NoVA: Neuerungen im Jahr 2021

Das Jahr 2021 bringt durch die Änderungen der Normverbrauchsabgabe zahlreiche Teuerungen im Kfz-Bereich. Wir geben einen Überblick über die Erhöhungen und zeigen auf, welche besonders Unternehmer betreffen. 

Was ist die Normverbrauchsabgabe (NoVa)

Die NoVA wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kunden geliefert wird, oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird (Import, Übersiedlung).

Mit 1. Jänner 2020 wurde die NoVA auf das neue Messverfahren WLTP – den Normverbrauchszyklus – umgestellt. Damit wird neben der Leistung des Fahrzeuges auch dessen CO2-Emission mit einbezogen. Der Steuererhöhungs-Automatismus für KFZ-Steuern wurde bereits im Herbst 2019 beschlossen. 

VW BUs
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Wie hoch fallen die nun geltenden Erhöhungen der NoVA aus?

Ab 1. Jänner 2021 erhöht sich die NoVA automatisch nach der im Gesetz festgelegten Berechnung, meist um einen Prozentpunkt.

Im Rahmen der Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe hat die Regierung eine Vorlage für weitere Maßnahmen eingebracht.

Die weiteren geplanten Anpassungen bei der NoVA (ab 1. Juli 2021) sehen wie folgt aus:

  • NoVA-Pflicht für alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 t (keine Ausnahmen mehr für Pick-ups u. Kleintransporter)
  • Der CO2-Abzugsbetrag* beträgt ab 1. Jänner 2021 bei PKW 112 g/km und ab 1. Juli 2021 bei LKW 165 g/km und wird stufenweise bis 2024 weiter verringert
  • Der Malus-Grenzwert** wird ab 1. Juli 2021 bei PKW von 275 g/km auf 200 g/km verringert und bei LKW mit 253 g/km festgelegt und reduziert sich weiter bis 2024
  • Malusbetrag** wird von 2021 bis 2024 von derzeit 40 Euro auf 80 Euro pro Gramm verdoppelt
  • Die Deckelung bei der NoVA wird schrittweise von dzt. 32 Prozent auf 50 Prozent im Jahr 2021, auf 60 Prozent im Jahr 2022, auf 70 Prozent im Jahr 2023 und auf 80 Prozent im Jahr 2024 angehoben
  • Anhebung der NoVA-Deckelung bei CO2-intensiven Motorrädern von 20 Prozent auf 30 Prozent

Welche Belastung betrifft Unternehmer besonders stark?

Besondes die NoVA-Pflicht für alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 t, die bis dato von der Abgabe ausgenommen waren, betrifft viele Unternehmen. Diese Fahrzeuge bilden bei vielen Unternehmen im Gewerbe und Handwerk oft die Basis des firmeneigenen Fuhrparks.

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