Betriebliche Vorsorge

Planbare Liquidität

Hohe Abfertigungsansprüche belasten die Liquidität von Unternehmen. Für die Probleme, die zukünftige Abfertigungsverpflichtungen mit sich bringen können, bietet die Raiffeisen Versicherung Lösungen. Wir haben darüber mit Klaus Pekarek, Vorstand Raiffeisen Versicherung-UNIQA Österreich Versicherungen, gesprochen.

 

Laut Schätzungen der Vorsorgekassen befinden sich noch immer knapp 800.000 Österreicherinnen und Österreicher im System Abfertigung Alt. Was bedeutet das für Unternehmen?

Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2003 begründet wurden, unterliegen grundsätzlich dem alten Abfertigungsrecht. Mitarbeitende, deren Dienstverhältnis zum Beispiel  am 1. Januar 2002 begann, haben mittlerweile einen Anspruch auf neun Monatsgehälter zuzüglich Sonderzahlungen et cetera. Bei entsprechender Dienstzeit kann dieser Faktor sogar zwölf Monatsgehälter betragen. Teilweise sehen Kollektivverträge noch höhere Leistungen vor.

 

Immer wieder wird von Abfertigungsvorsorge gesprochen. Was bedeutet das?

Seit dem Jahr 2003 dürfen steuerrechtliche Rückstellungen für Abfertigungsansprüche nur noch im Ausmaß von maximal 45 Prozent gebildet werden. Für Mitarbeitende über 50 Jahre bleibt der bisherige Prozentsatz von maximal 60 Prozent aber bestehen. Die Verpflichtung, für diese Rückstellungen Wertpapiere anzuschaffen, welche dann als Finanzierungsquelle zur Bezahlung der Abfertigungsleistung dienen sollten, ist schon vor einigen Jahren weggefallen. Das kann Unternehmen durch fehlende Finanzierungsmittel schnell in Schwierigkeiten bringen – beispielsweise, wenn mehrere Abfertigungen gleichzeitig ausgezahlt werden müssen. Ein Fehlbetrag von bis zu 100 Prozent der Abfertigungsansprüche ist keine Seltenheit. Berücksichtigen muss man auch, dass im Todesfall von Arbeitnehmenden 50 Prozent des Anspruches sofort an die unterhaltspflichtigen Hinterbliebenen geleistet werden muss.

Und: Einzelunternehmende und Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften haften für diese Ansprüche sogar mit dem Privatvermögen. Hier kann ein Unternehmen schnell in Schieflage kommen. Damit das nicht passiert, sollte die Möglichkeit der Abfertigungsvorsorge genutzt werden.

Raiffeisen Versicherung bietet hier die Abfertigungsrückdeckungsversicherung und die Abfertigungsauslagerung an.

 

Wie funktioniert die Abfertigungsrückdeckungsversicherung?

Bei der Rückdeckungsversicherung spart man bis zum Pensionsantritt der Mitarbeitenden mit einer laufenden Prämie für die Abfertigungszahlung an. Die regelmäßig anfallenden Prämien ermöglichen eine gleichmäßige und planbare Liquidität, und die Prämie kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Die Versicherungsleistung wird dann an das Unternehmen ausbezahlt und die Kapitalauszahlung unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer. Gut zu wissen ist auch: Der Abschluss kann für Mitarbeitende individuell entschieden werden. Vor allem auch wichtig für Einzelunternehmende und Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften im Falle eines Betriebsüberganges, denn die Versicherung reduziert Haftungsansprüche aus Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Erwerbenden.

 

Was kann man unter dem Angebot Abfertigungsauslagerung verstehen?

Bei der Abfertigungsauslagerung werden die hierfür dotierten Rückstellungen aufgelöst und entsprechend einer bestimmten Mindestvorgabe als sofortige Einmalprämie in den Versicherungsvertrag einbezahlt. Weiters kommt es zu laufenden Prämienzahlungen, die notwendig sind, um die arbeitsrechtliche Abfertigungsverpflichtung auszufinanzieren. Wenn nun ausscheidende Arbeitnehmende einen Anspruch auf Abfertigung haben, wird die Versicherungsleistung exklusive Lohnsteuer direkt an sie ausbezahlt. Den Lohnsteuerbetrag bekommen die Arbeitgebenden und er ist zur Weiterleitung an das Finanzamt bestimmt.

Teilweise kommt es vor, dass Fehlbeträge an das Versicherungsunternehmen nachgezahlt werden müssen, sofern der Abfertigungsanspruch höher als das Versicherungsergebnis ist. Aus diesem Grund ist es sehr ratsam, die prognostizierte Leistung regelmäßig zu überprüfen und die Prämie an die aktuelle Gehaltssituation anzupassen.

Besteht kein Anspruch auf Abfertigung, so bekommt das arbeitgebende Unternehmen die Versicherungsleistung ausbezahlt. Nicht unerheblich ist der Umstand, dass für eine Abfertigungsauslagerung keine Versicherungssteuer abzuführen ist. Dies wirkt sich sehr positiv auf das Veranlagungsergebnis aus.

 

Was gilt es dabei noch zu berücksichtigen?

Für die Beschäftigten wird eine Direktversicherung mit einer unwiderruflichen Zweckwidmung und einem bedingten Bezugsrecht abgeschlossen. Die damals dotierten steuerrechtlichen Rückstellungen werden vollständig aufgelöst. Das stellt grundsätzlich eine Betriebseinnahme dar, sofern nicht von der steuerneutralen Auflösung in den Jahren 2002 und 2003 Gebrauch gemacht wurde. Die vom Unternehmen an eine Versicherung bezahlte Erstprämie in Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung ist wiederum eine Betriebsausgabe.

Ab nun steht ein attraktiv verzinstes Finanzierungsmittel, die Abfertigungsauslagerung, von Raiffeisen Versicherung parat, um die Abfertigungsansprüche auszuzahlen. In den Folgejahren sind laufende Prämien abzuführen und sollten dadurch eine hundertprozentige Ausfinanzierungsquote schaffen. Fazit: Die Finanzierung der Abfertigungsverpflichtung wird durch die Abfertigungsauslagerung günstiger.

Unabhängig davon, ob eine Abfertigungsauslagerung abgeschlossen wird oder nicht, bleibt arbeitsrechtlich das Band zwischen Dienstgebenden und Dienstnehmenden im vollen Umfang bestehen.

 

Mit welchen Mitteln kann man qualifizierte Mitarbeitende an ein Unternehmen binden?

Äußerst beliebt für Führungskräfte ist die Pensionszusage, auch bekannt unter der direkten Leistungszusage. Die mitarbeitende Person erhält eine Pensionszusage, diese wird heutzutage in beitragsorientierter Form erteilt. Sprich: Das Unternehmen schuldet eine Leistung, deren Höhe sich aus einem Finanzierungsinstrument – dabei bedient man sich gern einer sogenannten Pensionsrückdeckungsversicherung – ableitet.

Als Alternative gäbe es noch die leistungsorientierte Form, dort wird unabhängig vom Veranlagungsergebnis eines Finanzierungsinstruments eine Leistung zugesagt. Aber Achtung: Das arbeitgebende Unternehmen kann eventuell bei Deckungslücken zur Nachzahlung von Versicherungsprämien gebeten werden!

Im Leistungsfall zahlt das Unternehmen eine lebenslange Rente an die pensionierte Person. Auf Wunsch der Beschäftigten kann es auch zur einmaligen Abfindung der Rente kommen. Auch eine Übertragung der Ansprüche an zum Beispiel eine Betriebliche Kollektivversicherung ist möglich!

 

Welche Änderungen treffen Unternehmen seit dem 1. Juli 2022?

Das Niedrigzinsniveau wirkt sich in der Lebensversicherung aus. Die Versicherungsunternehmen in Österreich dürfen ab Mitte dieses Jahres bei Vertragsabschluss keinen Garantiezinssatz für die klassische Lebensversicherung und die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge mehr versprechen. Dies geht aus der aktuellen Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht FMA hervor. Demnach wird der maximale Höchstzinssatz von 0,5 auf 0,0 Prozent gesenkt. Das ist mit 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Wichtig ist: Die garantierte Mindestverzinsung bezieht sich nur auf die Sparprämie der Lebensversicherung, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteilen. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Traditionell setzt sich die Gesamtverzinsung aus dem Garantiezins sowie einer variablen Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung zusammen.

 

Welche Möglichkeiten bieten sich zum Erhalt der Liquidität beziehungsweise was raten Sie überliquiden Unternehmen?

Gerade was überliquide Unternehmen betrifft, raten wir beim Thema Abfertigungsvorsorge zum Abschluss einer Abfertigungsauslagerung. Denn durch ein attraktives Investment schafft man eine risikolose Optimierung des Veranlagungsertrages – die derzeitige Gesamtverzinsung beträgt 2,0 Prozent per anno. Außerdem kann man Verwahrentgelt sparen, welches derzeit von vielen Banken verrechnet wird. Und nicht zuletzt führt die Auflösung der Rückstellung zu einer höheren Eigenkapitalquote ganz im Sinne der Bilanzpolitik.

Darüber hinaus zählt der Versicherungsvertrag, aufgrund der Auslagerung an einen externen Rechtsträger, das Versicherungsunternehmen, grundsätzlich nicht zum Firmenvermögen. Somit werden auch in der Regel die jährlichen Wertzuwächse nicht in der Bilanz ausgewiesen.

 

Lassen Sie sich beraten

Die Raiffeisen Versicherung ist eine Marke der UNIQA Österreich Versicherungen und steht für das umfassende Know-how der betrieblichen Vorsorge von Raiffeisen. Ihre Beraterin und Ihr Berater erläutern Ihnen gerne die Vorteile betrieblicher Pensionsvorsorge. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin!

 

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Juli 2022, Bild Shutterstock