsaktiva
1.479.463.756,96 1.457.959
Passiva
1. Eventualverbindlichkeiten
162.441.306,28 162.643
darunter:
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus
weitergegebenen Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus rgschaften und
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 162.424.213,68 162.626
2. Kreditrisiken
405.417.260,75 482.895
darunter:
Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 0,00 0
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgescften
0,00 0
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
386.626.377,81 392.581
darunter:
a) Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 39.405.560,66 48.303
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
2.210.764.130,24 2.304.730
darunter:
a) Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs.1
lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(harte Kernkapitalquote in %) 15,71 14,94
b) Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs.1
lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(Kernkapitalquote in %) 15,71 14,94
c) Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1
lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(Gesamtkapitalquote in %) 17,49 17,03
6. Auslandspassiva
1.391.907.958,57 1.809.359
Jahresfinanzbericht
7
1.2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
EUR Vorjahr in TEUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge 36.335.853,91 37.924
darunter:
aus festverzinslichen Wertpapieren 25.771.923,42 30.766
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.820.424,96- 6.451-
I. NETTOZINSERTRAG 34.515.428,95 31.473
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 4.247.828,41 13.428
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten
und nicht festverzinslichen Wertpapieren 432.655,46 690
b) Erträge aus Beteiligungen 2.137.567,96 10.954
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen
Unternehmen 1.677.604,99 1.784
4. Provisionserträge 14.018.148,85 12.217
5. Provisionsaufwendungen 3.674.110,01- 2.557-
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 528.959,10 564
7. Sonstige betriebliche Erträge 23.010.689,66 18.629
II. BETRIEBSERTRÄGE 72.646.944,96 73.754
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 44.462.482,01- 43.867-
a) Personalaufwand 32.463.941,48- 32.222-
darunter:
aa) Löhne und Gehälter 24.527.209,08- 23.882-
ab) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene
soziale Abgaben und vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 6.084.049,37- 5.917-
ac) sonstiger Sozialaufwand 206.692,02- 273-
ad) Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung 1.111.213,10- 1.197-
ae) Dotierung der Pensionsrückstellung 179.502,72 265
af) Aufwendungen für Abfertigungen und
Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen 714.280,63- 1.218-
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen
(Sachaufwand) 11.998.540,53- 11.645-
9.
Wertberichtigungen auf die in den Aktiv-
posten 9 und 10 enthaltenen Vermögens-
gegensnde 2.308.905,10- 2.269-
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.217.789,98- 2.719-
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN 49.989.177,09- 48.855-
IV. BETRIEBSERGEBNIS 22.657.767,87 24.899
Jahresfinanzbericht
8
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
EUR Vorjahr in TEUR
IV. BETRIEBSERGEBNIS - Übertrag 22.657.767,87 24.899
11./
12.
Saldo aus den Auflösungen/Zuweisungen von bzw.
zu den Wertberichtigungen auf Forderungen und
zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
10.900.336,67- 1.891-
13./
14.
Saldo aus den Auflösungen/Zuweisungen von bzw.
zu den Wertberichtigungen aus Wertpapieren, die
wie Finanzanlagen bewertet sind, und auf
Beteiligungen
516.624,07 2.474
V. ERGEBNIS DER GEHNLICHEN
GESCFTSTÄTIGKEIT
12.274.055,27 25.482
15. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter:
Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine
Bankrisiken 0,00 0
16. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter:
Zuweisungen zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken 0,00 0
17. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
(Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.359.875,60- 1.587-
darunter:
aus latenten Steuern 982.398,91 475
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in
Posten 18 auszuweisen 1.204.319,73- 1.444-
VI. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG 8.709.859,94 22.451
20. Rücklagenbewegung 3.355.385,61- 14.417-
darunter:
Dotierung der Haftcklage 0,00 0
Auflösung der Haftcklage 0,00 0
VII. JAHRESGEWINN/JAHRESVERLUST 5.354.474,33 8.034
21. Ge winnvortrag/Verlustvortrag 8.227.984,53 194
VIII. BILANZGEWINN/BILANZVERLUST 13.582.458,86 8.228
Jahresfinanzbericht
9
1.3. Anhang
1.3.1. Angaben zu den in der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen des UGB/BWG und nach den Vorschriften
der CRR in der jeweils zum Bilanzstichtag geltenden und anzuwendenden Fassung unter Bedachtnahme
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Währungsumrechnung
Die Fremdwährungsbeträge wurden grundsätzlich zu den von der Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt
gegebenen Referenzkursen umgerechnet. Für jene Fremdwährungspositionen, für die keine EZB-
Referenzkurse veröffentlicht wurden, wurden die Devisenmittelkurse von Referenzbanken herangezogen.
Erträge und Aufwendungen mit Zinsencharakter, die sich aus gedeckten Termingeschäften ergeben,
wurden grundsätzlich nach der Abgrenzungsmethode bewertet.
Wertpapiere
Wertpapiere des Anlagevermögens werden gemäß § 204 Abs. 2 UGB bewertet, wobei auch bei nur vor-
übergehender Wertminderung auf den niedrigeren Wert zum Abschlussstichtag abgeschrieben wird.
Wertpapiere, die mit Zinsderivaten abgesichert werden, werden zum gemilderten Niederstwertprinzip
bewertet.
Über pari angeschaffte Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des
Anlagevermögens werden gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig auf den Rückzahlungsbetrag abgeschrieben.
Bei Wertpapieren, die unter pari angeschafft werden, erfolgt keine zeitanteilige Zuschreibung. Durch das
generelle Wertaufholungsgebot werden Wertpapiere, bei denen vorherige Abschreibungsgründe
weggefallen sind, bis maximal zum Rückzahlungsbetrag (Tilgungswert/Nominale) zugeschrieben (siehe
auch AFRAC Stellungnahme 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ vom
November 2019 (Rz. 70f).
Wertpapiere, die als Deckungsstock für Mündelgelder gewidmet sind, sind Anlagevermögen und werden
gemäß § 2 Abs. 3 der Mündelsicherheitsverordnung zum strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens (Bankbuch) werden unter Berücksichtigung der Emissionsländer, der
Emittenten und der Währung innerhalb der Wertpapierkategorie gemäß § 207 UGB in Verbindung mit
§ 56 Abs. 4 BWG zum strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Im Sinne des § 64 Abs. 1 Z 15 BWG wird festgestellt, dass bei der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg (RLBV)
kein Handelsbuch gemäß Teil 3, Titel I, Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geführt wird.
Jahresfinanzbericht
10
Forderungen
Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet.
Auf Basis statistischer Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten wurde gemäß § 201 Abs. 2 Z 7
UGB eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute von 3.555.350,75
Euro (Vorjahr: 3.311 Tsd. Euro) und eine pauschale Rückstellung für Haftungen und offene Rahmen iHv.
1.046.360,52 Euro (Vorjahr: 805 Tsd. Euro) gebildet. Die Berechnung erfolgt anhand der Formel Exposure
at Default (EAD) mal Probability of Default (PD) mal Loss Given Default (LGD). Die Parameter Probability of
Default (PD) sowie Loss Given Default (LGD) zur Ermittlung basieren auf jenen Werten, welche die
Sektorrisiko eGen (SRG) zur Verfügung stellt.
Zur Berücksichtigung von Risiken, die sich aufgrund der Covid-19 Pandemie ergeben, wurde eine
zusätzliche pauschale Wertberichtigung für Kundenforderungen in Höhe von 3.426.461,00 Euro (Vorjahr: 0
Tsd. Euro) gebildet. Seit Beginn der Pandemie wurden und werden durch Kreditinstitute, öffentliche
Förderstellen sowie die öffentliche Hand umfangreiche Maßnahmen gesetzt, um negative wirtschaftliche
Auswirkungen auf Privatpersonen und Unternehmer so weit als möglich hintanzuhalten (gesetzliches und
privatrechtliches Moratorium, Stundungen durch Finanzamt, Sozialversicherungen, Mietstundungen,
etc.). Durch die Summe der gesetzten Maßnahmen wurden Zahlungsschwierigkeiten durch Unternehmen
und Private weitestgehend hintangehalten. Durch die Wirkung der Maßnahmen konnten daher tatsächlich
Forderungsausfälle in einem sehr großen Ausmaß verhindert werden. Gleichzeitig haben diese Maßnahmen
Auswirkungen auf das Rating (vielfach gleichbleibende Ratingeinstufung). Um das mögliche Risiko durch
den zukünftigen Wegfall der Unterstützungsmaßnahmen zu berücksichtigen, wurde eine
Simulationsrechnung entwickelt, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Kreditportfolio zu
simulieren. Im Bereich der Firmenkunden wurde das gesamte Kundenportfolio dahingehend untersucht,
wie stark die jeweilige Covid-Betroffenheit des Kunden eingeschätzt wird (Ausprägung stark, mittel,
gering). Abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit wird in der Simulationsrechnung ein Rating-Shift
vorgenommen (stark: -2 Stufen, mittel: -1 Stufe, gering: keine Veränderung) und die Auswirkung des
Rating-Shifts auf die pauschale Wertberichtigung errechnet. Die durch die Summe aller simulierten Rating-
Shifts erfolgte Erhöhung der pauschalen Wertberichtigung wird als zusätzliche pauschale Wertberichtigung
berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese zusätzliche Wertberichtigung mit Entspannung der
Covid-Situation reduzieren wird und mit zunehmender Kenntnis der konkreten kundenbezogenen
Auswirkungen in die reguläre PWB einfließen wird, sodass nach Ende der Pandemie keine Covid-PWB mehr
erforderlich sein wird.
Im Bereich der Privatkunden wird davon ausgegangen, dass die öffentliche Hand für eine umfassende
Überbrückung sorgt (Kurzarbeitsbeihilfe, Arbeitsmarktmaßnahmen etc.), sodass hier mit keinen
wesentlichen erhöhten Ausfällen zu rechnen sein wird.
Für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurde vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2
BWG Gebrauch gemacht. Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurde keine Dotierung vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (Höchstwertprinzip).
Beteiligungen
Die Beteiligungen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip unter Beachtung des § 208 UGB
bewertet.
Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, verringertes
Eigenkapital und/oder ein verminderter Ertragswert eine Abwertung erforderlich machten.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt gemäß AFRAC Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung
(UGB)“ vom März 2018. Besteht keine Veräußerungsabsicht wird der subjektive Unternehmenswert unter
Annahme der Unternehmensfortführung herangezogen. Fallen die Gründe für eine Abschreibung weg,
erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den Anschaffungskosten.
Jahresfinanzbericht
11
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen
erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauer wurde der Abschreibung zugrunde gelegt:
von bis
Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens 3 5 Jahre
Grundstückseinrichtungen 10 10 Jahre
Gebäude 40 67 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 10 Jahre
Fahrzeuge 5 8 Jahre
Kosten eigener Emissionen
Bei den Emissionen werden die Emissionskosten und Zuzählungsprovisionen erfolgswirksam erfasst und
Agio bzw. Disagio auf die Laufzeit verteilt.
Es wurden insgesamt 7.908.190,60 Euro (Vorjahr: 8.996 Tsd. Euro) an Disagio bzw. 163.949,34 Euro
(Vorjahr: 241 Tsd. Euro) an Agio abgegrenzt.
Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder
Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden im Einklang mit der AFRAC-
Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), Dezember 2020, durch die VALIDA Consulting GesmbH
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erstellt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden
die "AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" in der Ausprägung für Angestellte
herangezogen. Der Rechnungszinssatz wird auf Grund eines 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ermittelt.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen für Rückstellungen für Pensionen beträgt 7 Jahre
(Vorjahr: 7 Jahre). Der daraus abgeleitete Rechnungszinssatz wurde mit 1,01 Prozent (Vorjahr: 1,27
Prozent) ermittelt und die jährliche Steigerung der laufenden Leistungen mit 1,57 Prozent (Vorjahr: 1,46
Prozent) angesetzt. Es wurde das gesetzlich frühestmögliche Pensionsantrittsalter zugrunde gelegt. Noch
verfallbare Pensionsansprüche sind keine enthalten.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen für Rückstellungen für Abfertigungen beträgt 9 Jahre
(Vorjahr: 9 Jahre) und für Jubiläumsgelder 11 Jahre (Vorjahr: 11 Jahre). Der daraus abgeleitete
Rechnungszinssatz für die Rückstellungen für Abfertigungen wurde mit 1,23 Prozent (Vorjahr: 1,52
Prozent) ermittelt und die jährliche Steigerung der laufenden Leistungen mit 2,04 Prozent (Vorjahr: 1,95
Prozent) angesetzt. Bei Rückstellungen für Jubiläumsgelder beträgt der Rechnungszinssatz 1,42 Prozent
(Vorjahr: 1,74 Prozent) und die jährliche Steigerung 2,71 Prozent (Vorjahr: 2,61 Prozent).
Das Pensionseintrittsalter beträgt bei Frauen 60 und bei Männern 65. Beachtet wurden auch die
Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2013 und die „BVG Altersgrenzen“ für Frauen sowie die
Regelungen über die Langzeitversicherungspensionen. Für die Berechnung der Fluktuations-
wahrscheinlichkeit wurden die statistischen Werte der letzten 5 Jahre herangezogen.
Jahresfinanzbericht
12
Der aufgrund der erstmaligen Anwendung des Tafelwerkes AVÖ 2018-P im Geschäftsjahr 2018
resultierende rückstellungserhöhende Unterschiedsbetrag wurde gem. § 2 Override-VO über drei Jahre
verteilt aufwandswirksam erfasst.
Übrige Rückstellungen
In den übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie dem Grunde nach gewisse, jedoch hinsichtlich der Höhe
ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach umsichtiger unternehmerischer
Beurteilung erforderlich sind.
Finanzinstrumente nach § 238 Abs. 1 Z 1 UGB iVm § 64 Abs. 1 Z 3
BWG
In der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg werden Derivate zur Absicherung (Hedging) von Zins- und
Wechselkursrisiken von Grundgeschäften der Aktiv- und Passivseite eingesetzt. Die Grundgeschäftsarten
sind Eigenemissionen, Anleihen, Schuldscheindarlehen und Kundenderivate.
Die RLBV berücksichtigt die Stellungnahme des AFRAC 15 „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von
Derivaten und Sicherungsinstrumenten“ vom Dezember 2020.
Zur Steuerung von Zinsrisiken kommen neben Zinsswaps auch Zinsoptionen (Caps, Floors) und andere
derivative Finanzinstrumente zur Anwendung. Allfällige in den Eigenemissionen eingebettete Derivate (z.B.
Optionalitäten) werden mittels gegenläufiger Geschäfte abgesichert. Zur Absicherung von Währungsrisiken
werden vor allem Cross Currency Swaps und Devisenswaps eingesetzt. Die Cross Currency Swaps werden
ausschließlich zur Liquiditätssteuerung verwendet und nicht als Zinssteuerungsinstrument. Unterstrich
werden alle Devisenderivate einzeln bewertet und der sich in Summe ergebende Kursgewinn- bzw.
Kursverlust in der Bilanz unter den Posten 12 „Sonstige Vermögensgegenstände“ oder 4 „Sonstige
Verbindlichkeiten“ dargestellt.
Soweit Interest Rate Swaps, Optionen und andere derivative Geschäfte des Bankbuches nicht als
Sicherungsgeschäft eine Bewertungseinheit mit anderen Geschäften bilden, werden diese einer
Einzelbewertung unterzogen. Bei der Einzelbewertung wird für Derivate mit negativem Marktwert in dessen
Höhe ein Passivposten gebildet. Etwaige positive Marktwerte werden nicht aktiviert.
Im Sinne des § 237a Abs. 3 UGB wurde als Zeitwert jener Betrag beigelegt, zu dem Finanzinstrumente am
Bilanzstichtag zu fairen Bedingungen verkauft oder gekauft werden können. Sofern Börsenkurse vorhanden
waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanzinstrumente ohne Börsenkurs wurden
interne Bewertungsmodelle mit aktuellen Marktparametern, insbesondere die Barwertmethode,
herangezogen.
Die Ermittlung der Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt mit Hilfe des zugekauften
Programmes Numerix, dabei wird das Discounted Cash Flow Model angewendet. Numerix berechnet
anhand der gegebenen Inputparameter des Geschäftes und anhand der vorliegenden Marktdaten, wie
Zinskurve und Wechselkurse, sowohl den Clean Price als auch den Dirty Price. Die zukünftigen Cashflows
werden mit Hilfe von zugrundeliegenden, tenorspezifischen Kurven berechnet. Bei der Diskontierung wird
die Overnight-Index-Swap-Kurve angesetzt. Optionen wie CAPS werden anhand des Bachelier Modells
bewertet.
Der Credit Value Adjustment (CVA) wird als integraler Bestandteil bei der Ermittlung des Marktwertes (Full
Fair Value) angesehen. Aus Gründen der Vorsicht wird auf den Ansatz des eigenen Ausfallsrisikos (DVA,
Debit Value Adjustment) verzichtet. Mit wesentlichen Geschäftspartnern bestehen Besicherungsverträge
(CSA), bei denen die Marktwerte täglich abgestimmt werden. Im Rahmen der Berücksichtigung des
Kontrahentenausfallrisikos der Geschäftspartner ohne Besicherungsverträge (CSA) kommt als Risikogröße
der CVA zum Einsatz.
Jahresfinanzbericht
13
Für die Berechnung des CVA werden die zukünftigen Marktwerte eines jeden Derivats berücksichtigt. Die
Inputfaktoren sind neben den zukünftigen Marktwerten auch die CDS-Kurven der Gegenparteien. Bei
Firmenkunden ohne vorliegende CDS-Kurve werden Referenzsätze, ihrer Bonität entsprechend,
herangezogen.
Unter Berücksichtigung von CSA-Verträgen, Rückstellungen und Garantien wird das gegenwärtige und
zukünftige Exposure ermittelt. Die Berechnung des CVA erfolgt für jedes Geschäft einzeln, das heißt, es
gibt jeweils ein Exposure-Profil und die CVA-Werte für jedes Timebucket.
Entsprechend dem Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht zu Rechnungslegungsfragen bei
Zinssteuerungsderivaten zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG vom Dezember 2012
werden Bewertungsergebnisse aus Zinssteuerungsderivaten unter dem Posten 10 „Sonstige betriebliche
Erträge“ bzw. 7 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
ausgewiesen.
Bei Zinsoptionen erfolgt eine Verteilung der Optionsprämie auf die Laufzeit des Optionsgeschäfts.
Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden Zinsergebnisse der Sicherungsgeschäfte dem jeweiligen
Grundgeschäft zugeordnet und in derselben GuV-Position ausgewiesen. Im Berichtjahr wurde ein Betrag
von 27.832.546,38 Euro vom Zinsertrag in den Zinsaufwand umgegliedert. (VJ. 29.339 TEUR)
Aufstellung Konzernabschluss
Es erfolgt keine Aufstellung eines Konzernabschlusses, da keine nachgeordneten Institute im Sinne des §
30 BWG vorliegen und daher auch keine Kreditinstitutsgruppe vorliegt.
Zinsenabgrenzung
Die abzugrenzenden Zinsen werden im jeweiligen Bilanzposten der Hauptforderung/-verbindlichkeit
ausgewiesen. Abgegrenzte Negativzinsen führten zu Kürzungen in folgenden Bilanzpositionen:
Buchwert zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
AKTIVA
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
256.464,02
66.131,72
79
58
PASSIVA
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
6.990.427,24
1.098,23
678
0
Der Ausweis von Negativzinsen auf Aktivposten erfolgt im Zinsertrag in Höhe von 7.551.848,47 Euro
(Vorjahr: 3.370 Tsd. Euro), jener von Passivposten im Zinsaufwand in Höhe von 12.928.483,45 Euro
(Vorjahr: 3.766 Tsd. Euro).
Gewinn- und Verlustrechnung
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden zur Verbesserung des möglichst getreuen Bildes der
Ertragslage die Zinserträge aus einzelwertberichtigten Forderungen mit den Zuweisungen zu
Wertberichtigungen auf diese Forderungen saldiert.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Jahresfinanzbericht
14
Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen
Die Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg nimmt seit dem Jahr 2016 am TLTRO-Refinanzierungsprogramm
der Europäischen Zentralbank teil (TLTRO II, ab 2020 TLTRO III). Die zur Erfüllung der geforderten
Kreditvergabekriterien erforderlichen qualifizierten Kredite werden dabei durch die RLBV gemeinsam mit
den Vorarlberger Raiffeisenbanken erbracht. Aus diesem Grund erfolgt eine Aufteilung des
Refinanzierungsvorteils zwischen der RLBV und den Primärbanken nach Maßgabe der eingebrachten
Kredite sowie des jeweils erzielten Kreditwachstums. Gegenüber der OeNB tritt die RLBV als Kreditnehmer
auf, der Zinsvorteil wird im Innenverhältnis von der RLBV an die Primärbanken weitergeleitet.
Im Jahr 2019 wurde aus diesen Geschäften ein negativer Zinsaufwand in Höhe von 2.884 TEUR in der
GuV-Position 2 (Zinsaufwendungen) gebucht. Der aus dieser Refinanzierung den Raiffeisenbanken
zustehende und an diese weitergegebene Zinsanteil in Höhe von 1.357 TEUR wurde in der GuV-Position 1
(Zinserträge) als negativer Zinsertrag gebucht.
Im Jahr 2020 wurde die Gliederung umgestellt: Ein negativer Zinsaufwand in Höhe von 8.524.384,20 Euro
(TLTRO II und TLTRO III) ist in der GuV-Position 2 (Zinsaufwendungen) enthalten. Der an die
Raiffeisenbanken weitergebene Zinsanteil in Höhe von 3.091.528,00 Euro wird abweichend zu 2019
ebenfalls in der GuV-Position 2 dargestellt, es erfolgt daher eine saldierte Darstellung. Da die durch die
RLBV abgeschlossene Refinanzierungsmaßnahme und die Weitergabe der Zinsen an die Raiffeisenbanken
einen sachlich zusammenhängenden Geschäftsfall darstellen, ergibt die saldierte Zusammenfassung der
einzelnen Zinskomponenten in einer GuV-Position ein sachgerechteres Bild der Ertragslage.
1.3.2. Erläuterungen zu Bilanzposten
Die Angaben der Vorjahreszahlen in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung und im Anhang
erfolgen generell abgerundet in Tsd. Euro. In der Summenbildung sind daher Rundungsdifferenzen nicht
auszuschließen.
Darstellung der Fristigkeiten von Forderungen
Die nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute (Aktiva 3b) und Nichtbanken (Aktiva 4) gliedern
sich gemäß § 64 Abs. 1 Z 4 BWG nach der Fristigkeit wie folgt:
Restlaufzeit
Forderungen
an Kreditinstitute
Buchwert
zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Forderungen
an Nichtbanken
Buchwert
zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
bis 3 Monate gebunden
340.849.259,64 561.002
122.912.099,16
120.655
mehr als 3 Monate bis 1
Jahr gebunden
101.295.233,54 146.265
121.902.707,89
123.339
mehr als 1 Jahr bis 5
Jahre gebunden
865.721.803,63 899.546
537.629.560,67
529.543
mehr als 5 Jahre
gebunden
531.550.445,85 415.964
674.634.765,18
681.996
Gesamt
1.839.416.742,66
2.022.777
1.457.079.132,90
1.455.533
Aufgegliedert werden die Brutto-Forderungen abzüglich Einzelwertberichtigungen.
Jahresfinanzbericht
15
Wertpapiere
Die Wertpapiere der Aktivposten 5 und 6 gliedern sich in börsennotiert und nicht börsennotiert wie folgt:
Bezeichnung
börsennotiert
2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
nicht börsen-
notiert 2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsl. Wertpapiere
1.231.818.052,43 1.172.868 0,00 0
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
982,50 1 0,00 0
Die zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere der Aktivposten 5 und 6 gliedern sich nach der Art der
Bewertung folgendermaßen:
Bezeichnung
wie Anlage-
vermögen bew.
2020 in EUR
Vorjahr
in TEUR
nicht wie Anlage-
vermögen bew.
2020 in EUR
Vorjahr
in TEUR
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsl. Wertpapiere
1.041.545.839,38 830.136 190.272.213,10 342.731
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
0,00 0 982,50 1
Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich nach unserer Veranlagungsstrategie.
Investments in Wertpapiere erfolgen unter Bedachtnahme des strategischen Vierecks (Liquidität, GuV,
Risiko, Eigenmittel) und sind ein maßgeblicher Bestandteil für das RBGV-Liquiditätsmanagement. Die
Wertpapiere werden auf Basis von „buy and hold“ gekauft und werden daher dem Anlagevermögen
gewidmet. Die einzige Ausnahme bilden die rückgekauften Eigenemissionen und die Raiffeisen
Wohnbauanleihen, welche im Umlaufvermögen ausgewiesen werden.
Das Finanzanlagevermögen wird wie das Umlaufvermögen zum strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Eine Ausnahme stellen Wertpapiere in Bewertungseinheiten dar, die gemäß § 56 Abs. 1 BWG bilanziert
werden.
Bei den folgenden zum Finanzanlagevermögen gehörenden Finanzinstrumenten liegt der jeweilige
Buchwert über dem beizuliegenden Wert (§ 238 Abs. 1 Z 2 UGB).
Bilanzjahr
Bilanzposten
Anschaffungswert
in EUR
Buchwert
31.12. in EUR
Beizulegender
Zeitwert
31.12. in EUR
unterlassene
Abschreibung
in EUR
Schuldtitel öffentlicher
Stellen
0,00 0,00 0,00 0,00
Forderungen an
Kreditinstitute
70.000.000,00 70.000.000,00 69.767.000,00 233.000,00
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsl.
Wertpapiere
10.100.000,00 10.100.000,00 10.098.485,00 1.515,00
Jahresfinanzbericht
16
Vorjahr
Bilanzposten
Anschaffungswert
In TEUR
Buchwert
31.12. in TEUR
Beizulegender
Zeitwert
31.12. in TEUR
unterlassene
Abschreibung in
TEUR
Schuldtitel öffentlicher
Stellen
2.033 2.032 2.026 6
Forderungen an
Kreditinstitute
0 0 0 0
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsl.
Wertpapiere
3.470 3.470 3.450 20
Vorausgesetzt, dass keine Anhaltspunkte für eine außerplanmäßige Abschreibung gegeben waren, liegt der
Grund für eine unterlassene Abschreibung darin, dass bei den Wertpapieren das Absinken des Kurses unter
die seinerzeitigen Anschaffungskosten auf zinsbedingte Kursschwankungen und auf die Bildung von
Bewertungseinheiten zurückzuführen ist.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren Rückzahlungsbetrag gemäß § 56
Abs. 2 BWG bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinsliche Wertpapieren des Anlagevermögens
der Aktivposten 2a, 3, 4 und 5 beträgt 7.864.639,80 Euro (Vorjahr: 2.911 Tsd. Euro).
Eine zeitanteilige Aufwertung auf den höheren Rückkaufswert wird nicht vorgenommen.
Börsenkurse oder Marktpreise in einem aktiven Markt sind bei der Feststellung von Marktwerten
heranzuziehen. Für Börsenkurse oder Marktpreise in inaktiven Märkten gilt dies nicht. Für einen inaktiven
Markt können folgende Indikatoren sprechen: ein wesentlicher Einbruch des Handelsvolumens oder der
Handelsaktivitäten; verfügbare Börsenkurse oder Marktpreise variieren wesentlich im Zeitablauf oder
zwischen Marktteilnehmern; die Börsenkurse oder Marktpreise sind nicht aktuell oder ein wesentlicher
Anstieg der Bid/Ask-Spreads. Diese Indikatoren müssen für sich genommen allerdings nicht
notwendigerweise bedeuten, dass ein Markt inaktiv ist.
Im Zuge des Beurteilungsprozesses werden Wertpapiere, bei denen lt. Einschätzung der RLBV Indizien für
einen inaktiven Markt vorliegen, einzeln überprüft. Im Berichtsjahr 2020 waren keine Wertpapiere auf
inaktiven Märkten im Nostrobestand.
Im Jahr 2021 werden im Eigenbesitz der RLBV befindliche Schuldverschreibungen und andere festver-
zinsliche Wertpapiere in der Höhe von Euro 187.572.244,00 (Vorjahr: 202.866 Tsd. Euro) fällig.
Nach § 64 Abs. 1 Z 7 BWG werden begebene Schuldverschreibungen in Höhe von 17.000.000,00 Euro
(Vorjahr: 74.700 Tsd. Euro) im Jahre 2021 fällig.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg hält im Geschäftsjahr Anteile an fünf (Vorjahr: drei) Investmentfonds.
Diese erzielten im Geschäftsjahr ein anteiliges Fondsergebnis von 432.655,46 (Vorjahr: 690 Tsd. Euro),
davon wurden 403.804,02 Euro (Vorjahr: 644 Tsd. Euro) ausgeschüttet. Ein Betrag von Euro 28.851,44
(Vorjahr: 46 Tsd. Euro) wurde aktiviert. Die Erhebung der Daten für die Jahre vor 2018 ist nur mit sehr
hohem Aufwand möglich. Da die Kenntnis dieser Vorjahreszahlen gleichzeitig mit einer nur sehr geringen
Erhöhung der Transparenz verbunden ist, wird auf die Angabe verzichtet.
Jahresfinanzbericht
17
Beteiligungen und Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
In den Beteiligungen mit einem Buchwert in Höhe von 171.989.438,67 Euro (Vorjahr: 171.323 Tsd. Euro)
ist die Beteiligung an der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) als Zentralinstitut mit einem Anteil der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg von 2,92 % (Vorjahr: 2,92 %) und einem Buchwert von 148.479.786,26
Euro (Vorjahr: 148.479 Tsd. Euro) enthalten. Die RBI AG ist börsennotiert (§ 64 (1) Z 10 BWG). Die
Werthaltigkeit, der an der RBI AG gehaltenen Anteile wurde auf Basis einer gutachterlichen Stellungnahme
zum objektiven Unternehmenswert gemäß KFS/BW 1 mit Hilfe eines Diskontierungsverfahrens auf Basis
der RBI-Konzernplanung überprüft. Der Buchwert der RBI AG wird zum Stichtag 31. Dezember 2020 als
werthaltig eingeschätzt.
Die Raiffeisen & Hinteregger Holding GmbH hat im Geschäftsjahr 550.000,00 Euro an die RLBV
ausgeschüttet, gleichzeitig wurde in Höhe von 546.000,00 Euro eine Wertberichtigung an der Beteiligung
vorgenommen.
Bei der BayWa Vorarlberg Handels GmbH erfolgte eine Kapitalerhöhung. Der Anteil der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg betrug 735.000,00 Euro.
Bei nachstehenden Beteiligungen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 Prozent
(Beträge in Tsd. Euro):
Die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Abs. 1 Z 20 iVm § 242 Abs. 3 UGB
bewegen sich im Rahmen der banküblichen Geschäftstätigkeit bzw. bankbezogener Hilfsdienste von
untergeordneter Bedeutung.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der RRZ Dienstleistungs-
und Beteiligungs reg.gen.m.b.H. & Co. KG, Bregenz.
lfd. NR. Name Sitz Rechtsform Anteil Whrg Eigenkapital
inkl.
Rücklagen
in Tsd.
Ergebnis
des letzten
WJ
in Tsd.
WJ
1 BayWa VorarlbergHandels GmbH Lauterach GmbH 49,00% EUR 12.646 1.271 2019
2 VKL III Gebäudeleasing-Gesellschaft m.b.H. in Liqu. Dornbirn GmbH 33,33% EUR 41 -1 2019
3 Raiffeisen Rehazentrum Schruns Immobilienleasing GmbH Wien GmbH 49,00% EUR 43 24 2019
4 MIRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H. Wien GmbH 50,00% EUR 13 -4 2019
5 REMUS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H. Wien GmbH 50,00% EUR -572 37 2019
6 Ländle Vieh Vermarktungs eGen, Bregenz
Bregenz eGen 28,08% EUR 87 -482 2019
7 ländleticket marketing gmbh Bregenz GmbH 50,00% EUR 47 6 2019
8 AIL Swiss-Austria Leasing AG Glattbrugg AG 49,998% CHF 11.717 451 2019
9 Raiffeisen Invest Vorarlberg GmbH Bregenz GmbH 46,00% EUR 35 0 2019
10 Raiffeisen & Hinteregger Holding GmbH Bregenz GmbH 50,00% EUR 1.515 -3 2019
1 Raiffeisen Direkt Service Vorarlberg GmbH Bregenz GmbH 100,00% EUR 61 4 2019
2 *RRZ Dienstleistungs- und Beteiligungs reg.gen.m.b.H. & Co KG Bregenz KG 100,00% EUR 1.448 28 2019
3 RVB Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. Bregenz GmbH 100,00% EUR 7.127 889 2019
4 Raiffeisen Versicherungsmakler Vorarlberg GmbH Bregenz GmbH 100,00% EUR 445 174 2019
5 "RBH" Beteiligungsholding Vorarlberg GmbH Bregenz GmbH 100,00% EUR 393 -2 2019
*) RLB einziger Komplementär
Jahresfinanzbericht
18
In den Aktivposten 2, 3, 4 und 5 sind nachstehende verbriefte und unverbriefte Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und an verbundene Unternehmen enthalten:
Bezeichnung der Bilanzposten
Forderungen an
Beteiligungsunternehmen
Forderungen an
verbundene Unternehmen
Buchwert
31.12.2020
in EUR
Vorjahr in
TEUR
Buchwert
31.12.2020
in EUR
Vorjahr in
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute
hievon nachrangig
597.507.591,73
0,00
527.078
0
0,00
0,00
0
0
Forderungen an Kunden
hievon nachrangig
126.465.239,48
108.060,00
110.384
108
0,00
10.407
0
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsl. Wertpapiere
hievon nachrangig
298.132.886,47
213.302
14.958
0,00
0,00
0
0
In den Passivposten 1, 2, 3 und 7 sind nachstehende verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten:
Bezeichnung der Bilanzposten
Verbindlichkeiten gegenüber
Beteiligungsunternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
Buchwert
31.12.2020
in EUR
Vorjahr in
TEUR
Buchwert
31.12.2020
in EUR
Vorjahr in
TEUR
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
2.163.725.455,59
331.266 0,00 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
4.414.251,80
7.183 4.163.594,62 4.118
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0 0,00 0
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg ist dem Kapitel 1.3.5. Anlage
zum Anhang zu entnehmen.
Der im Aktivposten 10 enthaltene Wert der Grundstücke beträgt insgesamt 8.746.858,17 Euro (Vorjahr:
9.568).
Bei jenen Beteiligungen, die in Fremdwährung geführt werden, wurden durch Devisenkursänderungen
bedingte Differenzen des Bestandes zum 1.1. über Zu- und/oder Abgänge ausgeglichen. Der Zugang aus
der Kurssteigerung betrug 24.392,94 Euro (Vorjahr: 187 Tsd. Euro) und der Abgang 0,00 Euro (Vorjahr: 0
Tsd. Euro).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die in der Bilanz unter Aktiva 12 ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im
wesentlichen Zinsabgrenzungen aus Derivaten (siehe 1.3.1.2), darüber hinaus nur Einzelbeträge mit einem
unwesentlichen Umfang.
Unter „Sonstige Vermögensgegenstände” sind Erträge in Höhe von 9.539.703,02 Euro (Vorjahr: 10.135
Tsd. Euro) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Jahresfinanzbericht
19
Latente Steuern (§ 238 Abs. 1 Z 3)
Die Steuerabgrenzung für aktive latente Steuern resultiert aus Differenzen in:
Unterbewertung gemäß § 57 BWG
pauschale Wertberichtigung
Rückstellungen für Sozialkapital
Pauschalrückstellung
Sonstige langfristige Rückstellungen
Weiters wurden aus dem Titel der Aufwandsverteilung aktive latente Steuern angesetzt.
Die Steuerabgrenzung für passive latente Steuern resultiert aus Differenzen in:
Finanzanlagen
Sachanlagen
Die aktiven latenten Steuern übersteigen die passiven Differenzen, so dass sich per Saldo eine
Steuerentlastung ergibt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf einem Steuersatz von 25 Prozent.
Die latenten Steuern haben sich im Vergleich zu diesem Stichtag um 982.398,91 Euro erhöht und betragen
per 31.12.2020 20.780.578,31 Euro (davon aktive Steuerlatenz 21.787.017,93 Euro und passive
Steuerlatenz 1.006.439,62 Euro).
Aus der Veränderung der aktiven Steuerlatenzen resultiert eine Erhöhung von 970.027,77 Euro, aus der
Veränderung der passiven Steuerlatenzen ergibt sich eine Erhöhung von 12.371,14 Euro.
Eigenkapital und eigenkapitalnahe Verbindlichkeiten
Die Veränderung der Anzahl der Mitglieder, der Geschäftsanteile und der darauf entfallenden
Nachschusspflichten und geleisteten Beträge stellt sich im Jahr 2020 wie folgt dar:
Anzahl
Mitglieder
Anzahl Geschäfts-
anteile
Geschäftsanteile-
kapital in EUR
Nachschusspflicht
in EUR
Stand per 01.01. 169 2.942.592 23.540.736,00 44.213.056,00
Zugang 5 25 200,00 0,00
Abgang 6 20 160,00 320,00
Kündigung mit
sofortiger Auszahlung
Nachzeichnung
Raiffeisenbanken
Stand per 31.12. 168 2.942.597 23.540.776,00 44.212.736,00
davon gekündigt 7 35 280,00
davon aushaftendes Geschäftsanteilekapital (nicht
eingefordert)
0,00
Jahresfinanzbericht
20
Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel
Das Kernkapital und die ergänzenden Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen:
EIGENMITTEL (CA1)
Betrag zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Hartes Kernkapital 347.220.817,15 344.227
Anrechenbare Kapitalinstrumente
122.867.856,32 120.724
P8b. Instrumente ohne Stimmrechte 62.336.267,14 61.800
P9. Gezeichnetes Kapital * 23.069.960,48 23.069
P10. Kapitalrücklagen 37.461.628,70 35.854
Einbehaltene Gewinne 224.680.975,67 223.881
P11. Gewinnrücklagen 201.623.983,78 198.269
P11. IPS-Rücklage -11.949.210,39 -9.393.
P12. Haftrücklage 35.006.202,28 35.006
Abzugs- u. Korrekturposten aufgrund Anpassungen
des harten Kernkapitals
0 -0,5
In den unversteuerten Rücklagen enthaltene latente
Steuer
A9. abzgl. immaterielle Vermögensgegenstände -328.014,84 -327
Zusätzliches Kernkapital 0,00 0
Kernkapital (T1) 347.220.817,15 344.277
Ergänzungskapital (T2) 39.405.560,66 48.303
Auslaufende Instrumente des Ergänzungskapitals
(Nachrangeinlagen, Haftsummenzuschlag gem.
Übergangsbestimmungen, Neubewertungsreserve)
15.324.033,72 22.974
Allgemeine Kreditrisikoanpassung gem. Art. 62 lit. c
der VO (EU) Nr. 575/2013
24.081.526,93 25.330
EIGENMITTEL (CA1) 386.626.377,81 392.581
*Aufgrund der Satzung sind maximal 98 Prozent des zu einem Geschäftsjahresende erreichten
Höchststandes des Gezeichneten Kapitals anrechenbar.
CET1 - Hartes Kernkapital
Durch die FMA wurde die Erlaubnis zur Zurechenbarkeit der emittierten stimmrechtslosen CET-1-
Instrumente im Ausmaß von 62.336.267,14 Euro (Vorjahr: 61.800 Tsd. Euro) zum harten Kernkapital
erteilt. Die IPS Rücklagen in Höhe von 11.949.210,39 Euro (Vorjahr: 9.394 Tsd. Euro) werden nicht den
Eigenmitteln zugerechnet.
T2 Ergänzungskapital
Die Übergangsbestimmungen bis 2022 werden für den Haftsummenzuschlag, die Neubewertungsreserve
und die stillen Reserven in Anspruch genommen. Der Ansatz für die den Übergangsbestimmungen
unterliegenden Kapitalinstrumente des Ergänzungskapitals liegt bei 15.324.033,73 Euro (Vorjahr: 22.974
Tsd. Euro).
Jahresfinanzbericht
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Eigenmittelerfordernis
Durch den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde zum IPS gemäß Artikel 113 Abs. 7 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 (CRR) wird einerseits die Bewilligung für die Nullgewichtung von Risikopositionen
innerhalb der institutsbezogenen Sicherungssysteme und andererseits die Bewilligung für die Ausnahme
von der Abzugserfordernis der Beteiligung am Zentralinstitut erteilt. Derivate werden nach der
Marktwertmethode bewertet.
Instrumente ohne Stimmrechte gemäß § 26a BWG
Unter Passiva 8b "Instrumente ohne Stimmrechte gemäß § 26a BWG" werden 62.336.267,14 Euro
(Vorjahr: 61.800 Tsd. Euro) ausgewiesen. Im Dezember 2019 wurde neues stimmrechtsloses CET1-Kapital
mit einem Nominale von 477.416 Euro und einem Agio von 5.490.284 Euro ausgegeben. Im Jahr 2020
erfolgte eine zusätzliche Agio-Zahlung in Höhe von EURO 535.899,46, um die Höhe des Agios an den im
März 2020 ermittelten Unternehmenswert der RLBV zum 31.12.2020 anzupassen.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg hat stimmrechtsloses CET1-Kapital von 6.766.648 Euro (Vorjahr:
6.767 Tsd. Euro) verteilt auf 845.831 (Vorjahr: 845.831) Anteile begeben. Das Agio aus dem
stimmrechtslosen CET1-Kapital beträgt 55.569.619,14 Euro (Vorjahr: 55.034 Tsd. Euro).
Die stimmrechtslosen CET-1 Instrumente sind Wertpapiere, die ihrer Rechtsnatur nach dem Genussschein
gemäß § 174 (3+4) AktG entsprechen und auf Namen lauten. Es handelt sich um eingezahltes Kapital,
welches der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg auf Unternehmensdauer unter Verzicht auf die ordentliche
und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt wird. Das stimmrechtslose CET-1 Kapital nimmt
wie das gezeichnete Kapital der RLBV bis zur vollen Höhe am Verlust teil. Mit dem Erwerb von
stimmrechtslosen CET-1 Instrumenten ist keine Übernahme von weiteren Haftungen verbunden. Die
Inhaber der stimmrechtslosen CET-1 Instrumente haben das Recht an der Generalversammlung der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg teilzunehmen und gemäß § 118 AktG (vormals § 112 AktG in der Fassung
vor BGBI I 2009/71) Auskünfte über Angelegenheiten der RLBV zu verlangen. Die stimmrechtslosen CET-1
Instrumente gewähren jedoch kein Stimmrecht und kein Recht auf den Bezug von weiteren
Gesellschaftsanteilen.
Die stimmrechtslosen CET-1 Instrumente verbriefen den grundsätzlichen Anspruch auf gewinnabhängige
Erträge (Art. 26 Abs. 1 lit. h (ii) CRR). Unter Gewinn ist der Jahresgewinn der Raiffeisenlandesbank
Vorarlberg nach Rücklagenbewegung zu verstehen, soweit er im Bilanzgewinn gedeckt ist.
Darstellung der Fristigkeiten von Verbindlichkeiten
Die nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten (Passiva 1b) und Nichtbanken (Passiva
2 ab, 2 bb) gliedern sich gemäß § 64 Abs. 1 Z 4 BWG nach der Fristigkeit wie folgt:
Restlaufzeit
Verpflichtungen
ggü. Kreditinstituten
Buchwert
zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Verpflichtungen
ggü. Nichtbanken
Buchwert
zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
bis 3 Monate gebunden 367.781.467,08 713.853
47.376.718,18
50.909
mehr als 3 Monate bis 1
Jahr gebunden
10.029.900,68 404.553 24.837.744,71 63.623
mehr als 1 Jahr bis 5
Jahre gebunden
2.109.711.108,08 504.667 111.215.125,48 102.445
mehr als 5 Jahre
gebunden
97.728.109,78 110.339 88.714.433,90 84.194
Gesamt
2.585.250.585,62
1.733.413
272.144.022,27
301.170
Jahresfinanzbericht
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Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten
Personalrückstellungen
Rückstellungen werden für Pensionsansprüche, Abfertigungen und diverse Verpflichtungen gebildet. Die
Berechnungsmethoden und Parameter sind unter Punkt 1.3.1.8. ersichtlich.
Sonstige Rückstellungen
Die in der Bilanz unter Passiva 6d ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen enthalten nachstehende
Rückstellungen mit einem erheblichen Umfang:
Bezeichnung der Rückstellung
Buchwert zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Rechtsunsicherheiten 6.737.185,08 5.556
für nicht konsumierte Urlaube /
Zeitüberhänge
1.855.959,00 1.722
Jubiläumsgeldansprüche 1.560.241,69 1.385
Sonstige Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz unter Passiva 4 ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im wesentlichen
Zinsabgrenzungen aus Derivaten (siehe 1.3.1.2), darüber hinaus nur Einzelbeträge mit einem
unwesentlichen Umfang.
In den „sonstigen Verbindlichkeiten” sind Aufwendungen in der Höhe von 8.314.119,98 Euro (Vorjahr:
11.623 Tsd. Euro) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Ergänzende Angaben
In der Bilanz sind Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung in nachstehender Höhe enthalten:
Bezeichnung der Posten
Buchwert zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Aktivposten in fremder Währung 782.794.159,94 983.470
Passivposten in fremder Währung
269.654.089,71
286.897
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende derivative Finanzinstrumente (Beträge in Euro):
Die Nominalwerte der am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Derivate sowie deren beizulegende
Zeitwerte sind im nachstehenden Tableau offengelegt.
In den Marktwerten wird der Full Fair Value unter Berücksichtigung des Kontrahentenrisikos (CVA, Credit
Value Adjustment) dargestellt.
Jahresfinanzbericht
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Kategorie und Art
Nominalbetrag
2020 (EUR)
Marktwert
positiv
2020 (EUR)
Marktwert
negativ
2020 (EUR)
zinssatzbezogene Termingeschäfte
Zinsswaps 4.619.482.848 225.193.189 153.478.868
Zinsoptionen - Käufe 55.338.485 1.003.925 1.301
Zinsoptionen - Verkäufe 55.340.985 665 1.020.652
fremdwährungsabhängige
Termingeschäfte
Devisentermingeschäfte 96.557.050 1.144.909 1.087.651
Zins-Währungs-/Währungs-Swaps 976.936.454 4.326.100 3.292.348
GESAMT 5.803.655.822 231.668.788 158.880.820
Kategorie und Art
Nominalbetrag
Vorjahr (TEUR)
Marktwert
positiv
Vorjahr (TEUR)
Marktwert
negativ
Vorjahr (TEUR)
zinssatzbezogene Termingeschäfte
Zinsswaps 4.958.176 168.795 141.067
Zinsoptionen - Käufe 94.736 1.363 0
Zinsoptionen - Verkäufe 221.133 0 5.415
fremdwährungsabhängige
Termingeschäfte
Devisentermingeschäfte 91.627 1.605 1.507
Zins-Währungs-/Währungs-Swaps 1.083.488 1.011 9.956
GESAMT 6.449.160 172.773 157.945
Ab dem Berichtsjahr 2020 werden die Angaben für die Zinsoptionen (Käufe und Verkäufe) ohne interne
Derivate gemacht. Im Vorjahresbetrag sind die internen Derivate enthalten.
Die Devisentermingeschäfte wurden gemäß § 58 Abs. 2 BWG mit dem Terminkurs zum Bilanzstichtag
umgerechnet.
Die Nominal- bzw. Marktwerte ergeben sich aus den unsaldierten Summen aller Kauf- und Verkaufs-
verträge. Die Marktwerte sind hier mit dem „Clean Price“ (Marktwert ohne Zinsenabgrenzungen)
angegeben.
Gemäß dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 201 Abs. 2 Z 3 UGB) wird bei Stand-Alone Derivaten bei
negativen Zeitwerten eine Drohverlustrückstellung gebildet. Diese beträgt per 31.12.2020 293.338,00 Euro
(Vorjahr: 238 Tsd. Euro).
Angaben zu Cross Currency Swaps:
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg hat Fremdwährungsderivate wie Cross Currency Swaps zur
Liquiditätssteuerung im Bestand. Die Cross Currency Swaps enthalten Currency Basis Spreads, die die
Gegenpartei für das Währungsrisiko entschädigt, welches neben dem Zinsrisiko eingegangen wird und die
auf dem Kredit- und Liquiditätsrisiko einer Währung basieren.
Angaben zu Bewertungseinheiten (Mikro-Hedge):
Mit den eingegangenen Sicherungsbeziehungen werden Zinsrisiken gesteuert. Beim Mikro-Hedge erfolgt
zunächst eine Überprüfung, ob ein Critical Terms Match (CTM) vorliegt. Diese Überprüfung wird bei
Abschluss des Geschäftes gemacht. Sind im Falle eines Mikro-Hedges alle Parameter (Startnominale,
Kapitalstruktur, Währung, Laufzeit und Indikatorstützpunkt (3-Monats-Euribor)) des Grundgeschäfts und
des Sicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, so ist
Jahresfinanzbericht
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dies ein Indikator für eine vollständig effektive Sicherungsbeziehung (vereinfachte Bestimmung der
Effektivität).
Die Bewertungseinheit wird vor Beginn der kompensierenden Bewertung dokumentiert und begründet. Der
Absicherungszeitraum entspricht grundsätzlich der Fälligkeit des Grundgeschäfts.
Eine Folgebewertung wird unterjährig zu jedem Quartalsultimo durchgeführt. Auftretende Ineffizienzen
durch „Überhedging“ bei Sicherungsbeziehungen, d.h. das Volumen des Sicherungsgeschäftes ist höher als
das des Grundgeschäftes, werden imparitätisch in der Gewinn- und Verlustrechnung realisiert und als
Drohverlustrückstellung dargestellt. Ist eine Gegenpartei akut ausfallgefährdet, erfolgt eine Auflösung der
Bewertungseinheit.
Wird das Grundgeschäft vorzeitig aufgelöst, werden auch die dazu gehörenden Sicherungsgeschäfte
beendet.
Nachfolgend die positiven und negativen beizulegenden Zeitwerte:
Bewertungseinheiten
Nominalbetrag
2020 (EUR)
Marktwert
positiv
2020 (EUR)
Marktwert
negativ
2020 (EUR)
a) Zinsderivate 4.603.389.634 226.009.942 154.207.482
b) Kursderivate 1.073.493.503 5.471.009 4.380.000
Bewertungseinheiten
Nominalbetrag
Vorjahr (TEUR)
Marktwert
positiv
Vorjahr (TEUR)
Marktwert
negativ
Vorjahr (TEUR)
a) Zinsderivate 5.266.678 169.993 146.243
b) Kursderivate 1.175.115 2.615 11.463
Die derivativen Finanzinstrumente sind in der Bilanz mit nachfolgenden Buchwerten enthalten:
Buchwerte von Derivaten des Bankbuches
Sonstige
Aktiva
2020 (EUR)
Sonstige
Passiva
2020 (EUR)
Rückstellungen
2020 (EUR)
a) zinssatzbezogene Verträge 11.667.783,27 18.460.841,48 908.238,00
b) wechselkursbezogene Verträge 2.213.549,50 3.872.347,93 0,00
Buchwerte von Derivaten des Bankbuches
(in TEUR)
Sonstige
Aktiva
Vorjahr
Sonstige
Passiva
Vorjahr
Rückstellungen
Vorjahr
a) zinssatzbezogene Verträge 11.631 22.591 684
b) wechselkursbezogene Verträge 835 10.727 0
Bei den bilanzierten Buchwerten handelt es sich bei den sonstigen Aktiva/Passiva um Zinsabgrenzungen
und bei den Rückstellungen um die Marktwerte zu ihrem „Clean Price“ (Marktwert ohne
Zinsabgrenzungen).
Zum 31.12.2020 sind für die Mündelgeldspareinlagen in Höhe von 565.092,45 Euro (Vorjahr: 496 Tsd.
Euro) Wertpapiere als Deckungsstock in Höhe von 1.008.000,00 Euro (Vorjahr: 1.019 Tsd. Euro)
gewidmet.
Zum Bilanzstichtag waren festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von
1.589.074.564,49 Euro (Vorjahr: 1.002.221 Tsd. Euro) und Forderungen an Kunden in Höhe von
587.506.740,92 Euro (Vorjahr: 492.248 Tsd. Euro) als Sicherheiten für Verpflichtungen aus folgenden
Geschäften gestellt:
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Aufstellung der als Sicherheit gestellten eigenen Vermögensgegenstände:
Buchwert zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Deckungsstock für EZB Tender 1.790.726.373,06 795.791
Deckungsstock für fundierte
Schuldverschreibungen
1.632.984,14 2.290
Deckungsstock für Mündelgelder 1.008.000,00 1.019
Wertpapierdeckung für
Pensionsrückstellung 3.907.553,99 3.907
Drittsicherheitenbestellung Derivate
Besicherung
61.181.343,67 68.487
Wertpapierverleihe an RBI 174.177.801,80 60.362
abgetretene Forderungen zg. OeKB 85.218.239,49 83.874
abgetretene Forderungen zg. KfW 8.226.187,92 15.444
abgetretene Forderungen zg. EIB-
Darlehen
22.678.952,00 30.911
Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten 19.590.840,70 432.378
Für EZB-Tendergeschäfte wurden Wertpapiere in Höhe von 1.329.209.024,33 Euro (Vorjahr: 436.065 Tsd.
Euro) sowie Kreditforderungen (Credit Claims) in Höhe von 461.517.348,73 Euro (Vorjahr: 359.726 Tsd.
Euro) hinterlegt.
Aufstellung der als Sicherheit gestellten institutsfremden Vermögensgegenstände:
Buchwert zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Deckungsstock fundierte
Bankschuldverschreibungen
1.910.265.000,00 2.014.320
In der Bilanz sind nachstehende Vermögensgegenstände nachrangiger Art enthalten:
Bezeichnung der Bilanzposten
Buchwert zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 100.000,00 100
Forderungen an Kunden 108.060,00 108
Schuldverschreibungen und andere fest-
verzinsliche Wertpapiere
9.474.998,76 14.958
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
982,50 1
Unterstrichposten
Die in der Bilanz unter Passiva Unterstrich 1 ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten enthalten zur Gänze
Einzelgeschäfte, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der RLBV nicht von Bedeutung sind.
Die in der Bilanz unter Passiva Unterstrich 2 ausgewiesenen Kreditrisiken enthalten zur Gänze
Einzelgeschäfte, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der RLBV nicht von Bedeutung sind.
Kundengarantiegemeinschaft:
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg ist Mitglied des Vereins „Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft
Vorarlberg". Alle Vereinsmitglieder übernehmen die vertragliche Haftungsverpflichtung dahingehend, dass
sie nach Maßgabe der wirtschaftlichen Tragfähigkeit solidarisch gemäß der Vereinssatzung die zeitgerechte
Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitgliedes garantieren.
Jahresfinanzbericht
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Die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Vorarlberg ist ihrerseits Mitglied des Vereins „Raiffeisen-
Kundengarantiegemeinschaft Österreich“, deren Mitglieder die Raiffeisen Bank International AG und andere
Raiffeisen-Landeskundengarantiegemeinschaften sind.
Wenn die Tragfähigkeit einer Landes-Kundengarantiegemeinschaft die Einlösung sämtlicher geschützter
Kundenforderungen gegen eine insolvente Raiffeisenbank nicht ermöglicht, garantieren die
Vereinsmitglieder der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich gemäß der Vereinssatzung nach
Maßgabe der wirtschaftlichen Tragfähigkeit die solidarische, zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen
und Eigenemissionen der insolventen Raiffeisenbank.
Die Garantieverpflichtung wurde nicht eingebucht, da es nicht möglich ist, die potenzielle Haftung der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg aus dem Haftungsverbund betragsmäßig festzulegen.
Zum 30. September 2019 (Stichtag) wird die Haftung der Kundengarantiegemeinschaft für alle
Forderungen beendet.
Zum Stichtag bestehende Guthaben fallen weiterhin unter die Haftung. Auszahlungen und alle anderen
Belastungsbuchungen nach dem Stichtag reduzieren die Haftung. Allfällige Erhöhungen von Guthaben nach
dem 30. September 2019 und danach begründete Geschäftsbeziehungen sind von der Haftung nicht mehr
umfasst. Die Rechte aus der gesetzlichen Einlagensicherung bleiben davon selbstverständlich unberührt
und im vollen Ausmaß aufrecht.
Im gleichen Umfang sind mit diesem Haftungsverbund alle Kundeneinlagen und Eigenemissionen der RLBV
geschützt. Dieser Schutz geht über die gesetzliche Haftung gemäß § 93a BWG hinaus.
Institutional Protection Scheme (IPS) - Institutionelles Sicherungssystem:
Ein IPS ist eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarung, die die teilnehmenden Institute
dezentraler Bankengruppen absichert. Damit wird das solidarische Zusammenstehen geregelt. Gemäß Art.
49 CRR müssen Kreditinstitute bei der Ermittlung ihrer Eigenmittel grundsätzlich deren Position in
Eigenmittelinstrumenten anderer Kreditinstitute in Abzug bringen, sofern nicht eine Befreiung aufgrund von
Art. 49 Abs. 3 CRR durch gebildete IPS besteht. Desweitern dürfen Kreditinstitute gemäß Art. 113 Abs. 7
CRR mit Genehmigung der zuständigen Behörden, Risikopositionen mit Ausnahme von Risikopositionen,
die Posten des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals oder Ergänzungskapitals gemäß CRR bilden
gegenüber Gegenparteien, mit denen sie ein IPS abgeschlossen haben, mit einem Risikogewicht von 0
Prozent bewerten.
Zwischen der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg reg. Gen.mbH, der Raiffeisen Bank International AG,
sämtlichen anderen österreichischen Raiffeisenlandesbanken, der Posojilnica Bank eGen, der Raiffeisen
Wohnbaubank AG, der Raiffeisen Bausparkasse GmbH und der Sektorrisiko eGen (SRG) besteht ein Vertrag
über ein „Institutsbezogenes Sicherungssystem" (Bundes-IPS-Vertrag).
Eine weitere Vereinbarung (Landes-IPS-Vertrag) besteht zwischen der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg, der
Vorarlberger Raiffeisen-Sicherungsgemeinschaft, 18 Vorarlberger Raiffeisenbanken und der Raiffeisen-
Einlagensicherung Vorarlberg reg. Gen.mbH (LASE) über ein „Institutsbezogenes Sicherungssystem".
Darüber hinaus besteht zwischen den Vertragsparteien des Bundes- bzw. Landes-IPS-Vertrages eine
Treuhandvereinbarung, gemäß der die SRG bzw. die LASE als Treuhänderin für Zahlungen im Rahmen des
Bundes- bzw. Landes-IPS fungiert.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg hat sich im Geschäftsjahr 2020 mit 621.921,94 Euro am Aufbau eines
Sondervermögens für das Landes-IPS und mit 1.662.733,06 Euro am Aufbau eines Sondervermögens für
das Bundes-IPS beteiligt.
Einlagensicherung:
Durch das ESAEG wurde die EU-Richtlinien 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme in Österreich
umgesetzt. Das Gesetz schreibt vor, dass jede Sicherungseinrichtung einen Einlagensicherungsfonds
einzurichten hat, welcher mittels jährlicher Beitragsvorschreibung an ihr Mitgliedsinstitut bis zur gesetzlich
vorgeschriebenen Höhe von zumindest 0,8 Prozent der Summe der gedeckten Einlagen der
Mitgliedsinstitute auszustatten ist. Aus der in §§ 8 und 45 ESAEG enthaltenen Pflichtmitgliedschaft
Jahresfinanzbericht
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entstehen Verpflichtungen für die RLBV. Seit 1. Januar 2019 ist die RLBV Mitglied der für die gesetzliche
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zuständigen Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
Zur Finanzierung der gesetzlichen Einlagensicherung durch Aufbau eines ex-ante Fonds iSd § 13 ESAEG
sind gemäß § 21 ESAEG jährlich Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich gemäß § 23 ESAEG
nach der Höhe der gedeckten Einlagen und der Ausprägung der Risiken denen das Institut ausgesetzt ist.
Im Jahr 2020 hat die RLBV einen Beitrag von 317.023,66 Euro geleistet. Zahlungsverpflichtungen iSd § 7
Abs. 1 Z 13 ESAEG wurden nicht verwendet.
Darüber hinaus kann die Sicherungseinrichtung pro Kalenderjahr Sonderbeiträge in der Höhe von maximal
0,5 Prozent der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute einheben. Diese Schwelle kann im
Einzelfall durch die Genehmigung der FMA auch überschritten werden. Die Höhe des Sonderbeitrags
bestimmt sich gemäß § 22 ESAEG als Verhältnis des zuletzt fälligen Jahresbeitrags der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg zur Gesamtsumme der zuletzt fälligen Jahresbeiträge aller Mitglieder der
Sicherungseinrichtung. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Sonderbeiträge eingehoben.
Im Falle einer Auszahlung von Entschädigungen für gesicherte Wertpapierdienstleistungen iSd § 49 ESAEG
(Anlegerentschädigung) beträgt die Beitragsleistung des Einzelinstituts pro Geschäftsjahr maximal 1,5
Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß Art. 92 Abs. 3 lit. a CRR zuzüglich des 12,5fachen des
Eigenmittelerfordernisses für das Positionsrisiko gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 2 CRR und somit für die RLBV
28.897.832,32 Euro (Vorjahr: 30.395 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr 2020 wurde keine
Anlegerentschädigung erbracht.
Am 21.12.2020 haben die RBI AG, die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg, die weiteren
Raiffeisenlandesbanken und die Raiffeisenbanken Anträge bei der FMA und der EZB eingereicht, um (i) ein
neues institutsbezogenes Sicherungssystem bestehend aus der RBI AG, der Raiffeisenlandesbank
Vorarlberg, den weiteren Raiffeisenlandesbanken und den Raiffeisenbanken zu gründen; und (ii) einer neu
zu gründenden Genossenschaft unter dem Namen "Österreichische Raiffeisen- Sicherungseinrichtung
eGen" zum Zwecke der gesetzlichen (österreichischen) Einlagensicherung im Sinne des ESAEG beizutreten.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch nicht eingeschätzt werden, ob eine solche Genehmigung erlangt wird
oder ob zusätzliche Bedingungen auferlegt werden bzw. ob solche zusätzlichen Bedingungen vereinbart
werden würden. Sollte die Genehmigung erteilt und die Bedingungen vereinbart werden, werden die oben
genannten Antragsteller in der Folge gemäß den Bestimmungen des ESAEG aus der ESA ausscheiden.
Abwicklungsfonds
Durch das BaSAG wurde die EU-Richtlinie 2014/59/EU über die Festlegung eines Rahmens für die
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Österreich umgesetzt.
Zur Finanzierung des gesetzlichen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus durch Aufbau eines ex-ante
Fonds iSd § 123 BaSAG sind gemäß § 125 BaSAG regelmäßige Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge
richtet sich gemäß § 126 BaSAG nach dem Verhältnis der Höhe der Verbindlichkeiten abzüglich der
gesicherten Einlagen des Instituts zu den aggregierten Verbindlichkeiten abzüglich der gesicherten
Einlagen aller in Österreich zugelassenen Institute. Diese Beiträge sind entsprechend dem Risikoprofil des
Instituts anzupassen. Im Jahr 2020 hat die RLBV einen Beitrag von 2.493.192,47 Euro (Vorjahr: 2.201 Tsd.
Euro) geleistet. Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen wurden nicht verwendet.
Darüber hinaus kann die Abwicklungsbehörde im Bedarfsfall gemäß § 127 BaSAG außerordentliche
nachträgliche Beiträge einheben. Die Berechnung der Höhe dieser Beiträge folgt den Regeln der
ordentlichen Beiträge iSd § 126 BaSAG und sie dürfen den dreifachen Jahresbetrag der ordentlichen
Beiträge nicht überschreiten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtung aus Leasingraten (bzw. aus Miet- und Pachtverträgen) für das folgende Geschäftsjahr
und für die folgenden fünf Geschäftsjahre ist von untergeordneter Bedeutung.
Jahresfinanzbericht
28
1.3.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Nettozinsertrag
Hinsichtlich des Ausweises des Zinsergebnisses des TLTRO-Refinanzierungsprogramms wird auf Punkt
1.3.1.5 verwiesen.
Die Darstellung der Zinsergebnisse von Sicherungsgeschäften findet sich in Punkt 1.3.1.10.
Sonstige betriebliche Erträge
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 7 ausgewiesenen sonstigen betrieblichen
Erträge enthalten nachstehende Posten mit einem erheblichen Umfang:
Bezeichnung des Postens
Betrag zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Bank- und IT-Dienstleistungen
11.600.910,27
10.810
Erlöse Revision
Buchgewinne aus dem Verkauf von
Liegenschaften
2.441.004,38
4.685.801,16
2.519
2.112
Bei den Bank- und IT-Dienstleistungen handelt es sich um Sektorleistungen, welche die RLBV als
Spitzeninstitut für die Primärbanken erbringt.
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 8a ff) ausgewiesenen Beträge setzen sich wie
folgt zusammen:
Bezeichnung des Postens
Betrag zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Aufwendungen für Abfertigungen 467.892,96 991
Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
246.387,67 227
Aufwendungen oder Erträge für Rückstellungen für Jubiläums-
gelder und Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige
Verpflichtungen
Im Posten 8a aa) Löhne und Gehälter sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder und
Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen in Höhe von 175.650,85 Euro
(Vorjahr: 66 Tsd. Euro) enthalten.
Aufwendungen für Pensionen
Im Geschäftsjahr 2020 beträgt die Auflösung zur Pensionsrückstellung 179.502,72 Euro (Vorjahr:
Auflösung 265 Tsd. Euro).
Jahresfinanzbericht
29
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 10 ausgewiesenen sonstigen betrieblichen
Aufwendungen enthalten nachstehende Posten mit einem erheblichen Umfang:
Bezeichnung des Postens
Betrag zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Beiträge zu EU-Sicherungseinrichtungen
2.820.726,21 2.381
Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen
Der Gesamtbetrag der Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen ist wie im Vorjahr von
untergeordneter Rolle.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
An Aufwendungen für den Österreichischen Raiffeisenverband fielen im Geschäftsjahr 2020 489.796,16
Euro (Vorjahr: 460 Tsd. Euro) an, davon 342.200,00 Euro (Vorjahr: 318 Tsd. Euro) auf Prüfungskosten,
4.750,00 Euro (Vorjahr: 4,6 Tsd. Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 142.846,16 Euro (Vorjahr:
138 Tsd. Euro) auf sonstige Beratungen. Auf den vom Österreichischen Raiffeisenverband bestellten
Revisor fielen im Berichtsjahr 342.200,00 Euro auf Prüfungskosten, 4.750,00 Euro auf andere
Bestätigungsleistungen und 0 Euro auf sonstige Beratungen an.
Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern
Der Posten „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ gliedert sich wie folgt:
Betrag zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Körperschaftsteueraufwand für die Unternehmensgruppe 3.342.274,51 2.061
Latente Steuern -982.398,91 -475
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg bildet eine steuerliche Unternehmensgruppe nach § 9 KStG als
Gruppenträger und hat mit jedem einzelnen Gruppenmitglied eine Steuerumlagevereinbarung
abgeschlossen.
Die steuerliche Unternehmensgruppe mit dem Gruppenträger RLBV umfasst im Veranlagungsjahr 2020
acht Gruppenmitglieder. Die Steuerbemessungsgrundlage für die gesamte Gruppe ergibt sich aus der
Summe der Einkünfte des Gruppenträgers sowie der zugerechneten steuerlichen Ergebnisse der
Gruppenmitglieder unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge des Gruppenträgers im
gesetzlichen Ausmaß.
Unter dem GuV-Posten 19 „Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen“ ist die Zahlung der
Stabilitätsabgabe gemäß § 3 Stabilitätsabgabegesetz von 1.236.112,52 Euro (Vorjahr: 1.263 TEUR)
enthalten, die in vollem Umfang im Jahr 2020 berücksichtigt wird.
Jahresfinanzbericht
30
1.3.4. Sonstige Angaben
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.
Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG (Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern
geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag) beträgt 0,12 Prozent (Vorjahr: 0,35 Prozent).
Angaben über Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 386,83 (Vorjahr: 380,88) Angestellte tätig.
Vorschüsse, Kredite und Eventualforderungen an Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Vorschüsse, Kredite und Eventualforderungen an Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
verteilen sich wie folgt:
Organe
Kredite/Vorschüsse
2020 in EUR
Vorjahr
in TEUR
Eventualforderungen
2020 in EUR
Vorjahr
in TEUR
Vorstand 623.343,55 216 0,00 0
Aufsichtsrat 265.679,30 296 0,00 0
Gesamt 889.022.85 512 0,00 0
Die Ausleihungen an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates werden zu den sektorüblichen
Vertragsbedingungen gewährt. Rückzahlungen werden vereinbarungsgemäß geleistet.
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Die im Geschäftsjahr 2020 getätigten Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in Bezug auf Vor-
standsmitglieder, leitende Angestellte und andere Arbeitnehmer verteilen sich wie folgt:
Personengruppe
Betrag zum 31.12.2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Vorstand und leitende Angestellte 452.233,09 579
andere Arbeitnehmer
1.193.757,92 1.570
Gesamt
1.645.991,01 2.149
Jahresfinanzbericht
31
Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen des Vorstandes, des
Aufsichtsrates und der Geschäftsleiter
Die im Geschäftsjahr 2020 gewährten Bezüge an aktive und ehemalige (inkl. der Hinterbliebenen)
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie an die Geschäftsleiter verteilen sich wie folgt:
Organe
Aktive Mitglieder 2020
in EUR
Vorjahr
in TEUR
Frühere Mitglieder
2020 in EUR
Vorjahr
in TEUR
Vorstand 907.480,98 905 0,00 0
Aufsichtsrat 109.551,22 85 40.800,00 41
Geschäftsleiter 0,00 0 168.196,62 210
Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 lit. a bis f BWG
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg unterhält keine Niederlassung außerhalb Österreichs. Die Angaben
gemäß § 64 Abs. 1 Z 18 lit. a bis f BWG sind daher ident mit den jeweiligen Posten des Jahresabschlusses.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß §
238 Abs. 1 Z 12 UGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen mit marktunüblichen Bedingungen.
Förderauftrag
Der genossenschaftliche Förderauftrag wird erfüllt, indem die Genossenschaft den Mitgliedern umfassende
Beratungs- und Informationsdienstleistungen erbringt und darüber hinaus entsprechende Aktivitäten der
Mitgliederförderung (Mitgliedergewinnung) setzt.
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat vorschlagen, der Generalversammlung zu empfehlen, den
Bilanzgewinn von 13.582.458,86 Euro wie folgt zu verwenden:
3.418.120,68 Euro für die Ausschüttung eines Gewinnanteils in Höhe von 14,5 Prozent auf die am
31.12.2020 eingezahlten Geschäftsanteile in Höhe von 23.540.776,00 Euro,
982.517,29 Euro für die am 31.12.2020 eingezahlten CET1-Papiere in Höhe von 6.766.648,00 Euro
und
9.181.820,89 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Offenlegung gemäß Artikel 431 455 Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Gemäß Art. 431 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR Capital Requirements Regulation) haben
Kreditinstitute zumindest einmal jährlich die in TEIL 8, TITEL II, CRR genannten Informationen
vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 432 CRR offenzulegen. Diese Informationen werden auf der
Internetseite der RLBV veröffentlicht.
(https://www.raiffeisen.at/vorarlberg/rlb/de/meine-bank/unternehmen/offenlegung.html)
Jahresfinanzbericht
32
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Während des Geschäftsjahres 2020 waren folgende Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates tätig:
Vorstand:
Name Funktion
KommR Betriebsökonom HOPFNER Wilfried CSE Vorstandsvorsitzender
Mag. ALGE Michael CSE Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter
Dr. KESSLER Jürgen CSE Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter
Aufsichtsrat:
Name Funktion
Dipl.-Ing. DORNER Andreas Vorsitzender des Aufsichtsrates
Mag. FEND Gerhard Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden
VDir. Mag. ADAMI Jürgen Mitglied des Aufsichtsrats
VDir. Mag. ERNE Richard Mitglied des Aufsichtsrats
Dir. Mag. MBA KUBESCH Michael Mitglied des Aufsichtsrats
Mag. (FH) PRÜNSTER Markus MA Mitglied des Aufsichtsrats
Bgm. RHOMBERG Elmar Mitglied des Aufsichtsrats
Dipl.-Kfm. WIDMER Florian Mitglied des Aufsichtsrats
Vom Betriebsrat delegiert:
BRO REINER Rebecca Mitglied des Aufsichtsrats
BR MÜLLER Dietmar MBA CSE Mitglied des Aufsichtsrats
BR Mag. GOSCH Andreas CSE Mitglied des Aufsichtsrats
BR Mag. SCHWARZ Patrick Mitglied des Aufsichtsrats
Jahresfinanzbericht
33
Name Funktion
Mag. WRIESNIG Ines Staatskommissär
MAS HAMMERSCHMID Christof Staatskommissär-Stellvertreter
Bregenz, am 7. April 2021
Der Vorstand
KommR Betriebsökonom Wilfried Hopfner Mag. Michael Alge Dr. Jürgen Kessler
Vorstandsvorsitzender Vorstandsvorsitzender-Stv. Vorstandsvorsitzender-Stv.
Marktvorstand Risikovorstand Finanzvorstand
Jahresfinanzbericht
34
1.3.5. Anlage zum Anhang
Jahresfinanzbericht
35
2. Lagebericht
Die im Lagebericht angegebenen Werte sind aufgrund besserer Lesbarkeit meist auf Tausend oder
Millionen gerundet dargestellt. In Summenpositionen bzw. in Abweichungspositionen kann es daher zu
Rundungsdifferenzen kommen.
2.1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die
wirtschaftliche Lage
2.1.1. Geschäftsverlauf
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Jahr 2020
2020 war ein bedeutendes Jahr: Eine Jahrhundert-Pandemie und zwei weitreichende politische Ereignisse
prägten es. Covid-19 hatte die Welt über die gesamten zwölf Monate im Bann. Die USA wählten mit Joe
Biden einen neuen Präsidenten und einen neuen politischen Stil ins Weiße Haus. Und die zähen
Verhandlungen um den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union fanden ein Ende. Die
Belastungen für Menschen und Wirtschaft waren in diesem Jahr enorm und sind längst noch nicht
ausgestanden. Doch ein Blick auf die Märkte weist die Richtung, denn sie betrachten die Entwicklungen
weitaus nüchterner: An den Aktienmärkten wurden die coronabedingten massiven Kursverluste in
rekordverdächtig kurzer Zeit größtenteils aufgeholt. Massive fiskalische Hilfspakete und die immense
Unterstützung der Notenbanken gaben dafür den Anstoß. Obwohl die Welt unvorbereitet von der Corona-
Pandemie getroffen wurde, Unsicherheit um die US-Präsidentschaftswahl bestand und das Ende der Brexit-
Verhandlungen nur schwer absehbar warn, entwickelten sich die meisten Anlageklassen 2020 positiv.
Aktien
Die Reaktion der Finanzmärkte auf die ersten Lockdowns in den verschiedenen Staaten war heftig: Globale
Aktien verloren im März rund 30 Prozent an Wert. Regierungen und Notenbanken reagierten mit massiven
geld- und fiskalpolitischen Maßnahmenpaketen oder stellten diese zumindest in Aussicht, wodurch sich das
Marktgeschehen relativ rasch wieder beruhigte. Die Märkte starteten ihre Kurserholung. Zugleich wirkte die
Corona-Pandemie in manchen Bereichen als Beschleuniger: Den Megatrend „Digitalisierung“ verstärkte sie.
So wurde die Erholungsrallye an den Börsen zum wesentlichen Teil von Technologieaktien getragen. Am
Ende des Jahres notieren viele Indizes wieder auf Höchstständen.
Ölpreis
Die globale Preise für ein Barrel lagen Ende 2020 bei etwa 51 US-Dollar und damit nahe dem Durchschnitt
der Jahre 2015-17. Doch das Jahr war kein ruhiges, sondern von starker Volatilität geprägt: Im April
stürzte der US-Rohölpreis tief in den negativen Bereich. Brent fiel unter 20 US-Dollar pro Barrel.
Ausschlaggebend für diesen Abwärtstrend waren die Corona-Pandemie und der Preiskrieg zwischen den
Ölgiganten Saudi-Arabien und Russland. Das restliche Jahr kämpfte sich der Ölpreis langsam zurück. Da
die Pandemie die Kraftstoffnachfrage auf der ganzen Welt dämpfte, machte dies schwierig, doch
schlussendlich gelang ihm die Erholung.
Euro und US-Dollar
Die europäische Gemeinschaftswährung hat sich während der Corona-Krise in mehreren Phasen gegenüber
den US-Dollar behauptet. Ende 2020 befindet sich der Euro auf dem höchsten Stand seit Anfang 2018.
Eine Verbesserung der Risikoprämien in der Eurozone, welche durch umfassende geldpolitische
Unterstützungen der Europäischen Zentralbank getrieben wurde, aber auch eine neu gewonnene Einigkeit
bei fiskalischen Lösungen auf EU-Ebene haben wesentlich zur Aufwertung des Euros im Frühsommer
beigetragen. Ab August stellte sich ein Seitwärtsmarkt ein, die durch eine ausgeprägte konjunkturelle
Unsicherheit und (Über-)Positionierung des Euros geprägt war. Im Zuge der Impfstoff-Rally im November
und dem damit verbundenen mittelfristigen Konjunkturoptimismus (risk-on) wertete der US-Dollar weiter
ab, nicht nur aber auch gegenüber dem Euro.
Jahresfinanzbericht
36
Gold
Die Corona-Krise im ersten Halbjahr 2020 bedeutete auch für den Goldpreis eine starke Volatilität, wobei
sich seine Entwicklung recht ähnlich zur Lehman-Krise 2008 verhielt: Während des schärfsten Abverkaufs
an den Finanzmärkten in der zweiten und dritten Märzwoche mussten in der allgemeinen Panik und dem
Hunger nach „Liquidität um jeden Preis“ selbst vermeintlich sichere Assets wie Edelmetalle herbe
Kursverluste hinnehmen: Der Goldpreis notierte zwischenzeitig im Tief bei rund 1.460 US-Dollar etwa 14
Prozent unter dem nur wenige Wochen zuvor erreichten Niveau, das üblicherweise in beide Richtungen
deutlich volatilere Silber unter 12 US-Dollar sogar fast 40 Prozent im Minus. Diese Situation war zugleich
jedoch auch eine ausgezeichnete Kaufgelegenheit: Denn seither haben als Antwort auf die Krise alle
großen Notenbanken, vor allem auch die USA, den Markt mit Liquidität geflutet in einem Ausmaß, das
selbst die Reaktion auf die Lehman-Krise in den Schatten stellt. Dementsprechend rasch konnten sich
(auch) Edelmetallpreise erholen: Gold hatte Ende Juni mit rund 1.800 US-Dollar bereits einen neuen
Jahreshöchststand erreicht, den es bis Anfang August zu einem neuen Allzeithoch von rund 2.070 US-
Dollar ausbaute. Deutlich bessere Konjunkturdaten und positive Nachrichten zu Impfungen brachten den
Goldpreis anschließend aber unter Druck bis Dezember korrigierte er deutlich unter 1.900 US-Dollar.
Konjunktur
Die Wirtschaftsentwicklung war im Jahr 2020 wesentlich geprägt von der Corona-Pandemie und den damit
verbundenen Entscheidungen zu wirtschaftlichen Einschränkungen und Unterstützungen. Bei
Frühlingsbeginn führten in der Eurozone die stark steigenden Covid-19-Fallzahlen zu harschen
Einschränkungen der Geschäftsaktivität in Vorarlberg und ganz Österreich waren sie besonders lange und
intensiv. Damit ging eine beispiellose Rezession einher, die beinahe alle Wirtschaftsbereiche betraf. Das
BIP brach in der ersten Jahreshälfte um kumuliert rund 15 Prozentpunkte ein. Die Industrieproduktion lag
im Tief im April beinahe 30 Prozent unter dem Wert zu Jahresbeginn. Doch anders als bei früheren Krisen
waren im angesprochenen Umfeld nicht nur in zyklischen Sektoren heftige Schwankungen zu beobachten,
sondern auch im Dienstleistungssektor sowie beim privaten Konsum. Der Mai brachte die Trendwende: Mit
der Lockerung der Restriktionen fuhr die Wirtschaftsaktivität in der Eurozone wieder hoch. Teilbereiche
konnte sogar wieder an ihr Vor-Corona-Niveau anschließen. Dennoch gelang es bei Weitem nicht, die im
Frühjahr verlorene Produktionsleistung und Endnachfrage wieder gut zu machen. Der
gesamtwirtschaftliche Output lag im dritten Quartal noch immer rund vier Prozent unter dem Level von
Ende 2019. Um die erneut stark steigende Ausbreitung des Coronavirus unter Kontrolle zu bringen, wurden
in Österreich und ganz Europa schließlich ab September und vor allem im November und Dezember wieder
zum Teil starke Einschränkungen eingeführt. Abermals traf dies insbesondere den Dienstleistungsbereich,
wie die Freizeitwirtschaft, Kunst und Unterhaltung, die Hotellerie- und Gaststättenwesen, und somit auch
den privaten Konsum stark.
Der Einbruch der Konsumnachfrage, welche sich aus Geschäftsbeschränkungen ergibt, wirkte disinflationär.
Lag die Teuerung zu Jahresbeginn noch bei 1,4 Prozent p. a., so bewegte sich die Inflationsrate ab August
im negativen Bereich. Die Europäische Zentralbank reagierte auf die Entwicklungen mit einer
umfangreichen geldpolitischen Lockerung.
Lebens- und Wirtschaftsraum Vorarlberg
Wirtschaftlich betrachtet war das Jahr 2020 auch für Vorarlberg ein herausforderndes. Es war von starker
Unsicherheit und einem widrigen wirtschaftlichen Umfeld geprägt. Lockdowns, Grenzschließungen und
Wirtschaftseinbrüche bei den wichtigsten Handelspartnern machten es den heimischen Unternehmen
schwer, an den wirtschaftlichen Erfolg der vergangenen Jahre anzuknüpfen. Das vorübergehende
Schließen ganzer Branche sowie das Arbeiten unter erschwerten Bedingungen mit Abstandsregeln, Masken,
Homeoffice und vielen anderen Auflagen bedeuteten eine Kraftanstrengung für die Betriebe. Auch der
Arbeitsmarkt litt unter den Herausforderungen des vergangenen Jahres. Obzwar Vorarlberg als Export- und
Tourismusland besonders betroffen war, zeigte die heimische Wirtschaft 2020, wie robust, innovativ und
anpassungsfähig sie ist. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Menschen und
den gesamten Lebensraum Vorarlberg waren zwar stark, es ist dadurch jedoch gelungen, sie abzufedern.
Geschäftspolitik
Wir gestalten als Regionalbank den Lebens- und Wirtschaftsraum in der im internationalen Vergleich sehr
gut positionierten Region Vorarlberg mit. Das Wissen um die Bedürfnisse unserer Kunden, unsere
marktadäquaten Produkte und Dienstleistungen, unser Qualitätsanspruch und unsere Organisationsstruktur
sichern den nachhaltigen unternehmerischen Erfolg.
Jahresfinanzbericht
37
Die RLBV ist das Spitzeninstitut der Vorarlberger Raiffeisenbanken und damit Mitglied der Raiffeisen
Bankengruppe Vorarlberg. Die RLBV agiert als eigenständiges Bankinstitut und wird diese Position weiter
ausbauen. Dies soll nicht zuletzt auch dadurch untermauert und unterstützt werden, indem die RLBV aktiv
alle möglichen Synergien im österreichweiten Raiffeisenverbund konsequent nutzt.
Unser Kernmarkt ist das Bundesland Vorarlberg. In diesem agiert die RLBV mit dem Geschäftsbereich
Raiffeisenbank in Bregenz als Retailbank in der Landeshauptstadt Bregenz. Der Geschäftsbereich
Firmenkunden betreut in Abgrenzung zu den ihre Märkte selbstständig betreuenden Raiffeisenbanken vor
allem die großen Vorarlberger Unternehmen. Unsere Markt- und Fachabteilungen sichern durch
Innovationen und Kooperationen vor allem im Sektor unsere Positionierung im Corporate Finance. Der
unmittelbar in der Bodenseeregion angrenzende Markt mit KMU in Süddeutschland wird mit vom Firmensitz
in Bregenz aus agierenden Kundenbetreuern ebenfalls vom Geschäftsbereich Firmenkunden betreut. Der
angrenzende Schweizer Markt wird über unsere 50%-Tochter AIL Swiss-Austria Leasing AG ausschließlich
im Leasinggeschäft bearbeitet.
Grundlegend für das Handeln der RLBV ist stets das Prinzip der Nachhaltigkeit. In den Kundenbeziehungen
ist dies genauso zu spüren wie in den strategischen Entscheidungen. Aus diesem Grund wurde vor einigen
Monaten eine eigene Stabsstelle zum Nachhaltigkeitsmanagement eingerichtet. Dort fließen alle
Informationen und Analysen zur Nachhaltigkeit zusammen und die wichtigsten Entscheidungen der RLBV
dazu werden vorbereitet. Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg schafft es damit, die drei Säulen der
Nachhaltigkeit Umwelt, Soziales und Wirtschaft vernetzt und ganzheitlich zu betrachten und ihre
strategischen und operationellen Entscheidungen nicht auf Kosten einer dieser drei Werte zu treffen.
Die Fach-, Produkt- und Abwicklungseinheiten der RLBV unterstützen und servicieren die Markteinheiten
optimal, sachkundig und höchst professionell als deren interne Kunden. Unsere Kunden sind
Privatpersonen „aller Einkommensklassen“. Wir sind als Genossenschaftsbank breit aufgestellt und Partner
„aller Bregenzer Privaten Haushalte“ sowie vieler Freiberufler. Des Weiteren betreuen wir Firmenkunden
sowohl in Bregenz als auch in Vorarlberg und Süddeutschland.
Als etablierte, traditionelle Bank stand und steht der Vertrieb über Bankstellen bzw. über persönliche
Beziehungen im Vordergrund. Die bisherigen Investitionen im digitalen Banking werden jetzt weiter forciert
und das Projekt „Digitale Regionalbank“ wird sicherstellen, dass wir sowohl im analogen als auch im
digitalen Banking unsere Kunden adressieren können und wir auch wirtschaftlich erfolgreich agieren
können. Wir definieren den genossenschaftlichen Förderauftrag als „Banking für alle“. Im Impulsgeschäft
tragen wir den marktseitigen Anforderungen dadurch Rechnung, dass wir über standardisierte Produkte
und Dienstleistungen sowie schlanke Prozesse so kostengünstig produzieren, dass die in diesem
Kundensegment erzielbaren Preise positive Ergebnisse sicherstellen. Im strategischen Segment
Individualgeschäft sind die Produkte und Dienstleistungen so individualisiert, dass diese zum einen die
Kundenbedürfnisse bestmöglich, vor allem auch qualitativ, erfüllen und zum anderen auch hier die
Produktion höchst effizient und kostengünstig erfolgt. In diesem Segment, in welchem wir auch unsere
Privat-Banking-Kunden betreuen, wachsen wir und erzielen unsere höchsten Deckungsbeiträge.
Ganz spezifisch ist die Rolle der Vorarlberger Raiffeisenbanken definiert. Sie sind zum einen die
wesentlichen Eigentümer der RLBV, halten sie doch über 99% der Geschäftsanteile an der RLBV, und zum
anderen sind sie ganz bedeutende und wichtige Kunden.
Der Eigentümerrolle wird dadurch Rechnung getragen, dass die RLBV für das von den Raiffeisenbanken zur
Verfügung gestellte Kapital eine adäquate Dividende bezahlt. Die Kundenbeziehung ergibt sich aus der
Erbringung und Inanspruchnahme vielschichtiger Dienstleistungen. Diese sind aus dem Organigramm bzw.
dem Dienstleistungskatalog der RLBV ersichtlich.
Wesentliche Charakteristika der Dienstleistungen sind u. a.:
höchstmögliche Ertragsanteile aus Provisionen gehen an den Point-of-Sale
Leistungs- und Kostentransparenz der RLBV
verursachergerechte Bepreisung und nutzergerechte Verrechnung
Marktpreisorientierung und marktkonforme Konditionen
Eine essenzielle Aufgabe im Geschäftsbereich Finanz-/Kapitalmärkte nimmt die Abteilung Treasury wahr.
Über diese erfolgt die gesamte Liquiditätsversorgung für die RBGV. Ebenso wird hier der Collateralbestand
Jahresfinanzbericht
38
gemanagt. Die entsprechenden Wertpapiere sind ein wichtiger Bestandteil des RBGV-
Liquiditätsmanagements zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen.
Für die Refinanzierung gilt der Grundsatz, dass wir eine ausgewogene Mischung unterschiedlichster
Finanzierungsquellen sowohl aus Sicherheits- als auch aus Ertragssicht nutzen und damit eine
entsprechende Diversifizierung sicherstellen.
Der Geschäftsbereich Immobilien/Beteiligungen managt aktiv den Immobilienbesitz und die Beteiligungen
der RLBV. Die größte Beteiligung ist jene an der RBI. Ein breit gefächertes Beteiligungsportfolio, das zu
einem Teil noch aus dem seinerzeitigen „Warenverband“ resultiert, leistet kontinuierliche Ergebnisbeiträge.
Ein weiterer Ausbau des Beteiligungsportfolios ist nicht geplant. Die im Besitz der RLBV befindlichen
Grundstücke bzw. Immobilien bringen zum einen laufende Erträge und zum anderen Wertsteigerungen.
Als gemischter Verband betreibt die RLBV neben den Geschäftsfeldern „Geschäftsbank“ (RLBV
Firmenkunden, Raiffeisenbank in Bregenz), „Dienstleistungsbank“ (Marketing und Vertrieb, Servicebank)
und „Eigengeschäft“ (Treasury, Immobilien/Beteiligungen) auch den Revisionsverband der RLBV. Dieser ist
hauptverantwortlich für die Wirtschafts- und Gebarungsprüfung der Raiffeisenbanken sowie anderer
Mitgliedsgenossenschaften.
Die Hauptertragsquellen der RLBV resultieren aus dem Zins-, Provisions- und Dienstleistungsgeschäft.
Durch unsere konsequente Marktausrichtung nutzen wir als fairer, verlässlicher und transparenter Partner
alle Möglichkeiten, um unsere Erträge auszubauen. Wesentliche Beiträge zum Zinsergebnis liefert dabei
auch der Collateralbestand. Neben den aus den eigenen Märkten resultierenden Zinsergebnissen ergeben
sich auch Erträge aus dem Konsortialgeschäft mit den Raiffeisenbanken und anderen
Raiffeisenlandesbanken sowie aus einem Portfolio ausgewählter Schuldscheindarlehen.
Ein konsequentes und effizientes Kostenmanagement ermöglicht zum einen die höchstmögliche Qualität im
Kundengeschäft, verlangt andererseits aber auch höchste Produktivität in der Dienstleistungserbringung.
Der Geschäftsbereich Kreditrisikomanagement, die Stabsabteilungen Risikocontrolling, Innenrevision,
Recht/Unternehmens-Compliance sowie Compliance/AML und das aufgebaute interne Kontrollsystem
gewährleisten, dass wir die Risiken in den unterschiedlichen Risikokategorien effizient überwachen und
limitieren sowie die geltenden und zukünftigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Die Kapitalisierung der RLBV sichert zum einen die Nachhaltigkeit des Unternehmensbestandes und trägt
zum anderen der Ertrags- und Werterwartung der Eigentümer Rechnung. Das Programm „RLBV 100plus“
soll sicherstellen, dass die RLBV bis zum Jahr 2022 eigenkapitalmäßig ohne B-IPS das Auslangen finden
kann. Zu jeder Zeit sicherzustellen ist, dass die gesetzlichen Eigenmittelvorschriften erfüllt werden.
Ein zweites internes Programm, das seit einigen Monaten wesentlich für die RLBV ist, nennt sich
„rai.power“. Damit rückt die Bank die eigene Unternehmenskultur in den Mittelpunkt. Mit Workshops sowie
digitalen und persönlichen Angeboten wird der Austausch von Führungskräften und Mitarbeitenden
gefördert, um die Auseinandersetzung mit den Werten der Bank zu fördern und konkrete Maßnahmen
abzuleiten. Ziel ist es, die lebendige und positive Unternehmenskultur der RLBV zu stärken.
Geschäftsentwicklung der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Im Pandemie-Jahr 2020 spielten Regionalbanken eine besondere Rolle: Sie mussten ihre täglichen Abläufe
umstellen. Sie hatten einiges auf die Beine zu stellen, um das Funktionieren des Wirtschafts- und
Finanzkreislaufs zu unterstützen. Ökonomisch waren die Regionalbanken jedoch weniger direkt von den
Herausforderungen der Corona-Pandemie und ihren Folgen betroffen. Die Vorarlberger Raiffeisenbanken
und die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg waren damit nicht so sehr Betroffene denn viel mehr Partner in
der Krise. Dies ist mit ein Grund weshalb die Bilanz der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg für das
vergangene Jahr positiv ausfällt. Die Kennzahlen lassen die RLBV auf ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr
zurückblicken. Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Vorarlberg sind das gute Nachrichten, denn sie
zeigen, wie sich die Menschen und Unternehmen auf die Banken mit dem Giebelkreuz verlassen können
auch in schwierigen Zeiten.
Jahresfinanzbericht
39
Der Grund für das erfreuliche operative Ergebnis 2020 der RLBV ist jedoch ein vielschichtiger: Zweifellos ist
er sehr stark auch dem konsequenten Kostenmanagement der Bank geschuldet. Tatsächlich wurde gerade
in den vergangenen Monaten, wie in den Jahren zuvor, jeder Stein umgedreht und geprüft, wo
Einsparmöglichkeiten auf der einen Seite und zusätzliche Ertragschancen auf der anderen zu finden sind.
Politische Entscheidungen, wie die coronabedingten Kreditstundungen, haben darüber hinaus aufseiten der
Banken und auch der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Zinserträge wachsen lassen. Zwar sind
notwendigerweise höhere Risikokosten Teil der Bilanz des vergangenen Jahres, doch die Entwicklung des
Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gießt den Erfolg der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg in
Zahlen.
Die Eigenkapitalausstattung einer Bank ist ein wichtiger Gradmesser für die Stabilität eines Finanzhauses.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg konnte ihr Eigenkapital 2020 auf 386,6 Millionen Euro steigern. Die
Eigenmittelquote beträgt damit 17,5 Prozent. Dies garantiert die kontinuierliche, erfolgreiche
Weiterentwicklung der Bank. Auch für allfällige Risiken, die beispielsweise aus den Folgen der Corona-
Pandemie für die heimische Wirtschaft erwachsen, ist die Bank optimal gerüstet.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg kommt gestärkt aus dem herausfordernden Jahr 2020. Sie konnte ihre
Kraft und Verlässlichkeit gegenüber den heimischen Unternehmen, gegenüber den Vorarlberger
Raiffeisenbanken als ihren Eigentümern und gegenüber ihren eigenen Mitarbeitenden unter Beweis stellen.
Das positive wirtschaftliche Ergebnis belegt dies mit konkreten Zahlen.
Erläuterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
BILANZENTWICKLUNG 2020
AKTIVA
Die Bilanzsumme der RLBV hat sich gegenüber dem Vorjahr um 9,3 Prozent bzw. 594,2 Mio. Euro auf
7.016,9 Mio. Euro erhöht.
Das Volumen der Forderungen an Kreditinstitute ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Prozent oder
29,7 Mio. Euro auf 2.599,2 Mio. Euro zurück. Die Forderungen bestanden zum Stichtag zu 57,0 Prozent
oder 1.482,8 Mio. Euro (Vorjahr 58,0 Prozent oder 1.523,7 Mio. Euro) gegenüber der Raiffeisen
Bankengruppe Vorarlberg (RBGV) und zu 22,9 Prozent oder 595,8 Mio. (Vorjahr 19,2 Prozent oder 505,2
Mio. Euro) gegenüber der Raiffeisen Bank International AG. Der Fremdwährungsanteil (vor allem in
Schweizer Franken) betrug 25,7 Prozent oder 667,6 Mio. Euro (Vorjahr 30,0 Prozent oder 789,5 Mio. Euro).
Die Forderungen an Kunden lagen zum Bilanzstichtag bei 1.647,7 Mio. Euro und damit leicht unter dem
Vorjahresniveau von 1.659,1 Mio. Euro. Der Fremdwährungsanteil dieser Bilanzposition betrug zum
31.12.2020 5,1 Prozent oder 84,0 Mio. Euro (Vorjahr 7,3 Prozent oder 121,8 Mio. Euro).
Der Wertpapierbestand erhöhte sich um 6,0 Prozent oder 105,7 Mio. Euro auf 1.865,4 Mio. Euro. Die
gehaltenen Wertpapiere bestanden zum Stichtag zu 1.841,8 Mio. Euro oder 98,7 Prozent aus
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren. Der Anteil an tenderfähigen
Wertpapieren betrug 1.792,3 Mio. Euro.
in Mio. EUR (gerundete Werte) 2020 2019 Abw. in %
Bilanzsumme 7.016,9 6.422,6 594,2 9,3%
Forderungen an Kreditinstitute 2.599,2 2.628,9 -29,7 -1,1%
Forderungen an Kunden 1.647,7 1.659,1 -11,4 -0,7%
Festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.865,4 1.759,8 105,7 6,0%
Beteiligungen 180,2 179,6 0,7 0,4%
Übrige Aktiva 724,3 195,3 529,0 270,8%
Jahresfinanzbericht
40
Die Beteiligungen wiesen zum 31.12.2020 einen Stand von 180,2 Millionen Euro aus und lagen damit in
etwa auf dem Vorjahresniveau. Die größte Beteiligung ist jene an der Raiffeisen Bank International AG mit
einem Buchwert von 148,5 Mio. Euro.
In der Position übrige Aktiva sind immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
Sachanlagen, sonstige Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungen, aktive latente Steuern,
Kassabestände und Guthaben bei Zentralnotenbanken enthalten. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr
ist fast zur Gänze auf Guthaben bei Zentralnotenbanken zurückzuführen.
PASSIVA
in Mio. EUR (gerundete Werte) 2020 2019 Abw. in %
Bilanzsumme 7.016,9 6.422,6 594,2 9,3%
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 3.696,2 2.869,6 826,6 28,8%
Verbindlichkeiten Kunden 693,5 706,4 -13,0 -1,8%
Verbriefte Verbindlichkeiten 2.193,3 2.416,6 -223,3 -9,2%
Rückstellungen 27,6 25,0 2,6 10,6%
Eigenkapital/Bilanzgewinn 373,6 362,7 10,9 3,0%
Übrige Passiva 32,7 42,3 -9,6 -22,7%
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 28,8
Prozent oder 826,6 Mio. Euro auf 3.696,2 Mio. Euro. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf die
Inanspruchnahme von langfristigen Refinanzierungsgeschäften (TLTRO-III Zuwachs Plus 1.300 Mio. Euro)
bei der OeNB zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten bestanden zum Stichtag zu 31,9 Prozent oder 1.178,3
Mio. Euro (Vorjahr 41,7 Prozent oder 1.197,1 Mio. Euro) gegenüber der RBGV, zu 0,1 Mio. Euro (Vorjahr
0,1 Mio. Euro) gegenüber der Raiffeisen Bank International AG, zu 0,3 Prozent oder 11,5 Mio. Euro
(Vorjahr 0,5 Prozent oder 13,9 Mio. Euro) gegenüber dem restlichen Raiffeisensektor Österreichs und zu
3,7 Prozent oder 136,4 Mio. Euro (Vorjahr 4,7 Prozent oder 134,1 Mio. Euro) gegenüber Förderbanken. Der
Anteil an Verbindlichkeiten in fremder Währung betrug 7,0 Prozent oder 257,7 Mio. Euro (Vorjahr 9,6
Prozent oder 275,0 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen zum Bilanzstichtag 693,5 Mio. Euro und lagen
damit um 1,8 Prozent oder 13,0 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau. Die Verbindlichkeiten bestanden
zum 31.12.2020 aus Spareinlagen in Höhe von 65,1 Mio. Euro (Vorjahr 62,4 Mio. Euro), aus gebundenen
Einlagen in Höhe von 200,0 Mio. Euro (Vorjahr 242,1 Mio. Euro) und aus Sichteinlagen in Höhe von 428,3
Mio. Euro (Vorjahr 401,9 Mio. Euro).
Das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten ging im Betrachtungszeitraum um 9,2 Prozent oder
223,3 Mio. Euro auf 2.193,3 Mio. Euro zurück. Die emittierten eigenen Emissionen sind in dieser Position
enthalten. Der Anteil an fundierten Emissionen betrug 77,1 Prozent oder 1.690,5 Mio. Euro (Vorjahr 74,7
Prozent oder 1.798,5 Mio. Euro). Von den begebenen Emissionen wurden 154,2 Mio. Euro (Vorjahr 184,0
Mio. Euro) von Retail-Kunden gehalten.
Die Rückstellungen stiegen im Jahresvergleich um 2,6 Mio. Euro auf 27,6 Mio. Euro. Die wesentlichen
Details zu den Rückstellungen sind im Anhang zum Jahresabschluss in Punkt 1.3.2.11. Rückstellungen und
sonstige Verbindlichkeiten enthalten.
Das bilanzielle Eigenkapital der RLBV erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 10,9 Mio. Euro auf 373,6
Mio. Euro. Der Bilanzgewinn 2020, der in dieser Position enthalten ist, betrug 13,6 Mio. Euro.
Jahresfinanzbericht
41
ERTRAGSLAGE 2020
Der Nettozinsertrag lag im Jahr 2020 bei 34,5 Mio. Euro und damit um 9,7 Prozent über dem
Vorjahreswert. Eine positive Entwicklung konnte im RLBV-eigenen Kundengeschäft (Geschäftsbereiche
Raiffeisenbank in Bregenz und RLB-Firmenkunden), aufgrund von Volumen- und Margenausweitungen im
Kreditgeschäft erzielt werden. Die negativen Geldmarktzinsen belasten weiterhin das Einlagengeschäft mit
Retail-Kunden. Der Anteil am Nettozinsertrag aus dem RLBV eigenen Kundengeschäft beträgt 56,9 Prozent
(Vorjahr 56,4 Prozent). Der Ergebnisbeitrag aus dem Bereich Treasury weist ebenfalls eine positive
Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr auf. In der historischen Betrachtung weist der im Jahr 2020 erzielte
Nettozinsertrag den höchsten Stand der letzten 10 Jahre aus.
In der Position Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind Erträge aus Fonds und sonstigen
nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 0,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,7 Mio. Euro) sowie
Ausschüttungserträge von Beteiligungen in Höhe von 3,8 Mio. Euro enthalten (Vorjahr 12,7 Mio. Euro).
Der starke Rückgang bei den Ausschüttungserträgen resultiert überwiegend aus der Tatsache, dass
aufgrund der Empfehlung der FMA vom 27.03.2020 seitens der RBI AG keine Ausschüttung vorgenommen
wurde.
Die Bedeutung des Provisionsergebnisses für den wirtschaftlichen Erfolg der RLBV wird aufgrund des
anhaltenden Niedrigzinsumfelds immer größer. Die positive Entwicklung im Jahresvergleich ist unter
anderem auf Zuwächse bei den Wertpapierprovisionen zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich vor allem aufgrund einer Liegenschaftsveräußerung
im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Mio. Euro auf 23,0 Mio. Euro.
Die ausbleibende RBI-Dividende konnte aufgrund von Mehrerträgen aus anderen GUV-Positionen
größtenteils kompensiert werden. Im Vergleich zum Vorjahr liegen die Betriebserträge in Summe bei
72,6 Mio. Euro und somit um 1,1 Mio. Euro unter dem Vorjahr 2019.
Beim Personalaufwand kam es im Jahresvergleich mit einem Anstieg von 0,8 Prozent oder 0,2 Mio. Euro
zu einem moderaten Anstieg.
Der Sachaufwand und die Wertberichtigungen auf Sachanlagen (v.a. AFA) sind im Vergleich zum
Vorjahr um 0,4 Mio. Euro auf 14,3 Mio. Euro gestiegen. Zur Entwicklung beigetragen haben Investitionen
in IT-Systeme und in regulatorische Themen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Jahresvergleich um 0,5 Mio. Euro gestiegen. In
dieser Position sind unter anderem der Beitrag an den europäischen Bankenabwicklungsfonds in Höhe von
2,5 Mio. Euro (Vorjahr 2,2 Mio. Euro) und der Beitrag an die Einlagensicherung in Höhe von 0,3 Mio. Euro
(Vorjahr 0,2 Mio. Euro) enthalten.
in Mio. EUR (gerundete Werte) 2020 2019 Abw. in %
Nettozinsertrag 34,5 31,5 3,0 9,7%
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 4,2 13,4 -9,2 -68,4%
Provisionberschuss 10,3 9,7 0,7 7,1%
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 0,5 0,6 0,0 -6,2%
Sonstige betriebliche Erträge 23,0 18,6 4,4 23,5%
Betriebserträge 72,6 73,8 -1,1 -1,5%
Personalaufwand -32,5 -32,2 -0,2 0,8%
Sachaufwand -12,0 -11,6 -0,4 3,0%
Wertberichtigungen auf Sachanlagen -2,3 -2,3 0,0 1,8%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3,2 -2,7 -0,5 18,4%
Betriebsaufwendungen -50,0 -48,9 -1,1 2,3%
Betriebsergebnis 22,7 24,9 -2,2 -9,0%
Jahresfinanzbericht
42
Im Vorjahresvergleich stiegen die Betriebsaufwendungen in Summe um 1,1 Mio. Euro oder 2,3 Prozent
an.
Das Betriebsergebnis beträgt 22,7 Mio. Euro und liegt um 2,2 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis.
in Mio. EUR (gerundete Werte) 2020 2019 Abw. in %
Betriebsergebnis 22,7 24,9 -2,2 -9,0%
Saldo aus den Auflösungen/Zuweisungen zu Wertberichtigungen auf
Forderungen und Rückstellungen für Eventualforderungen und Kreditrisiken
-10,9 -1,9 -9,0 476,5%
Saldo aus den Auflösungen/Zuweisungen zu Wertberichtigungen auf
Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden sowie auf
Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
0,5 2,5 -2,0 -79,1%
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)
12,3 25,5 -13,2 -51,8%
Steuern vom Einkommen und Ertrag -2,4 -1,6 -0,8 48,7%
Sonstige Steuern -1,2 -1,4 0,2 -16,6%
Der saldierte Betrag aus Auflösungen/Zuweisungen zu Wertberichtigungen im Retail- und
Firmenkundengeschäft ergab im Jahr 2020 einen Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 10,9 Mio. Euro. Bei
der Kreditrisikovorsorge wurden die tatsächlich erkennbaren Risiken der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
bewertet und eingestellt. Im Wertberichtigungsbedarf enthalten ist eine zusätzliche
Portfoliowertberichtigung für Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 in Höhe von 3,4 Mio. Euro.
Der Saldo aus Auflösungen/Zuweisungen von Wertberichtigungen auf Wertpapiere und
Beteiligungen beläuft sich in Summe auf einen Ertrag in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Das darin enthaltene
Bewertungsergebnis sowie Tilgungs- und Veräußerungsergebnis aus Wertpapieren ergaben einen Ertrag in
Höhe von 0,8 Mio. Euro. Das Bewertungsergebnis bei Beteiligungen beläuft sich auf -0,3 Mio. Euro.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) betrug im Jahr 2020 12,3 Mio. Euro und
liegt um 13,2 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis. Die deutliche Veränderung resultiert zum einen aus
einem sehr geringen Vorjahresrisikoergebnis und zum anderen aus der zusätzlichen Bildung einer
Portfoliowertberichtigung im Zusammenhang mit Covid-19-Risiken.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen im Jahr 2020 2,4 Mio. Euro. Die sonstigen
Steuern betreffen v.a. die Stabilitätsabgabe an den Staat Österreich in Höhe von 1,2 Mio. Euro.
Das EGT abzüglich der Steuern ergibt im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 8,7 Mio. Euro.
Vom erzielten Jahresüberschuss wurden 3,4 Mio. Euro den Rücklagen zugewiesen. Der Jahresüberschuss
ergibt abzüglich der Rücklagendotierung und zuzüglich eines Gewinnvortrages aus dem Vorjahr von 8,2
Mio. Euro für das Jahr 2020 einen Bilanzgewinn in Höhe von 13,6 Mio. Euro.
Verwendung von Finanzinstrumenten
Hinsichtlich der Verwendung von Finanzinstrumenten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage von Bedeutung sind, wird auf den Anhang zum Jahresabschluss unter Punkt 1.3.1.9.
Finanzinstrumente nach § 238 Abs. 1 Z 1 UGB iVm § 64 Abs. 1 Z 3 BWG verwiesen.
2.1.2. Zweigniederlassungen
Die RLBV betreibt das Retailgeschäft im Geschäftsbereich der Raiffeisenbank in Bregenz, in der
Hauptanstalt Rheinstraße und in der Bankstelle am Kornmarkt.
Jahresfinanzbericht
43
2.1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren
gerundete Werte 2020 2019 Abw.
harte Kernkapitalquote 15,7% 14,9% 0,8 PP
Kernkapitalquote 15,7% 14,9% 0,8 PP
Gesamtkapitalquote 17,5% 17,0% 0,5 PP
Leverage Ratio 4,5% 5,0% -0,5 PP
Cost-Income-Ratio 68,8% 66,0% 2,8 PP
Return on Equity (ROE) vor Steuern 3,5% 8,1% -4,7 PP
Return on Assets (ROA) vor Steuern 0,2% 0,4% -0,2 PP
Liquidity Coverage Ratio (LCR) für die Li-Waiver Gruppe VLBG 160,6% 164,9% -4,3 PP
Rating Moody's
Bank Deposits
Baa1 Baa1
Baseline Credit Assessment
baa3 baa3
Outlook
Stable Stable
Deckungsstock
AAA AAA
Harte Kernkapitalquote (CET1)
Die anrechenbare harte Kernkapitalquote, gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR),
ergibt sich aus dem harten Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags. Im
Jahresabschluss 2020 beträgt das harte Kernkapital 347,2 Mio. Euro und der Gesamtforderungsbetrag
beläuft sich auf 2.210,8 Mio. Euro. Zur Zusammensetzung des harten Kernkapitals siehe im Anhang zum
Jahresabschluss Punkt 1.3.2.8. Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel. Die im
Jahr 2020 erzielte harte Kernkapitalquote von 15,7 Prozent liegt deutlich über den gesetzlichen
Erfordernissen. Die Mindesterfordernisse für die RLBV ergeben sich aus dem Artikel 92 Abs. 1 lit. a (Harte
Kernkapitalquote in Prozent) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und betragen 4,5 Prozent. Des
Weiteren ist die RLBV gemäß § 23 Abs. 1 BWG verpflichtet zusätzlich einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe
von 2,5 Prozent zu halten.
Kernkapitalquote (T1)
Die anrechenbare Kernkapitalquote, gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), ergibt sich
aus dem Kernkapital, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags. Im Jahresabschluss 2020
beträgt das Kernkapital 347,2 Mio. Euro und der Gesamtforderungsbetrag beläuft sich auf 2.210,8 Mio.
Euro. Zur Zusammensetzung des Kernkapitals siehe im Anhang zum Jahresabschluss Punkt 1.3.2.8.
Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel. Die im Jahr 2020 erzielte
Kernkapitalquote von 15,7 Prozent liegt deutlich über den gesetzlichen Erfordernissen. Die
Mindesterfordernisse für die RLBV ergeben sich aus dem Artikel 92 Abs. 1 lit. b (Kernkapitalquote in
Prozent) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und betragen 6,0 Prozent.
Gesamtkapitalquote
Die Gesamtkapitalquote, gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), ergibt sich aus den
Eigenmitteln, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags. Im Jahresabschluss 2020
betragen die anrechenbaren Eigenmittel 386,6 Mio. Euro und der Gesamtforderungsbetrag beläuft sich auf
2.210,8 Mio. Euro. Zur Zusammensetzung des Gesamtkapitals siehe im Anhang zum Jahresabschluss Punkt
1.3.2.8. Aufgliederung des Gesamtkapitalquote und der ergänzenden Eigenmittel. Die im Jahr 2020 erzielte
Gesamtkapitalquote von 17,5 Prozent liegt deutlich über den gesetzlichen Erfordernissen. Die
Mindesterfordernisse für die RLBV ergeben sich aus dem Artikel 92 Abs. 1 lit. c (Gesamtkapitalquote in
Prozent) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und betragen 8,0 Prozent.
Leverage Ratio
Die Leverage Ratio, gemäß Teil 7 Artikel 429 der Verordnung (EU) NR. 575/2013, ist die Kapitalmessgröße
eines Institutes und seiner Gesamtrisikopositionsmessgröße und wird als Prozentsatz angegeben. Die
Kapitalmessgröße entspricht dem Kernkapital von 347,2 Mio. Euro, die Gesamtrisikopositionsmessgröße ist
Jahresfinanzbericht
44
die Summe der Risikopositionswerte aller Aktiva und außerbilanziellen Posten und beträgt im
Jahresabschluss 2020 7.657,3 Mio. Euro.
Cost-Income-Ratio
Die Kennzahl drückt das Aufwand-Ertrags-Verhältnis aus. Bei der Berechnung der Kennzahl werden die
Betriebsaufwendungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung von 50,0 Mio. Euro in Relation zu den
Betriebserträgen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung von 72,6 Mio. Euro gesetzt.
Return on Equity (ROE) vor Steuern
Diese Kennzahl ermittelt sich als Verhältnis zwischen dem EGT laut Gewinn- und Verlustrechnung von 12,3
Mio. Euro und dem am 01.01.2020 vorhandenen bilanziellen Eigenkapital abzüglich immaterieller
Vermögensgegenstände von gesamt 354,1 Mio. Euro.
Return on Assets (ROA) vor Steuern
Der ROA ermittelt sich als Verhältnis zwischen dem EGT laut Gewinn- und Verlustrechnung von 12,3 Mio.
Euro und der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2020 von 6.719,7 Mio. Euro.
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Die LCR errechnet sich aus dem Verhältnis des Bestandes an erstklassig eingestuften Aktiva zum gesamten
Nettoabfluss der nächsten 30 Tage unter Anwendung eines durch Basel III vorgegebenen Stressszenarios.
Die LCR der RLBV errechnet sich für den 31.12.2020 mit 170,6 Prozent (Vorjahr 157,1 Prozent). Aufgrund
des von der FMA bewilligten Li-Waiver Antrages ist die LCR der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg für die
CRR Erfordernisse von Relevanz. Für die Gruppe errechnet sich aus den erstklassig eingestuften Aktiva
(HLA) von 1.563,0 Mio. Euro und dem Nettoabfluss von 973,3 Mio. Euro eine LCR von 160,6 Prozent
(Vorjahr 164,9 Prozent).
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Die NSFR errechnet sich im Wesentlichen aus dem Verhältnis der gewichteten Passiva (Gewichtung
orientiert sich an der voraussichtlichen Verfügbarkeit der Einlage) zu den gewichteten Aktiva (Gewichtung
orientiert sich an der Liquidierbarkeit und berücksichtigt mögliche Gründe, die eine freie Verwendung der
Mittel verhindern).Die Erfüllung der Einhaltepflicht nach CRR per 30.6.2021 wird ident zur LCR auf
Gruppenebene angestrebt, da das Liquiditätsrisikomanagement und die Liquiditätssteuerung zentral in der
RLBV für die gesamte Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg durchgeführt werden. Der Antrag wurde am
12.2.2021 bei der Aufsicht eingebracht.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Mitarbeitende
Raiffeisen ist eine gute Idee. Ihre wahre Stärke allerdings entwickelt diese erst durch die Menschen,
welche dahinterstehen. Die Mitarbeitenden der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg und aller Vorarlberger
Raiffeisenbanken tragen damit eine Schlüsselrolle. Kein Wunder, dass Raiffeisen ein besonderes
Augenmerk auf sie legt.
rai.power heißt das Programm, mit dem die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg die eigene
Unternehmenskultur seit einigen Monaten in den Mittelpunkt rückt. Beziehung, Einsatzbereitschaft,
Teamspirit, Verantwortung, Vertrauen, Wertschätzung dies sind die sechs Werte, denen sich das Haus
verschrieben hat. 2020 wurden sie in den Gebäuden der RLBV visualisiert, um noch stärker in den Fokus zu
rücken. Geplante und zum Teil bereits gestartete Workshops für Führungskräfte mussten coronabedingt
abgesagt werden. Stattdessen wurden gleich mehrere Videos produziert und verteilt, in denen ein
renommierter Vorarlberger Psychotherapeut und Führungskräfte zu Wort kommen. Ziel ist es, die intensive
Beschäftigung aller Mitarbeitenden und Teams mit den Werten des Unternehmens zu forcieren.
Die sechs Werte der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg sollen im Arbeitsalltag zwischen den Kollegen sowie
zwischen den Führungskräften und ihren Mitarbeitenden gelebt werden. Konkrete Maßnahmen der RLBV
sollen dafür Beschleuniger und Werkzeuge zugleich sein: 2020 wurde beispielsweise eine neue
Pausenordnung im Unternehmen etabliert. Seitdem gilt es als Arbeitszeit, sich einen Moment zu nehmen,
um sich mit Kollegen zu unterhalten, die Begegnung zu suchen und das eine oder andere Wort
auszutauschen. Die RLBV fördert dies und stellt hierfür nicht nur Zeit, sondern auch Kaffee und Müsli zur
Jahresfinanzbericht
45
Verfügung. Durch das hohe Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeitenden wird diese Möglichkeit positiv
genutzt, nicht überstrapaziert.
Zusätzlich wurde die Dienstreiseordnung Anfang des vergangenen Jahres neu formuliert. Eines stand dabei
im Mittelpunkt: Reisezeit ist Arbeitszeit. Wer für Raiffeisen in Vorarlberg und Österreich unterwegs ist,
kommt seiner Arbeit nach und muss die entsprechenden Zeiten vergütet bekommen. In enger
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat konnte dies in den entsprechenden Vereinbarungen festgehalten
werden. Das starke Vertrauen in das eigene Team erlaubt es der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg auch
hierbei, die Freiheit stärker zu betonen als die Kontrolle.
Viele Unternehmen und ganze Branchen haben mit einer fehlenden Diversität in ihren eigenen Reihen zu
kämpfen. Raiffeisen ist davon nicht gänzlich ausgenommen. Diversität betrifft vielerlei Bereiche. Während
beispielsweise die Altersvielfalt gut funktioniert, gibt es bei der Geschlechterverteilung Aufholbedarf: Zwar
ist gut die Hälfte der Mitarbeitenden weiblich, doch besteht bei Weitem keine Gleichheit bei der Besetzung
höherer Positionen durch Frauen und Männer. Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg schaut hier nicht weg,
sondern setzt bewusst einen Schwerpunkt darauf. 2020 gründete sie eine eigene Arbeitsgruppe zur
Diversität: Ziel ist es, Informationen zusammenzutragen, den Austausch zu fördern und Maßnahmen zu
setzen, welche die Diversität in der RLBV fördern explizit wird dabei auf die Vielfalt der Geschlechter, des
Alters, der Persönlichkeiten und der Kultur achtgegeben. Die Buntheit der gesamten Kollegenschaft soll in
den Zusammensetzungen von Teams, der Besetzung höherer Positionen und auch der Einstellung neuer
Mitarbeitenden gefördert werden.
Große Aufmerksamkeit widmet die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg seit jeher der Fort- und Weiterbildung
ihres Teams dies schuldet sie den Mitarbeitenden selbst ebenso wie den Kunden. 80 Prozent der
Mitarbeitenden der RLBV haben im vergangenen Jahr an einer Bildungsmaßnahme teilgenommen. Im
Durchschnitt verbringt jeder 2,2 Tage mit Aus- und Weiterbildung. Die RLBV lässt sich dies auch etwas
kosten: 747 Euro nimmt das Unternehmen durchschnittlich für jeden Mitarbeitenden und dessen Aus- und
Weiterbildung in die Hand. Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg stellt mit dem hauseigenen Bildungscenter
eine zentrale Anlaufstelle bereit, das Wissen aller Mitarbeitenden der Vorarlberger Raiffeisenbanken zu
vergrößern: 2020 organisierte das Bildungscenter insgesamt 185 Seminare und Veranstaltungen für das
Team Raiffeisen. Knapp ein Drittel davon wurde coronabedingt digital abgehalten.
Einen wesentlichen Einschnitt in die Arbeit der Mitarbeitenden der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg im Jahr
2020 war der Umstieg ins Homeoffice. In Reaktion auf die Corona-Pandemie arbeiteten zeitweise 80
Prozent der Mitarbeitenden von zu Hause aus. Neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen
dafür waren es vor allem persönliche Unterstützungen, welche für die erfolgreiche Anpassung an die neuen
Bedingungen notwendig und wichtig waren. Hierfür wurden entsprechende Workshops ebenso angeboten
wie Tipps und Hinweise im unternehmensinternen Onlineblog kommuniziert. Die Situation war von den
veränderten beruflichen Bedingungen sowie vom privaten und familiären Umfeld her für viele eine
Herausforderung hierbei ging das Unternehmen in Abstimmung mit dem Betriebsrat von den ersten
Wochen der Pandemie an in die Offensive, ermöglichte allen Mitarbeitenden, deren Aufgabenfeld es zuließ,
Homeoffice, zeigte eine hohe Flexibilität bei den Arbeitszeiten und Aufgaben und fand für die
Mitarbeitenden individuelle Lösungen. Damit konnten die oft schwierigen Situationen Mit.Einander
gemeistert werden.
Auch das Recruiting verlagerte sich im vergangenen Jahr zur Gänze in die digitale Welt: Telefoninterviews,
Vorstellungsgespräche, Auswahlverfahren und sogar das Schnuppern von Bewerbern fand per
Videotelefonie statt. Der RLBV kam hier zugute, dass sie ihren Bewerbungsprozess bereits vor einigen
Jahren um den digitalen Kanal erweitert hat. Nicht nur dies prämierte das Institut „Best Recruiters“ 2020
mit ihrem Siegel in Gold. Best Recruiters untersucht regelmäßig die Recruiting-Qualität der insgesamt
1.300 Toparbeitgeber in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Diese Auszeichnung reiht
sich in eine Serie von Prämierungen, welche die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg in den vergangenen
Jahren erhalten hat. So trägt die Regionalbank ebenso die Gütesiegel „great place to work“, „Salvus in
Gold“, „ausgezeichneter Lehrbetrieb“, „familienfreundlicher Betrieb“ und ist Teil der klimaaktiv-Initiative
des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Umweltmanagement
Das Virus, das die Welt 2020 in Beschlag genommen hat, hat auf unmissverständliche Art gezeigt, wie
wichtig für die Menschen ihre nahe Umgebung ist und wie sehr sie zugleich von globalen Entwicklungen
abhängig sind. Die Bedeutung von Umwelt- und Klimaschutz haben diese Monate damit zweifellos
unterstrichen. Der verantwortungs- und respektvolle Umgang mit Mitmenschen und mit der Natur ist ein
Jahresfinanzbericht
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Appell, der durch die Corona-Pandemie noch lauter wurde. Ein Bekenntnis dazu ist auf dem Papier
scheinbar schnell formuliert, doch die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg verlangt von sich selbst mehr: Sie
will Taten setzen, welche die Worte spürbar machen.
Um ihre Kräfte zu bündeln, hat die Genossenschaftsbank in den vergangenen Monaten eine eigene
Stabsstelle zum Nachhaltigkeitsmanagement eingerichtet. Dort fließen seitdem alle Informationen und
Überlegungen auch im Bereich des Umweltschutzes zusammen. Es werden an dieser Stelle Analysen
betrieben, Verbesserungsmöglichkeiten aufgedeckt, Konzepte entwickelt, Entscheidungen vorbereitet und
Maßnahmen umgesetzt. Tatsächlich ist es im letzten Jahr gelungen, weitreichende Beschlüsse einzuleiten
und ihre Realisierung zu starten. Offen soll angesprochen werden, dass Verbesserungsmöglichkeiten
gefunden wurden. Die RLBV ist anspruchsvoll und noch längst nicht dort, wo sie hinmöchte, doch die
nächsten Schritte dorthin wurden gesetzt.
Den Weg dorthin flankieren kleinere und größere Maßnahmen: Ein Beispiel sind die Kommunikations- und
Werbemaßnahmen des Unternehmens. Seit einigen Jahren werden bereits sämtliche Drucksorten nur mehr
klimaneutral produziert. Hierauf wurde 2020 nochmals penibel geachtet, alle Produktionen wurden auf den
Prüfstand gestellt und auch sämtliche Drucksorten, welche die RLBV als Dienstleister der heimischen
Raiffeisenbanken für diese gestalten und umsetzen darf, wenn machbar, auf eine klimaneutrale Herstellung
umgestellt. Ebenso wurde bei zahlreichen weiteren Produktionen von Kommunikations- und Werbemitteln
auf eine möglichst umweltschonende Umsetzung geachtet. Auch bei unternehmensinternen Prozessen
wurden im vergangenen Jahr einige Maßnahmen ergriffen, um das volle Einsparpotenzial von Papier
auszuschöpfen.
Die Vorarlberger Raiffeisenbanken und im Besonderen die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg arbeiten eng
mit den weiteren Raiffeisenbanken in Österreich und der Raiffeisen Bank International zusammen.
Persönliche Treffen stehen hierbei auf der Tagesordnung. Durch verschiedene Anreize im Unternehmen
steigen immer mehr Mitarbeitende dafür in den Zug. Weitaus seltener führen das Flugzeug oder das Auto,
denn viel öfters bringt die Bahn Mitarbeitende zu ihren Konferenzen und Besprechungen in Wien, Linz und
anderswohin. 2020 war insofern ein Ausnahmejahr, da in der RLBV ab dem Frühjahr generell Dienstreisen
nur in äußersten Ausnahmefällen unternommen wurden, jedoch soll der Umstieg auf die Schiene, der
Anfang des vergangenen Jahres gestartet wurde, auch im heurigen Jahr fortgesetzt werden.
Manche Dienstfahrten werden aus Gründen der Praktikabilität und der Geschwindigkeit allerdings auch
weiterhin mit dem Auto zurückgelegt beispielsweise jene, welche die Mitarbeitenden zu regionalen
Banken in Vorarlberg führen. Auch diese Reisen sollten möglichst umweltschonend absolviert werden: Die
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg hat dafür ihren Fuhrpark 2020 um ein Elektroauto erweitert. Seit dem
vergangenen Jahr steht es allen Mitarbeitenden für ihre Dienstreisen zur Verfügung.
Die Regionalbank setzt ganz offensichtlich zahlreiche konkrete Umweltschutzmaßnahmen. Sie sind die
Voraussetzungen für einen möglichst kleinen ökologischen Fußabdruck des Unternehmens. Doch nichts
geht ohne die Mitarbeitenden. Deshalb wird der Bewusstseinsbildung ein hoher Stellenwert beigemessen.
Die Begleitung von Radius, dem Fahrradwettbewerb des Landes Vorarlberg, ist ein Beispiel dafür: Hier ist
Raiffeisen Hauptsponsor und mit den eigenen Mitarbeitenden aktiver Teilnehmer. Auch die Mobilitätswoche
Vorarlberg, die unter anderem vom Land Vorarlberg und vom Vorarlberger Verkehrsverbund getragen wird,
wird offensiv im Unternehmen beworben und Anreize für Mitarbeitende werden geschaffen, auf öffentliche
Verkehrsmittel umzusteigen. Hinzu kommen Informationen, Tipps und Hinweise, welche regelmäßig und
prominent im unternehmenseigenen Blog veröffentlicht werden.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg meint es ernst: Die Umwelt liegt in unserer Verantwortung. Nachhaltig
mit ihr umzugehen und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren, verlangt Anstrengung, manchen
Verzicht und neues Denken. All dies konnte die Genossenschaftsbank 2020 an den Tag legen. 2021 will sie
noch mehr.
Weitere Informationen zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht
der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg.
Jahresfinanzbericht
47
2.2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und
die Risiken des Unternehmens
2.2.1. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die ersten Monate von 2021 haben den Weg des heurigen Jahres gezeichnet: Die Menschheit wird alles
daran zu setzen haben, das Coronavirus zu besiegen. Im Mittelpunkt steht dabei, Frauen, Männern und
Kindern in allen Regionen der Welt einen ausreichenden medizinischen Schutz gegen eine Infizierung und
bestmögliche Therapien bei einer Infizierung zu bieten. Es ist zu erwarten, dass dies global in
unterschiedlichen Geschwindigkeiten vor sich gehen wird, doch es muss die Aufgabe der Menschheit sein,
die Pandemie flächendeckend und rasch zu beenden.
Im Anschluss werden die Menschen Schritt für Schritt zu einer neuen Normalität zurückkehren. Scherben
gilt es aufzuräumen, neuen Mut zu fassen und die Zukunft anzupacken. Die Wirtschaft wird sodann
zweifelsfrei wieder an Fahrt aufnehmen und für Wachstum sowie Arbeitsplätze sorgen. Noch ist schwer
abzuschätzen, wann diese Entwicklung weltweit, in der Eurozone und auch in Vorarlberg Schwung erhält
und wie rasch die Erholung spürbar wird, jedoch dürfen wir auch aufgrund der medizinischen Fortschritte
gegen das Virus optimistisch sein. In der Politik gibt es in Europa und der Welt einige offene Fragen, die
gemeinsame Kraftanstrengungen verlangen. Hoffnung macht hierbei insbesondere der neue US-Präsident,
mit dem eine Normalisierung der transatlantischen Verbindung sowie eine kooperative Weltpolitik wieder
möglich erscheint.
Die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg sowie alle heimischen Raiffeisenbanken waren und sind in den
herausfordernden Monaten dieser Zeit die Banken der Menschen und Unternehmen in der Region. Wir
werden selbstverständlich auch an ihrer Seite stehen, wenn es darum geht, sich wieder aufzubäumen. Für
Investitionen werden wir die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, für den Konsum entsprechende
Finanzen anbieten. Das aufkommende Wirtschaftswachstum wird die Erträge von Raiffeisen positiv
beeinflussen. Auch im Provisionsergebnis sind Verbesserungen zu erwarten. Im eigenen Unternehmen wird
die RLBV ihr Kostenmanagement konsequent fortsetzen. Aufkommende Risikokosten können durch die
vorhandenen Reserven getragen werden. Insgesamt betrachtet, wird die positive Entwicklung der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg und aller regionaler Raiffeisenbanken 2021 weitergehen. Das Giebelkreuz
steht dabei in den Startlöchern, das neue Wirtschaftswachstum in Vorarlberg zu stärken.
2.2.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die gezielte Übernahme beziehungsweise Transformation von Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil im
Bankgeschäft. Unter der klaren Vorgabe der Ausübung der Sorgfaltspflicht ist es das Ziel, diese Risiken zu
kennen, zu messen und optimal zu managen das heißt, mit funktionstüchtigen Systemen und Verfahren
zu überwachen, zu begrenzen und gezielt zu steuern.
Im Sinne dieser Vorgaben verfügt das Risikomanagement in der RLBV über angemessene Kontrollverfahren
und -systeme zur Identifizierung, Überwachung, Begrenzung und Kommunikation von derzeitigen und,
soweit absehbar, auch zukünftigen Risiken. Dazu bauen wir auf einer klaren Aufbau- und
Ablauforganisation auf. In den Risikomanagement-Handbüchern der Raiffeisenlandesbank sind die
Risikostrategie der RLBV und die Grundsätze des Risikomanagements sowie die Darstellung der einzelnen
Risiken hinsichtlich einer Identifikation, Einwertung, Messung, Limitierung, Überwachung und der
jeweiligen Verantwortlichkeiten dokumentiert.
Der primäre Fokus im Risikomanagement der RLBV liegt auf der Sicherstellung einer ausreichenden
Risikotragfähigkeit. Neben dem Erhalt des Bankbetriebs und dem Schutz des Gläubigers geht es aber auch
um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des BWG, der CRR-Vorschriften sowie der FMA-
Kreditinstitut-Risikomanagementverordnung (KI-RMV). Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Steuerung der
Risiken im Sinne der Allokation des zur Verfügung gestellten Risikokapitals. Das Instrument dazu ist die
Risikotragfähigkeitsanalyse (RTFA).
Jahresfinanzbericht
48
Sie bietet zusätzlich auch die Basis für die Früherkennung von Risikopotenzialen und ist somit für
Bankprüfer, die Sicherungssysteme und die Aufsichtsbehörden von eminenter Bedeutung. Der Vorstand
steuert und limitiert die Risikotragfähigkeit auf Basis des Extremfalls.
So wird in einer Planrechnung der Bedarf an ökonomischem Kapital je Steuerungseinheit vergeben. Dieses
zugewiesene ökonomische Kapital wird sodann vierteljährlich auf seine Ausnutzung hin überwacht.
Zur besseren Übersicht sind Limiteinhaltung, -vorwarnstufe und -überschreitung im Gone-Concern-
Steuerungsfall mit einer Ampel farblich unterlegt. Dies alles geschieht jedoch unter der zwingenden
Einhaltung regulatorischer Anforderungen im Going-Concern-Fall. Ein systematischer Stresstest in Bezug
auf die Gewinn- und Verlustrechnung komplettiert die Risikotragfähigkeitsanalyse.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Management und
wichtiger Bestandteil des vierteljährlichen Risikoberichts an den Vorstand und an den Aufsichtsrat. Einmal
im Quartal wird dieser Risikobericht im RisikoKomitee (RiKo) dezidiert behandelt. Dieses Gremium, vom
Vorstand, vom Leiter Finanz-/Kapitalmärkte, von Vertretern des Kredit- und des Risikomanagements
besetzt, befasst sich vorwiegend mit Fragen der Risikostrategie, der Risikoverteilung, der
Risikotragfähigkeit und der Risikosteuerungssysteme, -prozesse und -verfahren. Die laufende Überwachung
der Risikolimits erfolgt durch das Risikocontrolling.
In der Risikostrategie gelten für die RLBV folgende allgemeine risikopolitische Grundsätze:
Das Erzielen eines wirtschaftlichen Erfolges bedingt das bewusste und gesteuerte Eingehen von Risiken.
Ein starkes, alle Bereiche umfassendes Risikobewusstsein und eine entsprechende Risikokultur,
insbesondere durch transparente Informationen und durch den Einsatz adäquater Instrumente, werden
gefördert und sind für den Geschäftserfolg unerlässlich.
Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, unüberschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der
Vorzug gegeben wird. Es werden nur Risiken eingegangen, die auch beurteilt werden können. Dies
verlangt, dass eingegangene Risiken zwingend verstanden, nachvollzogen und die wesentlichen risiko
verursachenden Faktoren eingeschätzt und gemessen werden können.
Keine Entscheidung oder Handlung darf ein bestandsgefährdendes Risiko nach sich ziehen. Ein solches
Risiko bzw. eine solche Handlung ist definiert als der mögliche Verlust von 25% des haftenden
Eigenkapitals innerhalb eines Jahres.
Sämtliche Risiken sind mit dem Instrumentarium des Risikomanagements zu steuern. Bei den
wesentlichen Risikoarten strebt die Bank ein der Struktur, Komplexität, Größe und Personalausstattung
angemessenes Niveau des Risikomanagements an, welches sich an Best-Practice-Ansätzen orientiert.
Sämtliche Risikomanagementprozesse stehen im Einklang mit der Komplexität der Geschäftsaktivitäten
(Proportionalität und Wesentlichkeit). Um die Qualität der Risikosteuerung sicherzustellen, werden die
im Rahmen der Messung und Steuerung eingesetzten Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und den
sich ändernden Marktgegebenheiten angepasst. Das Ziel der risikostrategischen Überlegungen ist die
permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenlandesbank - und damit einerseits die
Sicherung des Unternehmensfortbestandes („Going-Concern“), wo die aufsichtsrechtliche
Mindesteigenmittelanforderung jedenfalls als strenge Untergrenze gilt, und andererseits der Schutz der
Gläubiger (Liquidationssicht).
Zum Zweck der Risikominderung und -eingrenzung werden alle wesentlichen Risiken limitiert. Die Limits
leiten sich aus der Risikotragfähigkeitsrechnung der Bank ab und verhindern somit auch eine
„Mehrfachverwendung“ von Eigenkapital.
Im Sinne einer Begrenzung möglicher Klumpenrisiken im Kreditgeschäft wird auch auf die Portfoliosicht
(Diversifikation) Rücksicht genommen und gegebenenfalls werden Absicherungsmaßnahmen (z.B.
Konsortialgeschäft, Syndizierung) eingeplant.
Neue Produkte werden nur nach dem standardisierten Produkteinführungsprozess (PEP) eingeführt.
Eine Ausnahmebewilligung kann nur der Vorstand erteilen.
Die RLBV ist Teil des Raiffeisensektors und beteiligt sich bei der gemeinschaftlichen Entwicklung der
Risikomethodik zur Einhaltung des Marktstandards. Standards, die im Sektorenverbund entwickelt
wurden, sind Eigenentwicklungen vorzuziehen.
Um Interessenkonflikte im Risikomanagement zu vermeiden, gilt Funktionstrennung. Das heißt,
Risikodisposition, Risikobeurteilung und Risikoüberwachung sind organisatorisch getrennt. Die
Risikoagenden des Hauses sind über die Funktionstrennung bis zur Vorstandsebene durchgängig einem
eigenen Chief Risk Officer (CRO) zugeteilt.
Jahresfinanzbericht
49
Bei gebotener Sorgfalt werden Risiken vor dem Hintergrund der Art, des Umfangs und der Komplexität der
betriebenen Bankgeschäfte auf ihre Wesentlichkeit durchleuchtet. In diesem Kontext ist nochmals
ausdrücklich auf das Proportionalitätsprinzip zu verweisen. Die Angemessenheit der Verfahren darf unseres
Erachtens nicht überstrapaziert werden. Das heißt, es gibt eine Untergrenze in der Vereinfachung der
Methoden und Verfahren zur Risikomessung. Darunter ist von einem Eingehen des Risikos abzusehen.
Andererseits ist auf die Einfachheit und Verständlichkeit der Methoden Wert zu legen. Damit erreicht man
Transparenz und mithin Managementrelevanz.
Unter Abwägung der oben beschriebenen Punkte haben wir als wesentliche Risiken folgende Risikoarten
qualifiziert:
Risikoarten Risiko einer Verringerung des Bankergebnisses durch
Kreditrisiko Bonitätsverschlechterungen und Wertberichtigungen/Forderungsausfälle
bei Ausleihungen, Beteiligungen, Wertpapieren und Derivaten. Darunter
ist auch das Fremdwährungs-, das Länder- und das CVA (Credit Value
Adjustment) Risiko subsummiert.
Konzentrationsrisiko Das Risiko, das sich aus Größen-, Länder- oder Branchen-konzentrationen
ergibt.
Beteiligungsrisiko Dividendenausfallsrisiko sowie Risiken im Zusammenhang mit
Wertänderungen der Beteiligungen
Risiko aus kreditrisiko-
mindernden Techniken
Stellt die Gefahr dar, dass Verluste eintreten, welche aus Instrumenten zur
Risikobesicherung entstehen.
Zinsänderungsrisiko Änderungen der Zinsstrukturkurve und des Zinsniveaus
Preisrisiko Kursänderungen
Währungsrisiko Wechselkursänderungen
Credit-Spread-Risiko Kursentwicklung in Abhängigkeit von Credit Spreads bei Wertpapieren und
Derivaten
Liquiditätsrisiko Unvorhergesehene erhöhte Refinanzierungskosten (Marktenge und/oder
Bonitätsverschlechterung) und/oder eine plötzliche Liquiditätsnachfrage,
die nicht bedient werden kann.
Verbriefungsrisiko Dieses Risiko tritt einerseits als Originator anderseits als Investor auf. In der
RLBV kommt dieses Risiko nicht vor, da weder der Kauf noch die Begebung
derartiger Finanzinstrumente der Geschäftsstrategie der RLBV entspricht.
Risiko übermäßiger
Verschuldung
Das Risiko, das aus einer größeren Hebelung des Eigenkapitals entsteht.
Operationales Risiko Risiken in der operativen Geschäftstätigkeit in den Bereichen Infrastruktur,
Informationstechnologie, Geschäftsprozesse, Mitarbeiter,
externe Ereignisse, Rechtsrisiko und IKT Risiken.
Makroökonomisches
Risiko
Risiken aus gesamtwirtschaftlichen Verschlechterungen mit etwaig
einhergehenden Risikoparametererhöhungen
Fremdwährungseigenmit
tel-risiko
Das Risiko eines höheren Eigenmittelbedarfs bei Wechselkurs-bewegungen.
Sonstige Risiken Strategisches und Systemisches Risiko, Reputations-, Eigenmittel- und
Geschäftsrisiko sowie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind hier
zusammengefasst.
Unsere wesentliche Limite und Risikobegrenzungsmaßnahmen:
Risikoarten Limit-Arten
Kreditrisiken Risikokapital, VaR (Value at Risk), Volumen (Blankoobligi, Bonitäten,
Portfolioanteile, Klumpen, Länder), Qualität
Konzentrationsrisiko Branchenlimits, Länderlimits, Ratingverteilungen
Marktrisiken Risikokapital, Volumen, VaR (Value at Risk), PVBP (Price Value of a Basis
Point), Stop Loss, Zinsschock
Liquiditätsrisiko Risikokapital, Liquiditäts-Kennzahlen (Time-to-Wall), Volumen-Zonen-Limit,
stabile Refinanzierungsquote in Fremdwährung, LCR (Liquidity Coverage
Ratio) und NSFR (Net Stable Funding Ratio)
Beteiligungsrisiko Risikokapital
Operationales Risiko Risikokapital
Jahresfinanzbericht
50
Makroökonomisches
Risiko
Risikokapital
Sonstige Risiken Risikokapital
Die nachfolgende Grafik zeigt das Risikoportfolio im Extremfall (Gone Concern):
Kreditrisiko
Dem bedeutendsten Risiko im Bankgeschäft, dem Kreditrisiko, wird in der RLBV besonderes Augenmerk
gewidmet. Eine umfassende Gesamtdokumentation, was Kreditrisikostrategie, Kreditrichtlinien und Ablauf
des Kreditgeschäftes betrifft, steht den betroffenen Mitarbeitern in Form des Kredithandbuches der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg zur Verfügung. Es ist integrierter Bestandteil des Risikomanagement-
Handbuchs der RLBV.
Zur Messung des Kreditrisikos werden die Finanzierungen im bankinternen Rating in zehn Bonitäts- und
Sicherheitsklassen eingestuft. Als Bonitätskriterien werden sowohl quantitative Faktoren als auch
qualitative Faktoren herangezogen. Bei den Fremdwährungs-Ausleihungen wird gemäß eigens erstellter
Fremdwährungskreditrichtlinie vorgegangen.
Die Kreditportfoliosteuerung sorgt für konsequente Risikoüberwachung der Kreditengagements. Der
vierteljährliche Kreditstrukturanalyse-Bericht (KSA-Bericht) dient dabei als wesentliche Informations- und
Entscheidungsquelle für den Vorstand sowie das Markt- und Risikomanagement. Die Kreditstrukturanalyse
leitet sich direkt aus unseren Kredit-Basisdaten ab und ist daher ein integrierter Bestandteil unseres
Kreditrisiko-Steuerungssystems. Alle Konten der Bank mit Exposure finden Eingang. Im Bericht werden
diese nach unterschiedlichen Gesichtspunkten wie Klumpenrisiko, Non Performing Loans, Kundengruppen,
etc. dargestellt. Einmal im Quartal wird dieser KSA-Bericht im Risiko-Komitee (RiKo) dezidiert behandelt
und über allfällige Maßnahmen entschieden. Ebenso werden im mit dem gesamten Vorstand, den
Marktverantwortlichen, dem Kreditmanagement und der Risikosteuerung besetzten KreKo alle gefährdeten
Kreditengagements im risikorelevanten Bereich dargestellt, behandelt und die notwendigen
Entscheidungen getroffen.
Jahresfinanzbericht
51
Die Berechnungsmethode für die Non-Performing-Loan-Ratio wurde von der Berechnungsmethode laut
interner KSA-Definition auf die Methode laut Finrep umgestellt und beträgt 1,27 Prozent (Vorjahr 0,87%
Prozent).
Für die Ermittlung der Eigenmittelerfordernisse für das Kreditrisiko wird der Standardansatz laut BWG
angewendet. Die risikogewichteten Aktiva werden mit dem EDV-Programm SAS (SAS-Credit Risk Manager)
berechnet.
Im Risikomanagement wurde ein Simulationstool für das Kreditportfolio entwickelt um Kunden auf
potenzielle Ratingabwertungen aufgrund der Pandemie zu identifizieren und dementsprechend die
Auswirkungen dieser Abwertungen auf diverse Risikokennzahlen (wie beispielsweise Expected Loss) zu
simulieren. Die Ergebnisse der durchgeführten Simulationen wurden in ein tourliches Reporting überführt.
Ebenfalls wurde im Jahresabschluss 2020 aufgrund der Simulation eine zusätzliche Pauschale
Wertberichtigung („Add-On PWB) ermittelt und gebucht. Im Rahmen des durchgeführten Stresstests,
wurden die zugrundeliegenden Szenarien an die Covid-19 Pandemie angepasst
Konzentrationsrisiko
Bei den Konzentrationsrisiken folgen wir der Definition lt. KI-RMV §7 und sehen für uns insbesondere
Konzentrationen in folgenden Bereichen für relevant:
Beteiligungen (RBI)
Sicherheiten
Branchen
Länder
Kreditnehmer
Konsortialpartner
Währungen
Tilgungsträger
Rating
Refinanzierungen (Geldgeber, Fälligkeiten)
Als grundsätzliche strategische Ausrichtung versuchen wir Konzentrationen zu vermeiden, bzw. aktiv
gegenzusteuern.
Eine Ausnahme bildet da die Beteiligung am Zentralinstitut, sowie die Konzentrationen bei
hypothekarischen Sicherheiten. Die Konzentration bei der Beteiligung am Zentralinstitut ist im
geschäftspolitischen Interesse.
Die Konzentration bei den hypothekarischen Sicherheiten weisen folgende Merkmale auf:
ausgeprägte Verteilung auf viele Sicherheitsgeber im Retailgeschäft
Im Retailgeschäft erfolgt die Rückführung der Kredite aus dem Einkommen der Kreditnehmer -
lediglich bei einem starken Einbruch der Einkommen vieler Kreditnehmer käme es auch zu verstärkten
Verwertungen der hypothekarischen Sicherheiten. Die Erfahrungen aus dem Anstieg des CHF Kurses
nach 2008 haben gezeigt, dass die Kreditnehmer auch bei erhöhtem Stress Maßnahmen setzen, um
die Raten bedienen zu können (der Anstieg des CHF hatte keinen Anstieg von Ausfällen zur Folge). Es
müssten also gleichzeitig die Einkommen einer großen Anzahl von Kreditnehmern einbrechen und in
der Folge ein starker Einbruch der Wohnungs- /EFH Preise auftreten. Dies ist zwar nicht
ausgeschlossen - derzeit aber nicht besonders wahrscheinlich. Zudem ist fraglich, ob alternative
Geschäfte mit geringerem Risikoprofil möglich wären.
Im Firmenkundensegment finanziert die RLB überwiegend einzelne Bauprojekte von Bauträgern, die
den Abverkauf der Wohnungen durchführen. In der Regel wird bei der Kreditgewährung als Auflage
ein Mindestverkaufsstand verlangt. Dadurch ist die Zeitspanne zwischen Auszahlung der
Bauträgerkredite (nach Erfüllung der Auflagen) bis zur Fertigstellung bzw. kompletten Veräußerung
aller Einheiten meist relativ kurz.
Die RLB hat Immobilienkredite aus drei Ländern im Portfolio - Österreich (vorwiegend natürlich
Vorarlberg), Deutschland und Schweiz (AIL), dadurch ist auch eine gewisse Diversifikation gegeben.
Aufgrund dieser Faktoren ist aus unserer Sicht eine gewisse Häufung in dieser Sicherheitskategorie
akzeptabel.
Jahresfinanzbericht
52
Zur Steuerung der weiteren Konzentrationsrisiken werden folgende Instrumente eingesetzt: Limitierungen,
Monitoring (inkl. Limitüberwachung), Engagementstrategien für einzelne Kreditnehmer, freiwillige
Selbstbeschränkungen (im Bereich Großkreditgrenzen), Orientierungsgrößen und das Berichtswesen.
Branchen: Es werden Branchenlimits festgelegt und im Kreditstrukturanalysereport überwacht.
Länder: Für die relevanten Länder werden Länderlimits festgelegt und überwacht.
Kreditnehmer: Zur Steuerung der Kreditnehmer Konzentrationsrisiken werden unterschiedliche Instrumente
verwendet, wie Kreditlimit, Engagementstrategie für spezifische Kreditnehmer, Orientierungsgrößen für das
Kreditgeschäft usw. - siehe dazu Kreditrisikohandbuch.
Währung: Wird über Limits gesteuert.
Tilgungsträger: Die Entwicklung der Tilgungsträger ist im Standardreporting enthalten. Für weitere
Ausführungen wird auf das Kreditrisikohandbuch verwiesen
Rating: In der Kreditstrukturanalyse werden die Ratingklassen gemonitored und mit Zielwerten
versehen.
Marktpreisrisiko
Die Messung der Risiken aus Veränderungen der Zinssätze, der Währungs- und der Wertpapierkurse erfolgt
im ICAAP nach dem Value-at-Risk-Ansatz (99,9-prozentige Wahrscheinlichkeit bei 250 Tage Haltedauer)
und in der täglichen Limitüberwachung, die durch die Abteilung Risikocontrolling erfolgt, nach dem Value-
at-Risk-Ansatz (99-prozentige Wahrscheinlichkeit bei 10 Tage Haltedauer) und nach dem Price-Value-of-a-
Basis-Point-Ansatz (PVBP-Ansatz). Eine klare Ablauforganisation regelt die Vorgangsweise bei
Limitüberschreitungen.
Wesentliche Fragen in der Steuerung der Marktpreisrisiken werden in der monatlichen Marktrisiko-Komitee-
Sitzung (MaKo-Sitzung) behandelt. Das Gremium ist mit dem gesamten Vorstand und den
Entscheidungsträgern des Markt- sowie des Risikomanagements besetzt. Es trifft die notwendigen
Entscheidungen und Maßnahmen unter anderem auf der Grundlage einer Zins- und Kursmeinung und der
Gap-Analyse, der Veranlagungspolitik (Asset-Allocation) sowie der Risikotragfähigkeit. Ein wöchentlicher
Risikocontrolling-Bericht unterstützt die Steuerung.
Ein besonderes Augenmerk wird beim Marktrisiko auch auf die Derivatepositionen gelegt. Für diese werden
täglich die Marktwerte berechnet, die Limite kontrolliert und allfällig notwendige Steuerungsmaßnahmen
getroffen. Der Einsatz von Derivaten erfolgt zum überwiegenden Teil zur Absicherung gekaufter Anleihen,
begebener Emissionen oder von Kundenpositionen (Micro-Hedge). Von geringer Bedeutung ist das
Eingehen von Risiken mittels Derivaten im Rahmen von funktionalen Einheiten. Eine detaillierte Übersicht
über die Struktur dieser Geschäfte findet sich im Anhang zum Jahresabschluss unter Punkt 1.3.1.9.
Finanzinstrumente nach § 238 Abs. 1 Z 1 UGB iVm § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie unter Punkt 1.3.2.12.
Ergänzende Angaben.
Credit Spread Risiko
Aufgrund unserer Aufgabe als Zentralinstitut zur Liquiditätsversorgung der Vorarlberger Raiffeisenbanken
halten wir ein entsprechend großes Anleiheportfolio. Dieses verwenden wir einerseits als Liquiditätspuffer
im internen Risikomanagement als auch zur Steuerung der regulatorischen Vorgaben. Andererseits
benötigen wir die Anleihen zur Teilnahme an Tendergeschäften. Die Messung des Credit Spread Risikos
erfolgt mittels der VaR-Methode bei 99,9 Prozent Konfidenzniveau und 250 Tagen Haltedauer. Die
Verteilung der Buchwerte auf die Ratingstufen zeigt folgende Grafik:
in Mio. EUR (gerundete Werte) 2020 2019 Abw.
Zinsrisiko 13,7 13,1 0,6
Währungsrisiko 1,6 2,6 -1,0
Credit Spreads 12,1 12,2 -0,1
Preisrisiko 9,1 8,7 0,4
Marktpreisrisiko 36,5 36,6 -0,1
Jahresfinanzbericht
53
Liquiditätsrisiko
Die Sicherung der Liquidität beziehungsweise das Monitoring des sich daraus ergebenden Risikos
(operatives und strukturelles Liquiditätsrisiko) ist zur zentralen Aufgabe geworden. Ein ungebrochen
starkes Kundenvertrauen, verstärkt durch die Kundengarantiegemeinschaft der österreichischen Raiffeisen
Bankengruppe, sowie ein umfassendes Liquiditätsmanagement, welches neben der täglichen Steuerung
und Überwachung auch Stressszenarien und Liquiditätsnotfallpläne beinhaltet, gewährleisten uns die
Bewältigung dieser großen Herausforderungen.
Die interne Steuerung erfolgt mittels eines Time-to-Wall-Konzeptes. Dazu werden neben dem Normalfall
die kombinierte Krise, bestehend aus dem Systemstress und dem idiosynkratischen Stressfall, gesteuert
und überwacht.
30
60
120
240
480
960
1920
05.12.2012
27.01.2013
21.03.2013
13.05.2013
05.07.2013
27.08.2013
19.10.2013
11.12.2013
02.02.2014
27.03.2014
19.05.2014
11.07.2014
02.09.2014
25.10.2014
17.12.2014
08.02.2015
02.04.2015
25.05.2015
17.07.2015
08.09.2015
31.10.2015
23.12.2015
14.02.2016
07.04.2016
30.05.2016
22.07.2016
13.09.2016
05.11.2016
28.12.2016
19.02.2017
13.04.2017
05.06.2017
28.07.2017
19.09.2017
11.11.2017
03.01.2018
25.02.2018
19.04.2018
11.06.2018
03.08.2018
25.09.2018
17.11.2018
09.01.2019
03.03.2019
25.04.2019
17.06.2019
09.08.2019
01.10.2019
23.11.2019
15.01.2020
08.03.2020
30.04.2020
22.06.2020
14.08.2020
06.10.2020
28.11.2020
20.01.2021
Time-to-wall RBGV
Jahresfinanzbericht
54
Mit Einführung der CRR kamen neue Steuerungsparameter wie die LCR, die NSFR und die Asset
Encumbrance hinzu. Die LCR für die RLBV wies zum 31.12.2020 einen Stand von 170,57 Prozent (Vorjahr
157,10 Prozent) aus. Die LCR für die Liquiditäts-Waiver Gruppe wies zum 31.12.2020 einen Stand von
160,58Prozent (Vorjahr 164,9 Prozent) aus.
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt im RLB-Liquiditätsrisiko-Komitee (RLB-LiKo). Die Steuerung der
Liquidität und damit auch der Liquiditätsrisiken erfolgt aus Sicht der gesamten RBGV, da die RLBV als
Liquiditätsausgleichsstelle der Vorarlberger Raiffeisenbanken fungiert. Eine zentrale Rolle bildet das
Deckungsstockmanagement. Der freie Deckungsstock betrug per 31.12.2020 687 Mio. Euro. Das LiKo, mit
dem gesamten Vorstand, den Leitern GB Finanz- und Kapitalmärkte, Treasury und Risikocontrolling/
besetzt, tagt außer bei besonderem Anlass monatlich.
Damit die vertragliche Grundlage für das gruppenweite Liquiditätsrisikomanagement in der RLBV/RBGV
gegeben ist, wurde mit den Raiffeisenbanken eine Liquiditätsmanagement-Vereinbarung getroffen.
Mit der Aufgabe des Liquiditätsmanagements der RBGV ist ein beim Risikorat des LIPS VRSE (Vorarlberg
Raiffeisen Sicherungs Einrichtungen) Ausschuss betraut, der sowohl Beratungs- als auch
Beschlusskompetenz hat. Die VRSE tritt vierteljährlich sowie bei Bedarf zu Sitzungen zusammen und setzt
sich aus dem ressortzuständigen Vorstandsmitglied, dem für das Risikomanagement zuständigen
Vorstandsmitglied und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der RLBV, vier Geschäftsleitern sowie einem
Aufsichtsratsmitglied der Vorarlberger Raiffeisenbanken, die gleichzeitig auch Vorstandsmitglieder der LASE
sind, und der Leiterin des Revisionsverbands der RLBV (in beratender Funktion) zusammen. Dieser
Ausschuss wird ergänzt um die Mitglieder des RLB-LiKo als Sachverständige.
Beteiligungsrisiko
Das Dividendenausfallrisiko wird in der Risikotragfähigkeitsrechnung durch die entsprechende Reduktion
der Deckungsmassen mitberücksichtigt. Durch die vierteljährliche Anpassung des erwarteten
Betriebsergebnisses, gepaart mit der transparenten Informationspolitik innerhalb des Raiffeisensektors,
wird dieses Risiko adäquat berücksichtigt.
Weitere Risiken wie die Reduktion stiller Reserven, das Risiko der Teilwertabschreibung, das Risiko des
Veräußerungsverlustes und das Risiko der Nachschussverpflichtung, werden derzeit über ein
expertenbasiertes, an der Unternehmenswertentwicklung orientiertes Modell bewertet und limitiert.
IKT-Risiko
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung stellen IKT-Risiken eine immer bedeutsamere Risikokategorie
im bankbetrieblichen Geschäft dar. Unter IKT-Risiko (Informations- und Kommunikationstechnologie) ist
das Risiko im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Eigentum, dem Betrieb, der Beteiligung, der
Einflussnahme und der Einführung von Informationstechnologie in der RLB zu verstehen. Darunter fallen
Risiken aus IKT-Verfügbarkeit und -Kontinuität, IKT-Sicherheit, IKT-Änderungen, IKT-Datenintegrität und
IKT-Auslagerungen. Mit „IKT-Risiko“ bzw. „IT-Risiko“ wird das gleiche Risiko adressiert und es handelt sich
um synonyme Begriffe. Die IKT-Risiken werden im Rahmen des operationellen Risikos identifiziert,
bewertet, dokumentiert sowie tourlich überprüft. Eingetretene Risiken werden über der Ereignis Datenbank
der RLB abgewickelt.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten als Folge mangelhafter oder fehlgeschlagener interner
Prozesse, Menschen und Systeme sowie externe Ereignisse und beinhaltet das Rechtsrisiko. Dieses Risiko
ist fast ausschließlich ein Verlustrisiko. Ziel des Risikomanagementsystems der RLBV ist daher die
bestmögliche Ausschaltung dieses Risikos. Das operationelle Risiko wird durch das interne Kontrollsystem
(IKS) mit einer klaren Aufbau-/Ablauforganisation, durch Handbücher, Richtlinien und Dienstanweisungen,
entsprechende EDV-Programme, einer effizienten Innenrevision sowie permanente Aus-/Weiterbildung der
Mitarbeiter gemanagt. Im Rahmen des internen Kontrollsystems werden die wesentlichsten Prozesse aus
den Fachbereichen dokumentiert. Auf Basis der Prozessdokumentation erfolgt anschließend die
Identifizierung, Bewertung und Dokumentation der operationellen Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit
und Auswirkung. Um einen Eintritt der Risiken zu vermeiden, werden wirksame Kontrollen in den
Fachbereichen eingerichtet. Die operationellen Risiken werden je nach Risikoeinstufung tourlich überprüft
und ggf. aktualisiert.
Jahresfinanzbericht
55
Eingetretene Schadensfälle werden über eine Ereignis Datenbank abgewickelt und durch das interne
Kontrollsystem geprüft, ggf. Maßnahmen definiert und tourlich an den Vorstand berichtet.
Für alle Betriebsrisiken, die nicht dem klassischen Bankgeschäft zugeordnet werden können, wurde ein
Sicherheitskonzept erarbeitet. Notfallpläne und weitere Informationen zur Gebäude- und Betriebssicherheit
sind in einer eigens dafür angelegten Sicherheitsdatenbank abgelegt. Zusätzlich wurde ein BCM-Handbuch
(Business Continuity Management) erstellt.
Die RLBV ist ein Institut der Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich und ist in dieser über die
Verbundarbeit eingebunden. Die über diese Verbundarbeit zur Verfügung gestellten Modelle, Systeme und
Verfahren werden im Rahmen des Risikomanagements verwendet und gemeinsam im Sinne einer
laufenden Verbesserung weiterentwickelt. Im Rahmen ihrer Führungsverantwortung stellen alle
Führungskräfte sicher, dass die Mitarbeiter sensibilisiert im Umgang mit Risiken sind, risikobewusst handeln
und eine adäquate Aus- und Weiterbildung erhalten.
Für die Berechnung der Eigenmittelerfordernisse für das operationale Risiko wird der Basisindikatoransatz
laut Basel III, Titel III der CRR angewendet. Im Sinne der Aufrechterhaltung eines guten
Risikomanagements erfolgt eine kontinuierliche inhaltliche und technische Weiterentwicklung in diesem
außerordentlich dynamischen Themenfeld, um insbesondre auch den regulatorischen Anforderungen
gerecht zu werden.
Makroökonomisches Risiko
Das makroökonomische Risiko resultiert aus gesamtwirtschaftlichen Verschlechterungen im Rahmen des
klassischen Wirtschaftszyklus. Das makroökonomische Risiko wird für den Normal- und Problemfall nicht
quantifiziert, da in diesen beiden Szenarien bei drohendem Eintritt dieses Risikos die veränderte
Deckungsmasse über die Erwartungswerte der Risikovorsorge und des Betriebsergebnisses abgebildet
wird. Des Weiteren ist das makroökonomische Risiko in den historisch abgeleiteten Risikofaktoren, in den
Abschlägen bei Sicherheiten, in den stillen Reserven und der Anpassung der Kreditbewertung
berücksichtigt. Für den Extremfall wird das makroökonomische Risiko nur für das Kreditrisiko als die
wesentlichste Risikoart angesetzt. Die Quantifizierung unterstellt einen BIP-Rückgang und sich
verschlechternde Ausfallsraten (PDs) und umfasst dabei sowohl den erwarteten Verlust (EL) als auch den
unerwarteten Verlust (UL). Ein angenommener BIP-Rückgang von rund 2 Prozent führt gemäß
Modellierung zu erhöhten PDs von rund 25 Prozent. Mit diesen veränderten PDs wird das Kreditrisiko (EL
und UL) erneut berechnet und die Differenz zum ursprünglichen Kreditrisiko stellt das makroökonomische
Risiko dar.
ESG-Risiken
ESG-Risiken umfassen direkte und indirekte Risiken, welche sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Liquiditätslage sowie auf die Reputation der RLB-V und dessen Kunden auswirken können. Die ESG-Risiken
werden innerhalb der RLB-V nicht als eigenständige Risikoart betrachtet, da diese auf die vorhandenen
Risikoarten einwirken und somit innerhalb der bestehenden Risikokategorien berücksichtigt werden.
Beispielsweise können Naturkatastrophen zu einer Wertminderung von Sicherheiten führen, aber auch zu
erhöhten Preisvolatilitäten. Die nachfolgende Einteilung dieses Risikos erfolgt anhand der drei
Hauptkategorien Environment/Umwelt (E), Social/Soziales (S) und Governance/Unternehmensführung (G).
Beim Management der Nachhaltigkeitsrisiken wird ein verstärkter Fokus auf die Umweltrisiken gelegt, da
Methoden für diese im Vergleich zu den sozialen und Governance Risiken fortgeschrittener sind. Die fünf
Nachhaltigen Entwicklungsziele der RLB-V lassen sich in diese Teilbereiche untergliedern, da der
verantwortungsvolle Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken die Transformation zu einer enkeltauglichen
Zukunft unterstützt. Bei der Implementierung der Nachhaltigkeitsrisiken wird ein ganzheitlicher Ansatz
beabsichtigt, um die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben zu erfüllen aber auch den Nutzen für die
Region in den Vordergrund zu stellen. Grundsätzlich richten wir uns an Sektor-Standards aus und suchen
die Zusammenarbeit im Verbund.
Die RLB-V wird den Schwerpunkt vorwiegend auf die Outside-In-Effekte von ESG-Risiken legen, da selbst
ausgelöste Risiken aufgrund der festgelegten Geschäftsgrundwerte und der daraus abgeleiteten
Risikostrategie signifikant geringer sind.
Für die Identifizierung der ESG-Risiken wird eine Klassifizierung in die wesentlichsten Branchen ausarbeitet,
welche dann anhand eines Farbschemas zu klassifizieren sind. Die Bewertung soll an Hand einer sektorweit
Jahresfinanzbericht
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abgestimmten Vorgehensweise erfolgen. Die auf diese Weise ermittelten Scores werden dann an Hand der
Branchenzugehhörigkeit auf das Portfolio verteilt. Zusätzlich wird die RLB-V mittels sektorweit erarbeiten
Klima-Stresstests Risikotreiber auf kurze sowie auf lange Sicht identifizieren.
Für die Ausarbeitung von Risikobewältigungsmaßnahmen wird in Zukunft auf die Ergebnisse der
Identifikation und Bewertung zurückgegriffen, um für diese Limite bzw. Schwellenwerte festzulegen. Somit
kann der Risikoappetit der RLB-V und die Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele sichergestellt
werden. Ausschlusskriterien identifizieren bestimmte Branchen, die bei der Finanzierung auszuschließen
oder eingeschränkt zu berücksichtigen sind. Für die Bestimmung dieser Kriterien sollen die Ergebnisse der
Heatmap verwendet, da diese Anhaltspunkte über das Exposure der einzelnen Sektoren/Regionen liefert
und auf die Ergebnisse der Klima-Stresstests zurückgegriffen werden. Das Monitoring und das Reporting
wird nach Ausarbeitung der vorhergehenden Risikomanagement Methoden kontinuierlich erfolgen und in
den jeweiligen Risiko-Gremien der RLB-V präsentiert werden. Ein klar definierter Prozess-Ablauf wird auch
die Einhaltung der definierten Limits gewährleisten.
Auf diese Weise setzt die RLB-V in Zukunft die Anforderungen aus der EBA GL und dem FMA
Rundschreiben zu Nachhaltigkeitsrisiken und der EBA GL zur Loan Origination um.
Sonstige Risiken
Unter den sonstigen Risiken sind folgende Risikoarten zusammengefasst: Strategisches Risiko,
Reputations-, Eigenmittel-, Systemisches und Geschäftsrisiko sowie Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung.
Sonstige Risiken werden im Normalfall im Rahmen der Ergebnis- und Risikovorschau berücksichtigt. Sowohl
im Problemfall als auch im Extremfall erfolgt die Berücksichtigung der sonstigen Risiken als Approximation
über einen Aufschlag von 5 Prozent der quantifizierten Risiken. Dieser Aufschlag wird als ausreichend
erachtet, zumal die zukünftigen Betriebserträge im Extremfall keine Berücksichtigung in der
Deckungsmasse finden.
Risiken der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBGÖ)
Auswirkungen der Covid-19 Krise
Nach einer anfänglichen verstärkten Bargeld- und Goldnachfrage ebbte diese bald nach Beginn der Krise
wieder ab. Auf Grund der guten Liquiditätsausstattung der RLBV bestand keine akute
Refinanzierungsnotwendigkeit. Auch die operativen und regulatorischen Liquiditätskennzahlen der RLBV
sind zum aktuellen Zeitpunkt in einem soliden Bereich. Durch die noch nicht abschätzbaren Entwicklungen
im Zusammenhang mit COVID-19 kann es aber verstärkt zu Stundungen, Ziehen von zugesagten Rahmen
und auch möglicherweise zu einer Reduktion der Einlagen kommen. Das würde die Liquiditätsausstattung
belasten und sich negativ auf die Refinanzierung und Liquidität der RLBV auswirken. Das
Liquiditätsmanagement ist jedoch für solche Krisenszenarien - insbesondere aus den Erfahrungen von 2008
- gerüstet.
Nach den Auswirkungen im Liquiditätsrisikomanagement folgen die Gefahren im Kreditrisikomanagement.
Bedingt durch die massiven realwirtschaftlichen Einbußen, drohen erhöhte Forderungsausfälle,
insbesondere bei Klein- und mittelständischen Unternehmen. Ziel ist es die staatlichen
Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft vor Ort umzusetzen und damit den Schaden und
auch die Forderungsausfälle zu minimieren.
Eine weitere Auswirkung der Covid-19 Krise sehen wir im Beteiligungsrisiko, auf Grund der stark erhöhten
Volatilität des RBI Aktienkurses. Da die RBI-Beteiligung eine wesentliche Beteiligung für die RLBV darstellt,
kann diese Schwankung auch eine Auswirkung auf den Unternehmenswert haben.
Gefahren im Business Continuity Management werden seit Beginn der Krise durch einen erfahrenen und
gut besetzten Krisenstab beherzt angegangen. Die starke Nutzung der Möglichkeit von Home-Office
ermöglicht es, den Geschäftsbetrieb nahezu reibungslos aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wurden sofort
nach Bekanntwerden der Pandemie alle notwendigen hygienischen und gesundheitlichen Maßnahmen
umgesetzt.
Jahresfinanzbericht
57
Einlagensicherungseinrichtungen und gemeinsame Risikobeobachtung
Seit 01.01.2019 sind alle Vorarlberger Raiffeisenbanken und die Raiffeisenlandesbank Mitglieder in der
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA). Sie nimmt nun für die Raiffeisenbankengruppe Österreich
und fast alle anderen österreichischen Kreditinstitute die gesetzliche Einlagensicherungsfunktion wahr.
Zur gemeinsamen Risikobeobachtung der RBGÖ ist bei der Sektorrisiko eGen (SRG) als
Nachfolgegenossenschaft der ÖRE ein entsprechendes Frühwarnsystem eingerichtet. Für das quartalsweise
tagende Sektorrisikokomitee wird für die gesamte RBGÖ ein Risikobericht auf individueller und
konsolidierter Basis erstellt, der neben dem Gesamtrisiko und dessen Abgleich mit der Risikotragfähigkeit
Detailberichte zu allen wesentlichen Risiken enthält.
Neben einem regelmäßigen Monitoring der Risikoverläufe und diesbezüglicher Grenzwerte ergänzen ein
bilanzkennziffern- und benchmarkbasiertes Frühwarnsystem, Stresstests sowie eine aktive
Marktbeobachtung und ein Großexposure-Monitoring die gemeinsame Risikoüberwachung der RBGÖ.
Um einen Überblick über die Risiken der RBGV zu erhalten, gibt es neben den periodischen
Managementberichten der Raiffeisenbanken alle zwei Jahre Managementgespräche zwischen dem Vorstand
der RLBV und dem Vorstand/der Geschäftsleitung jeder einzelnen Raiffeisenbank. Darüber hinaus erstellt
der Revisionsverband der RLBV im Rahmen der Jahresprüfung ein Rating für jede Raiffeisenbank. Dieses
besteht aus Kennzahlen und einer Risikotragfähigkeitsrechnung. Zusätzlich werden unterjährig jeweils zu
den Quartalen weitere Risikotragfähigkeitsanalysen entsprechend den ICAAP-Anforderungen durchgeführt
und qualitative und quantitative Risikoberichte erstellt, die den Anforderungen einer transparenten
Risikodarstellung gerecht werden. Die Ergebnisse aller Banken werden in den pro Quartal stattfindenden
Sitzungen der Einlagensicherung Vorarlberg analysiert und gegebenenfalls Maßnahmen eingefordert.
Um die Raiffeisenbanken in ihrer Risikosteuerung zu unterstützen, werden sie von der RLBV regelmäßig mit
Standardreports, wie Kreditstrukturanalyse, Risiko- und Managementbericht inklusive Liquiditätsübersicht,
versorgt sowie Schulungs- und Beratungsleistungen dazu angeboten. Liquiditätskennzahlen wie LCR, NSFR,
Assest Encumbrance und ALMM werden seitens der Fachabteilung der RLBV ermittelt und den Banken zur
Verfügung gestellt.
Durch das ESAEG wurden die EU-Richtlinien 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme in Österreich
umgesetzt. Das Gesetz schreibt vor, dass jede Sicherungseinrichtung einen Einlagensicherungsfonds
einzurichten hat, welcher mittels jährlicher Beitragsvorschreibung an ihre Mitgliedsinstituten bis zur
gesetzliche vorgeschriebenen Höhe von zumindest 0,8 Prozent der Summe der gedeckten Einlagen der
Mitgliedsinstitute auszustatten ist.
Für den Aufbau eines ex-ante Fonds iSd § 18 ESAEG hat die RLBV im Jahr 2020 einen Beitrag von 317 Tsd.
Euro geleistet. Details dazu siehe Anhang zum Jahresabschluss unter Punkt 1.3.2.13 Unterstrichposten.
Durch das BaSAG wurden die EU-Richtlinien 2014/59/EU über die Festlegung eines Rahmens für die
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Österreich umgesetzt. Demnach
sind für den Aufbau eines ex-ante Fonds iSd § 123 BaSAG regelmäßige Beiträge zu leisten. Die Höhe der
Beiträge richtet sich gemäß § 126 BaSAG nach dem Verhältnis der Höhe Verbindlichkeiten abzüglich der
gesicherten Einlagen des Instituts zu den aggregierten Verbindlichkeiten abzüglich gesicherter Einlagen
aller in Österreich zugelassenen Institute. Diese Beiträge sind entsprechend dem Risikoprofil des Instituts
anzupassen. Im Jahr 2020 hat die RLBV einen Beitrag von 2.493 Tsd. Euro bar geleistet. Details dazu siehe
Anhang zum Jahresabschluss unter Punkt 1.3.2.13 Unterstrichposten.
Hinsichtlich der geplanten Errichtung einer Raiffeisen-Einlagensicherung wird auf Kapitel 1.3.2.13
verwiesen.
Institutionelles Sicherungssystem
Ein institutsbezogenes Sicherungssystem (Institutional Protection Scheme - IPS) im Sinne des Art. 113 Abs.
7 CRR ist eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarung, welche die teilnehmenden
Institute absichert und insbesondere bei Bedarf ihre Liquidität und Solvenz sicherstellt, um einen Konkurs
zu vermeiden. Darüber hinaus ermöglicht ein IPS den teilnehmenden Instituten Risikopositionen mit
Ausnahme von Risikopositionen, die Posten des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals oder
Ergänzungskapitals gemäß der CRR bilden gegenüber Gegenparteien, mit denen sie ein IPS
Jahresfinanzbericht
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abgeschlossen haben, mit einem Risikogewicht von 0 Prozent zu bewerten. Das Risikogewicht ist für die
Berechnung der Eigenmittelerfordernisse nach der CRR relevant.
Die FMA hat auf Antrag mittels Bescheid im Dezember 2014 der Bildung eines institutsbezogenen
Sicherungssystems (IPS) gemäß Art. 49 Abs. 3 CRR für die Vorarlberger Raiffeisenorganisation die
Zustimmung erteilt. Mitglieder sind alle Vorarlberger Raiffeisenbanken, die RLBV und die Walser Privatbank
AG.
Auf Bundesebene wurde ebenfalls ein IPS errichtet. Die RLBV als Zentralinstitut der RBGV ist neben
anderen Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Bank International AG der Raiffeisen Wohnbaubank sowie
der Raiffeisen Bausparkasse dabei Mitglied.
Zur Erfüllung der Anforderungen des IPS wurden die bestehenden Risikomanagementsysteme und das
Berichtswesen weiter verbessert. Basis für das Bundes- und das Landes-IPS sind einheitliche
Risikoleitfäden, die im Rahmen des Früherkennungssystems der Sektorrisiko eGen (SRG) beziehungsweise
der Vorarlberger Landeseinlagensicherung zur Anwendung kommen.
2.3. Forschung und Entwicklung
Es gibt keine Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Entwicklung.
2.4. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des
internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems im Hinblick auf den Rechnungslegungs-
prozess
Der Vorstand der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg hat ein wirksames und angemessenes internes
Kontrollsystem (IKS) für den Rechnungslegungsprozess eingerichtet, während der Aufsichtsrat die
Überwachung der Wirksamkeit des IKS vornimmt.
Das interne Kontrollsystem zum Rechnungslegungsprozess ist dazu konzipiert, angemessene Sicherheit bei
der Erstellung und Darstellung von veröffentlichten Jahresabschlüssen und Finanzinformationen in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
Kontrollumfeld
Das IKS ist durch die definierten Kontrollen integrierter Bestandteil von Prozessen. Auf Basis der
Risikomatrix werden die Prozesse beurteilt und dementsprechend adäquate Kontrollen definiert. Die
Konzeption des IKS für den Rechnungslegungsprozess stützte sich dabei insbesondere auf die Expertise
der Fachleute aus dem Geschäftsbereich Rechnungswesen/Controlling in Abstimmung mit der
Organisationsabteilung als IKS-Beauftragte der RLB. Die Aktualisierung der Prozesse und deren Risiken
beziehungsweise Kontrollen unterliegen einem zyklischen Review.
Risikobeurteilung
Wesentliche Risiken, insbesondere Risiken betreffend die Rechnungslegung, werden analysiert und nach
Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Auswirkung nach Durchführung von Kontrollen in der Risiko-
/Kontrollmatrix bewertet. Dabei sind die wesentlichen Prozesse der RLBV und deren besondere Risiken für
den Rechnungslegungsprozess berücksichtigt.
Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses bergen insbesondere Schätzungen bei der Bestimmung der
Zeitwerte von Finanzinstrumenten, bei der Bilanzierung von Risikovorsorgen für Kredite und von
Rückstellungen, komplexe Bilanzbewertungsgrundsätze sowie das aktuell schwierige Geschäftsumfeld das
Risiko wesentlicher Fehler bei der Berichterstattung.
Kontrollmaßnahmen
Die Identifikation von Risiken erfolgt mittels der Risikomatrix je Abteilung. Die Abteilung Organisation
unterstützt die Führungskräfte und Fachexperten bei der Darstellung. Kontrollschritte werden bei der
Prozessdarstellung berücksichtigt und dokumentiert.
Jahresfinanzbericht
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Insbesondere wird festgehalten, in welchen Prozessen die Kontrollaktivitäten durchgeführt werden, wie
diese aussehen und von wem sie, wie oft vorgenommen werden.
Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um potenzielle Fehler
in der Finanzberichterstattung zu verhindern beziehungsweise zu entdecken und zu korrigieren. Die
Kontrollmaßnahmen umfassen auch die Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das
Management. Die Prozessabläufe und die Verantwortlichkeiten sind dokumentiert und für alle
Prozessbeteiligten nachvollziehbar.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des IKS dar. So wird die
Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch die Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt.
Die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird im Wesentlichen auf Basis des Kernbanksystems
SMART Desktop und des Programms SAP im Hauptbuch und in zusätzlichen Nebenbüchern erstellt.
Information und Kommunikation
Im Geschäftsbereich Rechnungswesen/Controlling erfolgt die Erstellung des Jahresabschlusses nach UGB
und BWG. Zusätzlich wird ein Lagebericht erstellt, in dem Erläuterungen zum Jahresergebnis gemäß den
gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Der Vorstand, der den Jahresabschluss aufstellt, legt den geprüften
Jahresabschluss dem Prüfungsausschuss vor. Die Öffentlichkeit wird durch den Halbjahresfinanzbericht und
den Jahresfinanzbericht über unsere Website informiert.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße
Rechnungslegung und Berichterstattung gibt es monatliche Berichte an den Vorstand über die Soll-Ist-
Entwicklung der wichtigsten bilanz- und risikorelevanten Zahlen, umfassende vierteljährliche Berichte an
den Vorstand über die Gesamtsituation des Unternehmens und vierteljährliche Berichte an den
Aufsichtsrat. Zusätzlich werden der Vorstand und Aufsichtsrat vierteljährlich über die eingetretenen
Schadensfälle sowie kumulierten Risikoprofile der einzelnen Abteilungen informiert.
Die Mitarbeiter des Rechnungswesens werden laufend im Hinblick auf Neuerungen im Bereich der
Rechnungslegung nach UGB beziehungsweise BWG informiert und sowohl intern als auch extern geschult,
um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können beziehungsweise
zu vermeiden.
Jahresfinanzbericht
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Überwachung
Im Rahmen des internen Kontrollsystems ist sowohl die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf
als auch für die Einrichtung, Durchführung und Dokumentation von Kontrollen zu den Prozessrisiken
geregelt. Die Innenrevision prüft die Einhaltung des IKS. Die Überprüfung der Wirksamkeit des IKS für den
Rechnungslegungsprozess ist auch Gegenstand der Jahresabschlussprüfung durch den Österreichischen
Raiffeisenverband (ÖRV).
Bregenz, am 7. April 2021
Der Vorstand
KommR Betriebsökonom Wilfried Hopfner Mag. Michael Alge Dr. Jürgen Kessler
Vorstandsvorsitzender Vorstandsvorsitzender-Stv. Vorstandsvorsitzender-Stv.
Marktvorstand Risikovorstand Finanzvorstand
Jahresfinanzbericht
61
3. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Ich habe den Jahresabschluss der
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung,
Bregenz,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach meiner Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der
Ertragslage der Genossenschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Ich habe meine Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Meine Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ meines
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Genossenschaft unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und ich habe meine sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Ich bin der Auffassung, dass die von mir bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu diesem
Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach meinem pflicht-gemäßen
Ermessen am bedeutsamsten für meine Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit meiner Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei
der Bildung meines Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und ich gebe kein gesondertes Prüfungsurteil zu
diesen Sachverhalten ab.
Im Rahmen der Prüfung wurden zwei dieser Sachverhalte identifiziert, die nachfolgend beschrieben
werden:
Bewertung der Forderungen an Kunden
Sachverhalt und Risiko für den Abschluss
Im Jahresabschluss der RLB Vlbg zum 31. Dezember 2020 werden die Forderungen an Kunden unter
Berücksichtigung von Risikovorsorgen und einer Wertberichtigung gemäß § 57 Abs. 1 BWG mit einem
Betrag von 1.647.709 TEUR ausgewiesen.
Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Risikovorsorgen im Anhang im Kapitel
„1.3.1.3. Forderungen“.
Jahresfinanzbericht
62
Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob eine Ausfallgefährdung vorliegt und damit
Einzelrisikovorsorgen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich
vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe und ohne Verwertung von Sicherheiten leisten können.
Die Berechnung der Risikovorsorge für ausgefallene Kunden basiert auf einer Analyse der erwarteten
zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und
Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe
und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Bank weitere branchenabhängige Detailanalysen
vorgenommen und bei wesentlichen Engagements die Auswirkungen auf die zukünftige Lage bzw. auf
das Geschäftsmodell der Kreditnehmer hinsichtlich der Ratingeinstufung und der Zahlungsmittelrückflüsse
beurteilt.
Für alle nicht ausgefallenen Kredite wird von der Bank eine ratingabhängige Pauschalwertberichtigung
auf Basis eines statistischen Bewertungsmodells gebildet.
In dieses Modell fließen Kundenobligo und Sicherheiten ein. Parameter, denen statistische Annahmen
zugrunde liegen, umfassen insbesondere die Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis des Bonitätsratings des
Kunden und die Verlustquote der Sicherheiten.
Um den erhöhten Kreditrisiken aus der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen unsicheren
makroökonomischen Umfeld Rechnung zu tragen, wurde die Pauschalwertberichtigung für Kunden um
einen „COVID-19-Risikoaufschlag“ basierend auf einer die Pandemie berücksichtigenden
Branchensimulation erhöht.
Das Risiko für den Abschluss ergibt sich daraus, dass der Identifikation von drohenden Kreditausfällen
und der Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen in unterschiedlichem Ausmaß die oben beschriebenen
Annahmen und Schätzungen zu Grunde liegen, aus denen sich Ermessensspielräume und
Schätzunsicherheiten hinsichtlich des makroökonomischen Umfelds, der Ratingeinstufung und der Höhe
der Kreditrisikovorsorge insbesondere im Rahmen der COVID-19-Pandemie ergeben.
Prüferisches Vorgehen
Ich habe die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Vergabe und Überwachung von
Kundenkrediten sowie der Risikovorsorgebildung analysiert und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet
sind, drohende Kreditausfälle zu identifizieren und die sachgerechte Bewertung der Kundenforderungen
sicherzustellen. Ich habe darüber hinaus die Prozessabläufe sowie wesentliche Kontrollen erhoben und
die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung und Implementierung, sowie im Rahmen von
Stichproben auf deren Effektivität getestet.
Für wesentliche Kunden habe ich auf Basis von Stichproben an Krediten untersucht, ob Indikatoren für
Kreditausfälle bestehen und ob in angemessener Höhe Kreditrisikovorsorgen gebildet wurden. Die
Auswahl der Stichproben erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung von Ratingstufen mit
höherem Ausfallrisiko bzw. von Branchen, die verstärkt von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Bei
Feststellung von Indikatoren für Kreditausfälle wurden die von der Bank getroffenen Annahmen
hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsrückflüsse untersucht. Hinsichtlich der internen
Sicherheitenbewertungen habe ich in Stichproben überprüft, ob die eingeflossenen Annahmen adäquat
sind.
Im Bereich der Vorsorgen für ausgefallene Kunden habe ich die Einschätzungen der Experten hinsichtlich
der Sicherheitenbewertung und der zu erwartenden zukünftigen Rückflüsse nachvollzogen und diese
dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln.
Es wurden aufgrund der Analysen der Bank die Anpassungen auf die Ratingeinstufungen und die
Zahlungsmittelrückflüsse geprüft, inwieweit diese geeignet sind, die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie angemessen zu berücksichtigen.
Jahresfinanzbericht
63
Bei der Prüfung der Pauschalwertberichtigungen habe ich das Modell und die darin verwendeten
Parameter unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bank durchgeführten Backtestings und
des Risikoaufschlages auf die Pauschalwertberichtigung aufgrund der Unsicherheiten der COVID-19-
Pandemie dahingehend beurteilt, ob die Annahmen in Bezug auf das Kundenportfolio angemessen sind
und diese geeignet sind, die Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln.
Ergänzend wurden die Ratingnoten für den Kundengesamtbestand unter Mithilfe von künstlicher
Intelligenz verplausibilisiert.
Die Berechnung der Vorsorgen habe ich nachvollzogen.
Weiters habe ich beurteilt, ob die Angaben zur Bewertung der Kundenforderungen im Anhang
angemessen sind.
Bewertung der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente
Sachverhalt und Risiko für den Abschluss
Die für die Bewertung von Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten herangezogenen
beizulegenden Zeitwerte basieren im Jahresabschluss der Genossenschaft auf beobachtbaren
Marktpreisen oder werden mit Bewertungsmodellen ermittelt. Derivative Finanzinstrumente werden in
wesentlichem Umfang für die Bildung von Sicherungsbeziehungen eingesetzt.
Der Vorstand beschreibt die Vorgangsweise bei der Bewertung von Wertpapieren und derivativen
Finanzinstrumenten und der Bildung von Sicherungsbeziehungen im Anhang in den Kapiteln „1.3.1.2.
Wertpapiere“, „1.3.1.10. Finanzinstrumente nach § 238 Abs. 1 Z 1 UGB iVm § 64 Abs. 1 Z 3 BWG“,
„1.3.2.2. Wertpapiere“ und „1.3.2.12 Ergänzende Angaben“.
Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten,
für die keine Marktkurse und keine ausreichend beobachtbaren Marktdaten für eine Bewertung vorliegen,
ist die Bewertung aufgrund der Verwendung von internen Bewertungsmodellen und den darin
enthaltenen Annahmen und Parametern ermessensbehaftet.
Darüber hinaus sind für die Bildung von Sicherungsbeziehungen die Anforderungen an die Dokumentation
der Sicherungsbeziehung sowie der Effektivität derselben zu erfüllen.
Das Risiko für den Jahresabschluss ergibt sich daraus, dass bei der Verwendung von Bewertungsmodellen
zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die darin enthaltenen Annahmen und Parameter in hohem
Ausmaß ermessensbehaftet sind und dass an die Darstellung der Sicherungsbeziehungen formelle und
materielle Anforderungen geknüpft sind.
Prüferisches Vorgehen
Ich habe die von der Bank implementierten Richtlinien und die Dokumentation der eingerichteten
Prozesse für die Bewertung der Wertpapiere und der derivativen Finanzinstrumente eingesehen und die
wesentlichen Kontrollen stichprobenartig auf ihre Effektivität geprüft.
Die Bewertungsmodelle und die zugrunde liegenden Bewertungsparameter zur Ermittlung der
beizulegenden Zeitwerte habe ich auf ihre Angemessenheit und konsistente Anwendung hin geprüft. Ich
habe in Stichproben wesentliche verwendete Parameter mit extern zugänglichen Werten und die
Berechnung der Zeitwerte nachvollzogen.
Sicherungsbeziehungen habe ich in Stichproben insbesondere dahingehend beurteilt, ob die
Dokumentation der Sicherungsbeziehung und der Effektivität der Sicherung vorhanden ist und den
internen Richtlinien der Bank entspricht. Die von der Bank durchgeführten Effektivitätstests wurden von
mir in Bezug auf ihre Angemessenheit kritisch gewürdigt.
Weiters habe ich überprüft, ob die Angaben im Anhang betreffend die Bewertungsmethoden und die
Bildung von Sicherungsbeziehungen angemessen und vollständig sind.
Jahresfinanzbericht
64
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass
dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten,
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei
denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Genossenschaft zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Genossenschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Meine Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes
Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, übe ich während
der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Ich identifiziere und beurteile die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, plane Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken,
führe sie durch und erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
Ich gewinne ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der
Genossenschaft abzugeben.
Ich beurteile die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Ich ziehe Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter
sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit
der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich die
Jahresfinanzbericht
65
Schlussfolgerung ziehe, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, in meinem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der
Genossenschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Ich beurteile die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse
in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Ich tausche mich mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner
Abschlussprüfung erkenne, aus.
Ich gebe dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass ich die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten habe, und tausche mich mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann,
dass sie sich auf meine Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende
Schutzmaßnahmen auswirken.
Ich bestimme von den Sachverhalten, über die ich mich mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht habe,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Ich beschreibe
diese Sachverhalte in meinem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder ich bestimme in äußerst seltenen Fällen, dass
ein Sachverhalt nicht in meinem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise
erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Ich habe meine Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach meiner Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt
worden, enthält die nach § 243a Abs. 2 UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen
Verständnisses über die Genossenschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Lagebericht nicht festgestellt.
Jahresfinanzbericht
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Ich wurde vom Österreichischen Raiffeisenverband als dem für die Genossenschaft zuständigen
Revisionsverband für die gesetzliche Jahresabschlussprüfung im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG)
zum Revisor für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. Ich bin ununterbrochen seit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2018 Bankprüfer der Genossenschaft.
Ich erkläre, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen
Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Ich erkläre, dass ich keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht
habe und dass ich bei der Durchführung der Abschlussprüfung meine Unabhängigkeit von der geprüften
Genossenschaft gewahrt habe.
Auftragsverantwortlicher Revisor
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Revisor ist Herr Mag. Wilhelm Foramitti.
Wien, 7. April 2021
Als vom Österreichischen Raiffeisenverband bestellter Bankprüfer und Revisor:
Mag. Wilhelm Foramitti
Verbandsrevisor
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit meinem Bestätigungsvermerk darf nur
in der von mir bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf
den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen
sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Jahresfinanzbericht
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4. Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der
Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt,
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der
Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt
ist.
Bregenz, am 7. April 2021
Der Vorstand
KommR Betriebsökonom Wilfried Hopfner Mag. Michael Alge Dr. Jürgen Kessler
Vorstandsvorsitzender Vorstandsvorsitzender-Stv. Vorstandsvorsitzender-Stv.
Marktvorstand Risikovorstand Finanzvorstand