Die Einlagensicherung

Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG).

Einlagensicherung

Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen in Österreich entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.

Für die weit überwiegende Anzahl der Raiffeisenbanken, für die Raiffeisenlandesbanken, für die Raiffeisen Bank International AG und ihre österreichischen Tochtergesellschaften nimmt die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen die Funktion als gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung wahr.