Ab 1. Juli 2021 werden auch leichte Nutzfahrzeuge und Pick-ups NoVA abführen müssen. Das wird zu Preissteigerungen bei diesen Fahrzeugen führen.
NOVA-PFLICHT AB 1. Juli 2021 FÜR ALLE FAHRZEUGE ZUR PERSONEN- UND GÜTERBEFÖRDERUNG BIS 3,5 T
Mit 1. Juli 2021 werden auch leichte Nutzfahrzeuge (LKW < 3,5t) und Pick-ups NoVA abführen müssen. Das wird zu Preissteigerungen bei diesen Fahrzeugen führen.
Möchten Sie sich dieses Jahr ein neues Auto anschaffen? Dann kann es sich auszahlen, die Anschaffung vorzuverlegen. Denn mit 1. Juli 2021 wird in Österreich bei Neuzulassungen eine NoVA-Pflicht für alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht eingeführt.
Das heißt, dass zukünftig auch leichte Nutzfahrzeuge (LKW < 3,5t) und Pick-ups NoVA abführen müssen, was zu Preissteigerungen dieser Fahrzeuge führen wird.
Beispiele für die Auswirkung der NoVA-Anpassung
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Fiat Ducato Fahrgestell L4 35
Maxi Doppelkabine Dreiseitenkipper
2.3 Multijet 180 -
Iveco Daily 35516 A8
Kastenwagen 1900/3520L -
MAN TGE 3.180 4x4 AQ
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Mercedes-Benz Sprinter Kastenwagen
314 CDI Hochdach, lang -
VW Crafter Doka-Pritsche
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14.553,70 ,–
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8.096,60 ,–
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13.473,–
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11.200,–
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Über die aktuellen Leasing-Konditionen bzw. die Zinssätze informiert Sie auch Ihr Raiffeisenberater.
Grundsätzlich richten sich die Zinssätze nach dem EURIBOR. Der EURIBOR ist im EU-Raum der für Darlehen wesentlichste Referenzzinssatz. Er ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Im Zinssatz nicht enthalten sind die Vertragsgebühren. Diese betragen ein Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Leasingraten inkl. MWSt zuzüglich vertragsbezogener Nebenleistungen – etwa Vollkaskoversicherung, Betriebskosten- und Leasingvorauszahlungen. Bei unbestimmter Vertragsdauer (Immobilien-Leasing) oder einer Vertragsdauer von mehr als 37 Monaten beträgt die Bemessungsgrundlage 36 Leasingraten inkl. MWSt.