Pflichten für Hausbesitzer im Winter: So kommen Sie nicht aufs Glatteis

Wenn die Temperaturen unter null Grad sinken und der Winter Einzug hält, gibt es für Eigentümer von Immobilien einiges zu beachten und auch Pflichten, wie die Räum- und Streupflicht.

„Für die kommenden Tage ist verbreitet mit Schneefall zu rechen.“ Wenn Sie so eine oder eine ähnliche Meldung vom Wetterdienst hören, dann sollten Eigentümer von Immobilien die Ohren spitzen. Denn senkt sich eine Schneedecke über das Land, müssen Eigentümer von Liegenschaften in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser mit einer Breite von 120 Zentimetern entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Glatteis gilt es, zusätzlich auch zu streuen.

ABWESENHEIT IST KEINE ENTSCHULDIGUNG

Sie denken, geht mich nichts an, weil bei mir gibt‘s ohnehin keinen Gehsteig? Falsch gedacht! Auch hier gilt: Der Straßenrand muss in einer Breite von einem Meter entlang der Liegenschaft geräumt und gestreut werden. Und Achtung: Eine Abwesenheit der Eigentümer ist keine Entschuldigung von der Räum- und Streupflicht! Schauen Sie also rechtzeitig, wenn Sie im Winter nicht zuhause sind, dass Sie die Schneeräumpflichten auf eine Ihnen vertraute oder geeignete Person übertragen. Denn kommen Eigentümer der Pflicht nicht nach, können sogar Geldstrafen drohen.

RICHTIG VERSICHERN NICHT VERGESSEN!

Kommt es dennoch zu einem Unfall auf dem Grundstück, ist die richtige Versicherung das Um und Auf. Wir vom WohnTraumCenter der Raiffeisenbank Landskron-Gegendtal empfehlen in jedem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Hier ist es wichtig, auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Außerdem sollte die Wohnungsversicherung mit privater Haftpflicht ohnehin Pflicht sein. Denn besonders im Winter und zur Weihnachtszeit gehören Kerzen – egal ob auf dem Adventkranz oder Weihnachtsbaum – zur Stimmung dazu. Kommt es zu einem Zimmerbrand, springt die Wohnungsversicherung ein.

Unsere Versicherungsexperten vom WohnTraumCenter der Raiffeisenbank Landskron-Gegendtal helfen Ihnen bei der richtigen Auswahl gerne weiter.

SCHON VON DER VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT GEHÖRT?

Aber es gibt noch einige Dinge, die Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer nicht vergessen sollten. So müssen bei Gebäuden, die länger als 72 Stunden von allen Bewohnern verlassen werden, die Wasserleitungen abgesperrt werden und es müssen Maßnahmen gegen Frostschäden getroffen werden. Denn nur dann erbringt die Haushalts- oder Leitungswasserversicherung die vereinbarte Leistung. Außerdem trifft Liegenschaftseigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Soll bedeuten, dass Grundstücke so gesichert werden müssen, dass niemand zu Schaden kommt. Ein Pool zum Beispiel muss als richtig abgesichert werden. Weiters sollten Sie darauf achten, dass bei Minusgraden keine außenliegenden Wasserleitungen zufrieren können, da diese aufplatzen können – Wasser also rechtzeitig abdrehen! Bei starkem Frost sollten auch innenliegende Leitungen kontrolliert werden, denn eine Kältedämmung kann die Kälteübertragung zwar verlangsamen aber nicht verhindern.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Team des WohnTraumCenters der Raiffeisenbank Landskron-Gegendtal.

Räumpflicht im Winter
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