Eigentumsvorbehalt

Nützliches Wissen

Eine Vereinbarung, dass der Kaufgegenstand bzw. die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers bleibt. Da der Eigentumsvorbehalt in Österreich nicht gesetzlich geregelt ist, muss er von beiden Kaufvertragsparteien vertraglich vereinbart werden. Häufig ist der Eigentumsvorbehalt ein Bestandteil der AGB.

 

 

 

 

 

 

Nutzloses Wissen

Apropos Gesetzesregelungen, hier 5 der absurdesten Gesetze der Welt:

  1. In Kanada ist es verboten, ein Flugzeug während des Fluges zu verlassen.
  2. In Frankreich ist es gesetzlich verboten, einem Schwein den Namen »Napoleon« zu geben.
  3. 1896 wurde festgelegt, dass ein Fußballfeld in Deutschland Baum frei sein muss.
  4. In Los Angeles, Kalifornien, ist es verboten, an Kröten zu lecken.
  5. In Alabama dürfen Tauben keine Kieselsteine von Flachdächern fressen.

Etwas verwirrend? Finden wir auch! Keine Sorge, wir erklären es dir gerne noch einmal. Probier unsere Eselsbrücken, sie machen dir das Lernen leichter!