NoVA für Pick-ups und leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2021
NoVA-Anpassungen: Autokauf vorverlegen und Geld sparen!

Ab 1. Juli 2021 werden auch leichte Nutzfahrzeuge und Pick-ups NoVA abführen müssen. Das wird zu Preissteigerungen bei diesen Fahrzeugen führen.

NOVA-PFLICHT AB 1. Juli 2021 FÜR ALLE FAHRZEUGE ZUR PERSONEN- UND GÜTERBEFÖRDERUNG BIS 3,5 T

Mit 1. Juli 2021 werden auch leichte Nutzfahrzeuge (LKW < 3,5t) und Pick-ups NoVA abführen müssen. Das wird zu  Preissteigerungen bei diesen Fahrzeugen führen.

Möchten Sie sich dieses Jahr ein neues Auto anschaffen? Dann kann es sich auszahlen, die Anschaffung vorzuverlegen. Denn mit 1. Juli 2021 wird in Österreich bei Neuzulassungen eine NoVA-Pflicht für alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht eingeführt.

 

Das heißt, dass zukünftig auch leichte Nutzfahrzeuge (LKW < 3,5t) und Pick-ups NoVA abführen müssen, was zu Preissteigerungen dieser Fahrzeuge führen wird.

NoVA für Pick-ups und leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2021

Unser Tipp: Neuanschaffungen in das 1. Halbjahr 2021 verschieben

Für Fahrzeuge, für die ein Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. November 2021erfolgt, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden. Neuanschaffungen sollten daher in das 1. Halbjahr 2021 verschoben werden.

Beispiele für die Auswirkung der NoVA-Anpassung

Online zu Ihrem Traumauto:

✓ Wunschauto auswählen & Leasingrate online berechnen

✓ Angebot anfordern

✓ Lichtbildausweis, letzten 3 Gehaltszettel, Angebot oder Kaufvertrag bereit halten

✓ Leasing-Antrag einreichen und Unterlagen hochladen



Frau im Auto

Was ist ein Gebrauchtwagen?
Gebrauchtwagen sind Fahrzeuge, die bereits mindestens eine Zulassung aufweisen. Dazu zählen auch Vorführwagen. Der Online Leasingrechner geht von österreichischen Neu- und Gebrauchtwagen aus.

Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?
Der Kaufpreis setzt sich aus tatsächlichem Kaufpreis inklusive sämtlicher Zusatzausstattung und Rabatte, inklusive NoVA und USt zusammen.

Was ist der Restwert?
Restwert ist der angenommene Fahrzeugwert am Ende der Grundleasingdauer. Die Möglichkeit zur Anpassung des Restwerts ist abhängig von Fahrzeugtype, Laufleistung pro Jahr und Laufzeit.

Was zählt zur Anzahlung?
Anzahlung sind die Eigenmittel, die vom Leasingnehmer in die Finanzierung eingebracht werden.

Was ist die Laufzeit eines Leasingvertrages?
Die Laufzeit ist die Grundleasingdauer für die Kalkulation der Leasingrate.

Was ist Restwertleasing (Teilamortisation)?
Beim Restwertleasing wird nur der Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Restwert getilgt. Sie profitieren von geringen monatlichen Leasingraten.

Was ist Full Pay Out Leasing (Vollamortisation)?
Beim Full Pay Out Leasing wird das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit zur Gänze finanziert. Sie haben den Vorteil, dass am Ende der Laufzeit kein Restwert mehr offen ist.

Über die aktuellen Leasing-Konditionen bzw. die Zinssätze informiert Sie auch Ihr Raiffeisenberater.

Grundsätzlich richten sich die Zinssätze nach dem EURIBOR. Der EURIBOR ist im EU-Raum der für Darlehen wesentlichste Referenzzinssatz. Er ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Im Zinssatz nicht enthalten sind die Vertragsgebühren. Diese betragen ein Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Leasingraten inkl. MWSt zuzüglich vertragsbezogener Nebenleistungen – etwa Vollkaskoversicherung, Betriebskosten- und Leasingvorauszahlungen. Bei unbestimmter Vertragsdauer (Immobilien-Leasing) oder einer Vertragsdauer von mehr als 37 Monaten beträgt die Bemessungsgrundlage 36 Leasingraten inkl. MWSt.