MiFID II / LEI

MiFID II – neues Regelwerk für das Wertpapiergeschäft

MiFID II ist eine europäische Richtlinie für Finanzmärkte. In Österreich wird Sie mit 3. Jänner 2018 durch das neue Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) umgesetzt.  Im Fokus stehen dabei der Ausbau des Anlegerschutzes und neue Transparenzvorschriften im Wertpapiergeschäft.

 

Vorteile

  • Anlegerschutz und Transparenz
  • stärkere Dokumentation und Aufklärung
  • gleiche Bedingungen für alle europäischen Handelsplätze
  • Anlageempfehlungen nach Erfahrungen / Risikobereitschaft des Anlegers

Legal Entity Identifier (LEI) - Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte ab 2018

Zur korrekten Meldung der Wertpapiergeschäfte an die Aufsichtsbehörden benötigen alle juristischen Personen ab Jänner 2018 eine eigene Identifikationsnummer – LEI (Legal Entity Identifier).

Sofern uns diese Daten nicht vorliegen, dürfen wir die von Ihnen beauftragten Geschäfte in Wertpapieren ab Jänner 2018 nicht mehr ausführen.

 

Hintergrund

Der LEI ist eine weltweit gültige eindeutige Indentifikationsnummer für Unternehmen. Es handelt sich dabei um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer. Jedes Unternehmen – welches Wertpapiergeschäfte tätigt - muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seiner Bank bekanntgeben.

Weiterführende Informationen zum Thema LEI finden Sie auch auf der Homepage der Wirtschaftskammer bzw. auf der Homepage dern Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB).

 

Wo kann der LEI beantragt werden

Die Vergabe des LEI erfolgt nach internationalen Standards durch zugelassene Vergabestellen. Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice in Deutschland.

Um erstmalig einen LEI zu beantragen wurde durch WM Datenservice die Webseite www.wm-leiportal.org erstellt. Hier können Sie Ihren LEI beantragen.

Bitte beantragen Sie den LEI rechtzeitig, da wir nicht einschätzen können, wie lange die Vergabe des LEI dauern wird.