Hinweis zur Antragstellung:
- Wir bearbeiten ausschließlich Anträge aus dem Genossenschaftsgebiet.
- Bevorzugt werden Antragsteller mit aktiver Kontoverbindung bei der Raiffeisenbank Stockerau.
- Die Prüfung, ob ein Antrag in den Zuständigkeitsbereich für Umwelt, Soziales, Kultur fällt, erfolgt durch das Team Marketing.
- Eingehende Anträge werden per E-Mail bestätigt und zur nächsten Sitzung mit Datum zur Behandlung vorgemerkt.
- Bei Ablehnung erfolgt eine entsprechende Mitteilung und Dokumentation.
- Dringende Anträge werden bevorzugt behandelt.
- Bei sensiblen sozialen Anliegen wird um Diskretion gebeten.
- Antragsteller erhalten bei Ablehnung oder Zustimmung eine Begründung per E-Mail.
- Bei positiver Entscheidung werden weitere Schritte, wie Fotobeweis oder mögliche Veröffentlichung, besprochen.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage eines Fotobeweises oder einer Rechnung.
Für größere Projekte können Gelder angespart werden, die im Folgejahr verwendet werden müssen.