Berufsunfähigkeits-Pension
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Sichern Sie sich Ihren gleichbleibenden Lebensstandard, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Berufsunfähigkeitspension von Raiffeisen Region Gallneukirchen

Berufsunfähigkeit bedeutet, den ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Schließen Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitspension die Vorsorgelücke, die bei einer staatlichen Pesion bleiben kann.

Sicherung des Lebensstandards

Mit einer Berufsunfähigkeitspension sichern Sie Ihren Lebensstandard und den Ihrer Familie.

Pensionslücke reduzieren

Beim Bezug einer staatlichen Berufsunfahigkeitspension bleibt eine Versorgungslücke. Diese können Sie mit Ihrer privaten Berufsunfähigkeitspension ausgleichen. 

Absicherung der Altersvorsorge

Sie haben die Möglichkeit zur Absicherung der Altersvorsorge durch Weiterzahlung der Prämie Ihrer Lebensversicherung, wenn die Berufsunfähigkeitsverischerung als Zusatz zur Lebensversicherung abgeschlossen wurde.

Frau mit Notebook

Besonders empfehlen wir Berufsunfähigkeitspension für

  • Freiberufler
  • Unternehmer
  • Gesellschafter / Geschäftsführer
  • leitende Angestellte
  • Personen mit hohem Einkommen

Häufige Fragen

Was sind die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitspension?
  • Sicherung des Lebensstandards
  • Finanzierung des Einkommensverlustes bei selbständig Erwerbstätigen
  • Rentenzahlung als Ausgleich der Versorgungslücke
  • Absicherung der Altersvorsorge durch Weiterzahlung der Prämie Ihrer Lebensversicherung (wenn als Zusatz zur Lebensversicherung abgeschlossen)

Gesetzliche Definition

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten

  • in Folge des körperlichen oder geistigen Zustandes so weit gesunken ist, 
  • dass sie weniger als die Hälfte derjenigen eines gesunden Versicherten 
  • mit vergleichbarer Berufsausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten beträgt.
     

Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte

  • infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
  • ununterbrochen mindestens 6 Monate außerstande war
  • seinen tatsächlich ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % im Vergleich mit einem Gesunden mit vergleichbaren Fähigkeiten und Kenntnissen auszuüben und dieser Zustand fortdauern wird oder
  • wenn der Versicherte im Sinne der Versicherungs-Bedingungen mindestens 6 Monate pflegebedürftig ist.

Die Berufsunfähigkeit wird durch eine ärztliche Begutachtung festgestellt.