Berufsunfähigkeit, ein unterschätztes Risiko

Gesundheitliche Einschränkungen können leider jeden treffen: Wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, dann entsteht eine Versorgungslücke. Mit der Berufsunfähigkeits-Pension der Raiffeisen Versicherung können Sie diese Lücke zumindest verringern.

Berufsunfähigkeits-Pension – Die Vorteile

Regelmäßige Zahlung

Sie erhalten eine vereinbarte Pensionszahlung bis zum Vertragsende, längstens bis zum 67. Lebensjahr.

Finanzielle Hilfe

Die Pensionszahlung hilft Ihnen dabei, auch notwendige medizinische Behandlungen zu finanzieren.

Variabel und flexibel

Sie können die Berufsunfähigkeits-Pension entweder als Hauptversicherung oder als Zusatzversicherung zu anderen Produkten abschließen.

Frau bei Arzt

Was heißt Berufsunfähigkeit?

Als berufsunfähig gelten Sie, wenn

  • Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihren Beruf mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben können, 
  • die Voraussetzungen für eine Alterspension noch nicht erfüllt sind und 
  • eine Rehabilitation nicht zweckmäßig oder zumutbar ist. 

Berufsunfähigkeit ist kein Minderheitenthema: Laut Berechnungen der Statistik Austria gab es 2019 rund 147.000 Personen mit geminderter oder dauernder Erwerbsunfähigkeit. Als Betroffener erhalten Sie zwar eine staatliche Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension*. Da die Höhe dieser von der Zahl der Versicherungsmonate abhängt, kommt es vor allem bei jüngeren Menschen zu einer Versorgungslücke. 

*Die Begrifflichkeit orientiert sich an den Berufsgruppen: Für Arbeiter gilt der Begriff Invalidität, für Angestellte Berufsunfähigkeit und für Selbstständige Erwerbsunfähigkeit.

Altersvorsorge: junges Paar bei der Kundenberatung für Vorsorge

Die finanzielle Absicherung

Mit Meine Berufsunfähigkeits-Pension der Raiffeisen Versicherung können Sie sich gegen den Ausfall Ihres Erwerbseinkommens absichern. So können Sie finanzielle Einbußen abfedern und auch für notwendige medizinische Behandlungen bzw. Therapien vorsorgen. 

  • Die Höhe der monatlichen Pensionszahlung ist von Beginn an vereinbart.
  • Unterstützung beim Wiedereinstieg: Nach drei Jahren ununterbrochenem Leistungsbezug bei Berufsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf eine Wiedereingliederungshilfe in Ihren Beruf. Diese beläuft sich einmalig auf maximal EUR 12.000,-.
  • Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeits-Pension als Zusatzversicherung zu Meine Raiffeisen Pension oder Meine Raiffeisen FondsPension abgeschlossen haben, dann kann im Versicherungsfall Ihre Hauptversicherung prämienbefreit werden.

Ihr Vorsorgecheck

Wie steht es um Ihre Vorsorge? Haben Sie selbst an alle Eventualitäten gedacht, um sich, aber auch Ihre Familie entsprechend abzusichern? Für alle diese Fragen steht Ihnen Ihr Raiffeisenberater gerne zur Verfügung. Wenn Sie wollen, dann können Sie gleich online über die sichere Mailbox in Mein ELBA einen Beratungstermin vereinbaren.