Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Bei der Arbeitnehmerveranlagung geht es seit einiger Zeit "automatisch". In manchen Fällen kann es aber nützlich sein, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen.

Mann auf Laptop bei kleinem Glastisch - Screen mit Charts

Machen oder machen lassen?

Die antraglose Arbeitnehmerveranlagung ist inzwischen fast selbstverständlich. Wenn Sie selbst in der ersten Jahreshälfte keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben und anzunehmen ist, dass Sie in den Genuss einer Steuergutschrift kommen werden, wird das Finanzamt von selbst tätig.

  • In der zweiten Jahreshälfte informiert die Finanzverwaltung jene Personen, bei denen eine antraglose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird.
  • Sie erhalten dann ein Schreiben, in dem Sie um Überprüfung Ihrer Kontodaten ersucht werden.
  • Anschließend wird die Steuergutschrift auf Ihr Konto überweisen.

Wenn Sie mit dem, was die Finanz Ihnen überweisen will, nicht einverstanden sind, dann führen Sie einfach selbst die Arbeitnehmerveranlagung durch. Sie haben dafür insgesamt fünf Jahre lang Zeit. Sie können also auch nachträglich Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abschreiben. In diesem Fall hebt das Finanzamt seinen eigenen Bescheid auf und stellt einen neuen Steuerbescheid auf Basis Ihrer Angaben aus.