AGB & Impressum

Angaben gemäß § 5 e-commerce Gesetz

Anbieter

Raiffeisenbank Region Gallneukirchen eGen
Reichenauerstraße 6-8
4210 Gallneukirchen

Telefon: +43 7235 623 20 0
Fax: +43 7235 623 20 30
E-Mail: rb-region-gallneukirchen@raiffeisen-ooe.at
Internet: www.raiffeisen-ooe.at/region-gallneukirchen

Firmenbuchnummer
78373f beim Landesgericht Linz

OeNB Identnummer
261173

Rechtsform: eGen

Sitz in
politischer Gemeinde Gallneukirchen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
ATU23458906

BIC (SWIFT)
RZOOAT2L111

FATCA GIIN
ZYEI5D.99999.SL.040

Versicherungsagent im Nebengewerbe
GISA-Zahl: 27508527
Agenturverhältnisse: Oberösterreichische Versicherung AG, UNIQA Österreich Versicherungen AG, Österreichische Hagelversicherung VVaG

Diese Eintragung kann unter www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister eingesehen werden.

Mitgliedschaft

Wirtschaftskammer Oberösterreich, Sektion Banken und Versicherungen

Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Vorschriften

Als Kreditinstitut unterliegt die Raiffeisenbank der behördlichen Aufsicht des Bundesministerium für Finanzen, der Österreichischen Nationalbank sowie der Finanzmarktaufsicht sowie den gesetzlichen Vorschriften insbesondere des österreichischen Bankwesengesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Diese Vorschriften finden Sie unter www.ris.bka.gv.at

Mitglieder der Raiffeisenbankengruppe OÖ geben von Dritten erstellte Finanzanalysen weiter. Deshalb legen wir alle etwaigen Interessen und Interessenkonflikte im Hinblick auf alle Finanzinstrumente oder Emittenten, die Gegenstand einer von uns ausgehändigten Finanzanalyse sind, offen:

Die RLB OÖ hält direkt oder indirekt Anteile von über 5 % des gesamten emittierten Aktienkapitals oder Stimmrechte bezüglich folgender Titel:

  • Raiffeisen Bank International AG
  • voestalpine AG
  • AMAG Austria Metall AG

Die Weitergabe von von Dritten erstellten Finanzanalysen erfolgt stets ungekürzt und unverändert. Die interne Weitergabe an Anlageberater erfolgt durch eine zentrale Stelle, die von anderen Abteilungen durch Informationsschranken getrennt ist. Die Vergütung der Personen, die Finanzanalysen intern und an Kunden weitergeben, ist nicht unmittelbar an Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, gebunden. Diese Personen haben Finanzinstrumente, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, vor ihrer öffentlichen Emission weder direkt noch indirekt erhalten oder bezogen.

Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen von Raiffeisen Oberösterreich, Fassung Oktober 2022

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Besondere Bedingungen für Debitkarten
  • Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internetbanking und ELBA business)

Gegenüberstellung der Änderungen 2022

Detailinformationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz (MiFID)

Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft

Risikohinweise für erweiterte Veranlagungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte
 

Offenlegung gemäß Artikel 431 - 455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Raiffeisenbank Region Gallneukirchen: Offenlegungspflichten lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)


Offenlegung gemäß § 65a BWG

Veröffentlichungen gemäß § 65a BWG

Information über die erreichte Ausführungsqualität von Kundenorders gemäß § 64 Abs 2 WAG 2018

Auswertung der 5 Handelsplätze je Kategorie von Finanzinstrumenten, auf denen Kundenaufträge ausgeführt wurden und die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind:

In Bezug auf unsere Produkte zur Vermögensverwaltung informieren wir Sie über die jeweilige Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten wie folgt:

WILL - Digitale Vermögensverwaltung

Bei unserer Digitalen Vermögensverwaltung WILL werden ausschließlich Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben. Allfällige Mitwirkungsmöglichkeiten aus dem Halten von Aktien stehen somit den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Fonds und nicht der Raiffeisenbank zu.  Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, wird die von der Verwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung berücksichtigt. Kommen Fonds der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der KEPLER-FONDS  Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. veröffentlichte Mitwirkungspolitik.

https://www.kepler.at/de/service/

 

Raiffeisen Vermögensverwaltung

Diese Vermögensverwaltungsverträge sehen keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisenbank vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Daher kann weder die Raiffeisenbank noch die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH, an die die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde, Stimmrechte der sich im Portfolio des Kunden befindlichen Aktien ausüben.

Werden für das Portfolio des Kunden Fondsanteilscheine erworben, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.

https://www.rcm.at/corporategovernance

Diese Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH gilt auch für den Aktienbestand des Portfolios, sofern die betreffende Aktie in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten ist, was regelmäßig zutrifft. Dies betrifft folgende Themen: Überwachung der Gesellschaft, Dialoge mit der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, Kommunikation mit anderen Interessenträgern der Aktiengesellschaft, Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung. Für Aktien des Portfolios, die nicht in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten sind, sind mangels Wesentlichkeit keine besonderen Mitwirkungsmaßnahmen vorgesehen.

Die Raiffeisenbank sieht von der jährlichen Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik gemäß § 185 Abs. 1 Z 2 Börsegesetz aus den oben dargelegten Gründen ab. 

Herausgeber und Medieninhaber der Website www.raiffeisen-ooe.at/region-gallneukirchen

Raiffeisenbank Region Gallneukirchen eGen
Reichenauerstraße 6-8
4210 Gallneukirchen

Firmenbuchnummer
78373f beim Landesgericht Linz

Geschäftsleiter: Kralik Wolfgang, Dir. Mag.; Schmidthuber Friedrich

Vorstand: Kralik Wolfgang, Dir. Mag.; Schmidthuber Friedrich

Aufsichtsrat: Zöbl Maria; Mayrhofer Günter; Födermayr Johannes, DI; Deibl Wilfried; Dorninger Klaus, MBA; Draxler Jakob; Fenzl Franz; Grasser Karl; Hackl Verena; Hammer Claudia; Hammer Michaela; Hawel Alfred, Dr.; Kranewitter Andreas, Mag., Ing.; Maucha Gerhard; Minichberger Veronika, Mag.; Oberfichtner Stefan; Oßberger Renate, BA; Schöffl Paul, Mag.; Schrefl Johannes, MSc; Wegerbauer Lukas, DI; Kirschner Wolfgang; Lanzerstorfer Peter

Grundlegende inhaltliche Richtung der Homepage

  • Präsentation der Raiffeisenbank 
  • Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen der Raiffeisenbank
  • Informationen und weiterführende Links zu Produkten und Dienstleistungen der Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich
  • Informationen zum Thema Wirtschaft und aus der Region

Redaktion

Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Europaplatz 1a
A - 4020 Linz

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Die österreichischen Raiffeisenbanken sind stets bemüht, die Anforderungen ihrer Kunden zur vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.

Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann sich der Kunde jederzeit an seinen Kundenberater oder an die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank/die Beschwerdestelle der Raiffeisenbank wenden. Weiters besteht die Möglichkeit für den Kunden, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für die Raiffeisenbank freiwillig. Sie entscheidet darüber im  Einzelfall.

Zudem informieren wir Sie über die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (betreffend Beschwerden aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen): www.ec.europa.eu/consumers/odr

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