Bauherrin mit Modellhaus
Die Unterstützung zur Verwirklichung Ihrer Wohnträume

Die Raiffeisenberater:innen wissen, welche Förderungen für Ihr Wohnbauvorhaben zur Verfügung stehen.

Förderungen fürs Bauen & Wohnen

Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können. 

 

Familie

Die Grundsätze der Wohnbauförderung

Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Es gibt aber einige Grundsätze, die zumindest in den meisten Ländern Gültigkeit haben:

  • Energiespargedanke spielt eine wesentliche Rolle: Wer auf Energiesparmaßnahmen setzt, erhält mehr Geld.
  • Familien werden besonders gefördert.
  • Die soziale Bedürftigkeit ist entscheidend bei der Zuerkennung der Förderungen.
  • Obergrenze in Bezug auf die Höhe des Jahreseinkommens des Haushalts: Je nach Bundesland wird das Brutto- oder Nettojahreseinkommen des Vorjahres herangezogen, nicht hinzugerechnet wird im Regelfall der Bezug von Familienbeihilfe. Werbungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen können normalerweise zum Abzug gebracht werden.

Wer bekommt eine Wohnbauförderung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
  • Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Förderungswürdigkeit des Objektes
  • Begründung des Hauptwohnsitzes

Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?

  • Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
  • Annuitätenzuschüsse: Dabei gibt es Zuschüsse zur Rückzahlung von Bauspar- oder Bankdarlehen.
  • Individuelle Wohnbeihilfe
  • Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse

Wie hoch ist die Wohnbauförderung?

Die Höhe der Wohnbauförderung wird individuell berechnet. Dieser Betrag kann beispielsweise von der Qualität der Bauweise, von den vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen oder von der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen abhängig sein. Bei diesen Personen muss es sich um nahestehende Personen (Ehepartner:in, Kinder, Eltern, Lebensgefährt:innen etc.) handeln.

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin. Ihr:Ihre Raiffeisenberater:in unterstützt Sie bei der Berechnung der Wohnbauförderung.