"Aktuelle Zinsentwicklung bereitet mir große Sorge"

Im Gespräch: Finanzminister Dr. Magnus Brunner, L.L.M. (Heft 1/2022)

Die Bundesregierung hat trotz aller innenpolitischer Turbulenzen die ökosoziale Steuerreform im Ministerrat beschlossen. Erstmals soll in Österreich eine CO2-Bepreisung eingeführt werden. Um eine Mehrbelastung für die Bevölkerung zu vermeiden, wird ein Klimabonus für alle natürlichen Personen eingeführt. Ebenso sind zahlreiche spürbare Entlastungen vorgesehen. Im Interview mit dem Raiffeisenblatt stellt Finanzminister Magnus Brunner das Paket vor.

Finanzminister Magnus Brunner
© BKA/ Andy Wenzel
Brunner Magnus

Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie kommen aus dem Vorarlberger Wirtschaftsbund, waren zuletzt Staatssekretär im Klimaschutzministerium. Einige Medien haben die Kompetenz der neuen Minister bereits vor Ihrer An­gelobung in Frage gestellt. Was befähigt Sie aus Ihrer Sicht, Finanzminister zu sein?

Man sagt uns Vorarlbergern eine gewisse Grundsparsamkeit nach, das ist das eine. Ich war mehr als zehn Jahre lang Vorstand einer Aktiengesellschaft mit einem Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro. Privat komme ich aus einem mittelständischen Unternehmen, einem Buchhandel. Mit den täglichen Herausforderungen einer kleinen Firma bin ich aufgewachsen. Und ich habe politische Erfahrung – nicht an vorderster Front vielleicht, aber unter anderem als Mitglied und Vizepräsident des Bundesrates und als Staatssekretär.

Was werden Sie anders machen als Ihr Vorgänger?

Jeder hat seinen persönlichen Stil, ich bin kein Showman, mir ist auch Bekanntheit nicht wichtig. Für wichtiger erachte ich es, alle relevanten Akteure einzubinden, seien es die Oppositionsparteien, die Sozialpartner, die Länder oder auch das Parlament. Inhaltlich werde ich wie mein Vorgänger darauf achten, dass wir wieder zu stabilen finanzpolitischen Verhältnissen zurückkehren können. Kurzfristig steht dabei die Abwicklung der Covid-19-Finanzhilfen im Vordergrund, damit es die Unternehmen schaffen, sich aus der Krise herauszuwirtschaften. Dann rückt die Umsetzung der ökosozialen Steuerreform ins Zentrum.

Herr Finanzminister, Österreich durchlebt soeben eine vierte Welle in der Covid-19-­Pandemie. Harte Maßnahmen mussten zur Kontaktreduktion ergriffen werden. Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Verhängung des bundesweiten Lockdowns das Wiederaufleben der bewährten Hilfsprogramme beschlossen. Gilt immer noch „Koste es was es wolle“? Und sind für diese Hilfsprogramme im Budget ausreichende Reserven vorhanden oder reißt dieser neuerliche Lockdown mit seinen Hilfsprogrammen ein Loch in die Budgetzahlen?

Wir werden das zur Verfügung stellen, was die Unternehmen in dieser Ausnahmesituation brauchen.  Aber ich hoffe, dass wir die Wirtschaftshilfen bald zurückfahren können. Statt „whatever it takes“ also eher „whatever it needs“. Wir zahlen jetzt nach zwei Jahren Krise nur geringfügige Zinsen für unsere Staatsschulden, anders als zu Beginn der Pandemie. Alle Ratingagenturen haben dieses Jahr die Bewertung für Österreich bestätigt. Also ja, wir können uns die Kosten der Pandemie noch leisten. Entscheidend wird sein, wie schnell wir wieder in eine Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs kommen. Das hängt vor allem an der Infektionslage und dem Impffortschritt.

Wir alle wünschen uns, dass 2022 keine weiteren Maßnahmen getroffen werden müssen. Inwieweit wurde dennoch für allfällige weitere Unterstützungsprogramme auch im Budget für das Jahr 2022 Vorsorge getroffen?

Wir haben mit dem Budget 2022 in vielen einzelnen Ressorts für weitere Covid-Ausgaben vorgesorgt. Um ein paar Beispiele zu nennen: Wir haben für die Maßnahmen der COFAG 1,6 Milliarden Euro im Budget 2022 vorgesehen. Die Kurzarbeit ist mit 200 Millionen Euro budgetiert, dieser Budgetansatz kann aber bei Bedarf überschritten werden. Für weitere Programme, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden, haben wir darüber hinaus fünf Milliarden Euro in der allgemeinen COVID-Reserve vorgesehen. So sind wir also bestens auf die Situation vorbereitet.

Österreich erlebt aktuell eine ungeahnte Inflation. Alleine im Oktober 2021 ist die Inflation in Österreich auf 3,7%, im November sogar auf 4,3% gestiegen. EZB-Vertreter betonen gebetsmühlenartig, dass keine nachhaltige Inflation in der Eurozone über 2% erwartet wird. Mehrere Vertreter in der Finanzbranche warnen bereits vor einer substantiellen Vermögensentwertung und weisen auf den Handlungsbedarf der Notenbank hin. Wie lange kann man dieser Entwicklung noch tatenlos zusehen, ohne einen fundamentalen Vermögensverlust der Bevölkerung in Kauf zu nehmen?

So positiv die aktuelle Zinsentwicklung für die Kosten der Staatsschulden ist, so verheerend ist die Situation für Sparer. Ehrlich gesagt, macht mir das große Sorgen. Österreich hat eine traditionell hohe Sparquote und die aktuelle Situation ist eine schleichende Geldentwertung! Die Inflationsentwicklung befindet sich aufgrund verschiedener Faktoren – Lieferengpässe, sehr lockere Geldpolitik, offensive Fiskalpolitik – auf hohem Niveau. Diese Entwicklung macht sich in Österreich bspw. im Immobiliensektor bemerkbar. Was die steigenden Energiepreise angeht, die sehr ernstzunehmend sind, haben wir hier Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform vorgesehen. Wie zum Beispiel, dass der Pfad der CO2-Bepreisung halbiert wird, sobald die Energiepreis-Steigerung über 12,5 Prozent liegt. Zudem setzen wir den Ökostromförderbeitrag für 2022 auf null, haben den regional abgestuften Klimabonus eingeführt und die Länder haben auch noch Möglichkeiten über ihren Heizkostenzuschuss. Aktuell sagen uns die meisten Experten, dass es sich bei der hohen Inflation um ein temporäres Problem handelt. Sollte das nicht der Fall sein, hoffe ich, dass die EZB die richtigen Entscheidungen trifft. Wobei man sagen muss, dass die Schuldenstände der europä­ischen Staaten den Handlungsspielraum einschränken. Daher plädieren wir stark für einen Abbau der Schulden nach der Krise, um mehr Spielraum und Krisenresistenz zu ermöglichen. Für die Bürgerinnen und Bürger sollte die aktuelle Situation ein Weckruf sein, sich mehr mit alternativen Veranlagungen auseinanderzusetzen. Auch wenn man es in Österreich über Jahre anders gelernt hat: Mittlerweile ist das Sparbuch bei Weitem nicht mehr die beste Vorsorge – eher im Gegenteil. 

Während die allermeisten Löhne und Gehälter in Österreich jährlich um die Inflation angepasst werden, ist das Steuersystem starr. Diese kalte Progression sorgt dafür, dass die Steuerbelastung für alle Steuerzahler automatisch steigt. Die Inflation bläst den Durchschnittssteuersatz also immer weiter auf. Wann wird diese kalte Progression endlich abgeschafft? 

Die Abschaffung der kalten Progression bleibt weiterhin Ziel und ist im Regierungsprogramm festgehalten. Es wird von Expertinnen und Experten unterschiedlich betrachtet, weil man überlegen muss, ob die Politik nicht auch durch Steuerreformen Schwerpunkte setzen sollte. Es war zum Beispiel der bessere Weg, mit der ökologischen Steuerreform, mit der Entlastung von 18 Milliarden Euro in den kommenden Jahren, konkrete Schwerpunkte zu setzen. Es geht um die Dekarbonisierung der Wirtschaft, es geht um eine Transformation im Energiebereich – darum haben wir diese Schwerpunkte in der Steuerreform gesetzt. Diese Möglichkeit ist wichtig, gerade in Krisensituationen. Die Entlastung der ersten Lohn- und Einkommensteuerstufensen­kung letztes Jahr sowie die ökosoziale Steuerreform 2022 ist viel größer als die Summe, die durch die kalte Progression eingenommen wird. Sieht man sich die Entlastungsschritte an, die wir gesetzt haben, übersteigt dies den Effekt der kalten Progression bis 2025 deutlich.

Kommen wir zur beschlossenen Ökosozialen Steuerreform. Erstmals wird eine CO2-Bepreisung eingeführt, um klimaschädliche Produkte auch zu bepreisen. Vorgesehen ist eine Bepreisung, die bei 30 Euro pro Tonne CO2 startet und dann jährlich ansteigt.  Welche Lenkungseffekte erwarten Sie durch diese neue Bepreisung und werden diese neuen Maßnahmen aus Ihrer Sicht ausreichen, um Strafzahlungen der Republik aus Verstößen gegen die verbindlichen Klimaziele zu bezahlen?

Wir wollen, dass sich umweltfreundliches Verhalten mehr auszahlt als klimaschädliches Verhalten, deswegen haben wir auch den CO2-Preis eingeführt. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass sich der tatsächliche CO2-Preis in den folgenden Jahren erst unter Berücksichtigung des Preisstabilitätsmechanismus ergibt. Dieser Mechanismus sieht einen zusätzlichen Anstieg beziehungsweise eine Dämpfung der CO2-Bepreisung bei entsprechend stark ausgeprägten Marktpreisveränderungen, dem Energiepreisindex, vor. Wie hoch die potenziellen Strafzahlungen sein werden, kommt darauf an, wie sehr es uns gelingt, die Klimaziele zu erreichen. Die bisherigen Berechnungen berücksichtigen weder die CO2-Bepreisung noch technologische Entwicklungen. Klar ist, dass die Steuerreform nicht die einzige Maßnahme sein kann. Daher setzen wir auch Anreize für neue Heizungssysteme und bauen den öffentlichen Verkehr massiv aus.

Wie zu erwarten war, haben viele NGOs den zu niedrigen Steuersatz für die neue CO2-Bepreisung kritisiert. Gleichzeitig gab es auch Kritik am neuen Klimabonus, der die Mehrbelastungen durch die neue CO2-Besteuerung regional unterschiedlich ausgleichen soll. Kann man davon ausgehen, dass für alle Bürger durch den vorgesehenen Ausgleichsmechanismus Mehrkosten vermieden werden?

Jeder Preis hat einen Lenkungseffekt, wenn die Begleitmaßnahmen entsprechend erfolgen. Natürlich kann man über die Höhe diskutieren, aber man sollte dabei nicht die Lebensrealität vieler Menschen aus dem Blick verlieren. Für viele sind die mit der steigenden Inflation verbundenen Teuerungen ein Problem. Aktuell rufen viele nach Maßnahmen der Politik, um die Inflation abzufedern. Das verträgt sich allerdings nur schwer mit der Forderung nach einem noch höheren CO2-Preis. Was es hier braucht, ist ein Gesamtpaket. Das schaffen wir mit Investitionen in den öffentlichen Verkehr, wie dem Klimaticket. Wir haben mit dem Ausgleichmechanismus regionale Unterschiede gemacht, weil Mobilität und Infrastruktur nicht in allen Regionen gleich ausgebaut sind. Eine Pensionistin, die am Land wohnt, braucht das Auto, um zur Apotheke zu fahren oder die Enkelkinder von der Schule abzuholen. Jemand, der in der Stadt wohnt, hat die Möglichkeit, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Einen Lenkungseffekt gibt es trotzdem, weil ein CO2-Preis eingeführt wird. Der Klimabonus wird pauschal gehalten, um diesen Lenkungseffekt zu gewährleisten. Jemandem, der sich umweltfreundlich verhält, bleibt somit mehr Geld zum Leben übrig.

Für ArbeitnehmerInnen am relevantesten sind wohl die Anpassungen der Tarifstufen 2 und 3. Mit 1. Juli 2022 soll die zweite Tarifstufe von 35 % auf 30 % gesenkt, ab 1. Juli 2023 die dritte Tarifstufe (von 42 % auf 40 %) reduziert werden. Mit welcher Entlastung wird hier für die Menschen gerechnet?

Gemeinsam mit den Änderungen bei den Krankenversicherungsbeiträgen entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger um bis zu 3,9 Milliarden Euro jährlich. Davon profitieren 3,8 Millionen Steuerzahler. Jede beziehungsweise jeder Vollzeitbeschäftigte wird um mindestens 200 Euro jährlich entlastet. Wir wollen damit erreichen, dass es sich auszahlt, arbeiten zu gehen. Den arbeitenden Menschen in unserem Land soll mehr im Börserl bleiben.

Nicht vergessen werden darf auch, dass die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden und der Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind steigt. Wie hoch wird diese Entlastung für die Bürger durch diese Maßnahmen sein?

Der Familienbonus Plus ist für Familien die größte Entlastungsmaßnahme in der laufenden Regierungsperiode. Neben der Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro wird auch der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro erhöht. Damit kommt es zu einem Entlastungsvolumen von bis zu 600 Millionen Euro jährlich. Durch diese Maßnahme profitieren 1,75 Millionen Kinder. Zusätzlich gibt es einen Regionalbonus für Kinder in Höhe von bis zu 100 Euro pro Kind. Das macht ein weiteres Entlastungsvolumen von 65 Millionen Euro jährlich aus. So entlasten wir Menschen, die nicht nur arbeiten gehen, sondern auch gleichzeitig Kinder erziehen.

Erstmals werden in Österreich Einkünfte aus Kryptowährungen wie Aktien besteuert. Auf Einkünfte aus Bitcoin und Co fällt somit ab März 2022 ein Steuersatz von 27,5 Prozent an. Welche Ziele verfolgen Sie mit dieser neuen Steuer?

Unsere Absicht mit der Besteuerung von Kryptowährungen ist Gleichbehandlung und Fairness. Ein Gleichgewicht zwischen klassischen Anlageformen und Kryptowährungen soll Misstrauen und Vorurteile gegenüber den neuen Technologien abbauen. Gleichzeitig sorgen wir mit einheitlichen Marktbedingungen für mehr Fairness für die Anlegerinnen und Anleger. Das ist ein wesentlicher Schritt, um Kryptowährungen als Assetklasse zugänglicher zu machen. Auch aus der Branche kommen positive Stimmen, weil es erstmals einen klaren regulatorischen Rahmen für Kryptos gibt. Damit sind wir Vorreiter in Europa und weiter als z.B. unser Nachbarland Deutschland.

Die österreichischen Kapitalgesellschaften befinden sich mit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten im Wettbewerb, die wesentlich geringeren Körperschaftsteuersätzen unterliegen. Nunmehr soll 2023 eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 % und 2024 auf 23 % erfolgen. Glauben Sie, dass die vorgesehene Senkung ausreicht oder wird da in Zukunft noch nachgebessert werden müssen?

Wir halten weiterhin an dem im Regierungsprogramm niedergeschriebenen Ziel zur Senkung der Körperschaftsteuer auf 21% fest. Mit der Senkung auf 23% haben wir einen ersten wesentlichen Schritt in diese Richtung gesetzt. Damit entlasten wir die österreichische Wirtschaft um bis zu 700 Millionen Euro jährlich. Die Maßnahme stärkt die Attraktivität von Österreich im internationalen Wettbewerb, setzt weitere Impulse für den Aufschwung nach der Covid-19-Krise und schafft einen Anreiz, die Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Das ist keine Selbstverständlichkeit, in anderen Ländern diskutiert man über Steuererhöhungen oder ist froh, wenn es nicht zu Erhöhungen kommt.

Es wurde auch kritisiert, dass im Gesamtpaket keine Maßnahmen zur Förderung des Kapitalmarktes in Österreich vorgesehen sind. Ein lang gehegter Wunsch, der auch Eingang in das Regierungsprogramm gefunden hat, ist die Wiedereinführung einer KESt-Befreiung für Gewinne auf Wertpapiere nach einer Behaltefrist. Warum wurde auf solche Maßnahmen verzichtet? 

Die Wiedereinführung der Behaltefrist bleibt weiterhin ein Ziel dieser Bundesregierung und wäre gerade angesichts des Niedrigzinsumfeldes sehr wichtig. Mit der Ökosozialen Steuerreform ist uns das größte Entlastungspaket der zweiten Republik gelungen. Außerdem haben wir ein neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell eingeführt, mit dem sich aktive Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Gewinn ihres Unternehmens beteiligen können. Die Arbeit dieser Bundesregierung ist noch nicht vorbei, wir werden weiterhin das Thema der Behaltefrist vorantreiben.

Eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung für alle aktiven ArbeitnehmerInnen wird bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Kalenderjahr ermöglicht. Dadurch sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, ihre Mitarbeiter noch stärker an den Gewinnen zu beteiligen. Wie stark, glauben Sie, wird die Nachfrage nach diesem In­strument sein?

Die Steuerbefreiung von Gewinnbeteiligungen für Mitarbeiter soll zu einer nachhaltigen Absicherung und Erhöhung der liquiden Mittel von Arbeitnehmern beitragen. Die Bindung an das Unternehmen des Arbeitgebers soll dadurch gestärkt werden. In Summe entlasten wir mit dieser Maßnahme die österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um bis zu 125 Millionen Euro jährlich. Da es eine langjährige Forderung der Wirtschaft war, gehe ich davon aus, dass diese Maßnahme auch entsprechend genutzt wird. Gerade für KMU ist das eine wichtigere Maßnahme als die Senkung der KÖSt.

International haben sich die G20-Staaten auf eine Mindestbesteuerung in Höhe von 15% für alle Unternehmen geeinigt. Im Gegenzug sollen nationale Digitalsteuern abgeschafft werden. Ab wann ist dieses neue Steuerregime umzusetzen und wann wird die zuletzt in Österreich eingeführte Digitalsteuer fallen?

Die USA wollten nach der globalen Einigung auf OECD und G20-Ebene eine rasche Abschaffung der nationalen Regelungen der Digitalsteuern. Wir haben in Verhandlungen mit den USA vereinbart, die in Österreich geltende Digitalsteuer so lange weiterzuführen, bis die globale Steuerreform in Kraft tritt. Das soll möglichst 2023 passieren. Österreich hat sich schon seit 2018 im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes für eine einheitliche Digitalsteuer stark gemacht. Eine globale Lösung sorgt dafür, dass mehr Fairness zwischen den Ländern erreicht wird und Digitalkonzerne nicht weniger Steuern zahlen als der Greißler ums Eck.

Wir danken Ihnen für das Gespräch und wünschen Ihnen alles Gute!

03.01.2022 - Raiffeisenblatt Online