Soziale Absicherung

Auch wenn Sie jetzt Unternehmer:in sind, so müssen Sie dennoch nicht auf soziale Absicherungen verzichten. Informieren Sie sich über Berufsunfähigkeitspension und  Selbstständigenvorsorge.

Vater und Sohn

Selbstständige waren früher wenig abgesichert. Diese Zeiten sind vorbei. Auch für unternehmerisch Tätige gibt es einige Absicherungen, die Härten verhindern helfen. Was passiert etwa, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben? Informieren Sie sich über wesentliche Vorsorgemöglichkeiten.
 

Private Berufsunfähigkeitspension

Im Falle des Bezugs der gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension verbleibt immer eine Versorgungslücke. Besonders Selbstständige sind aufgrund der niedrigeren gesetzlichen Leistungen vom Einkommensverlust betroffen. Die Berufsunfähigkeits-Pension der Raiffeisen Versicherung schließt diese Versorgungslücke. Die Berufsunfähigkeits-Pension gibt es übrigens als Zusatz zu einer Lebensversicherung sowie als eigenständige Versicherung.

Berufsunfähigkeits-Pension: Alle Informationen auf einen Blick

 

Arbeitslosenversicherungsschutz

Auch Selbstständige können im Rahmen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Alte Versicherungsansprüche bleiben unter Umständen aufrecht.

  • Unternehmer:innen, die vor 2009 aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, behalten diese Ansprüche während ihrer selbstständigen Tätigkeit.
  • Wenn Sie nach dem 1.1.2009 eine selbstständige Tätigkeit begonnen haben und zuvor mindestens fünf Jahre lang in einem Angestelltenverhältnis tätig waren, dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Selbstständige können auf freiwilliger Basis in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dabei sind drei fixe monatliche Beitragsgrundlagen (2024: EUR 53,03; EUR 212,10 und EUR 318,15) möglich, wodurch sich im Fall der Arbeitslosigkeit (Betriebsstilllegung) ein tägliches Arbeitslosengeld in der Höhe von EUR 27,28; EUR 44,34 bzw. EUR 61,12 ergibt. 

 

Selbstständigenvorsorge

Mit der "Abfertigung NEU" können auch Selbstständige entweder eine monatliche Zusatzpension steuerfrei bekommen oder sich das Geld als einmaligen Abfertigungsbetrag mit einem Steuersatz von 6 % auszahlen lassen.

www.valida.at - Selbstständigenvorsorge