Leuchtende Glühbirne umrahmt von Blättern auf gelbem Untergrund

Günstiger Strom aus der Region

Mit der Energie-Genossenschaft gemeinsam zu mehr Ersparnis.

Jetzt Vorteile sichern!

Energie-Genossenschaften bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, produzierte Energie direkt untereinander zu verkaufen oder zu beziehen. 

Die Energiepreise werden innerhalb der Genossenschaft selbst festgelegt. Da Energie-Genossenschaften nicht gewinnorientiert agieren, ergeben sich somit sehr attraktive Energiepreise für ihre Mitglieder.

Illustration: Häuser verbunden durch Energieaustausch auf gelbem Hintergrund

Zusätzliche Vorteile für Energiebezug aus der Energie-Genossenschaft:

  • Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags
  • Befreiung von der Elektrizitätsabgabe
  • Reduktion der Netzentgelte um 28%

Wie funktionieren Energie-Genossenschaften?

Illustration: Solarpaneele auf gelbem Hintergrund

Energie-Genossenschaften ermöglichen die gemeinschaftliche Nutzung und den Austausch von Energie.

Mitglieder mit Stromerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik, Wasserkraft, etc.) können ihren erneuerbaren Strom mit jenen Mitgliedern handeln, die selbst keinen erzeugen.

Sie tragen damit zur lokalen Autonomie bei und gewinnen Stabilität durch Unabhängigkeit von globalen Märkten.

Dabei bekommen die Stromerzeuger mehr für Ihren produzierten Strom und alle die Strom verbrauchen bekommen diesen wesentlich günstiger.

Ihre Vorteile

Günstige und stabile Strompreise

Der Strom aus einer Energie-Genossenschaft ist deutlich günstiger als marktübliche Preise. Denn neben den ohnehin günstigen Strompreisen in der Genossenschaft profitieren die Mitglieder von 28% günstigeren Netzgebühren und dem Entfall des Erneuerbaren Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe.

Höheres Entgelt für Einspeiser

Mitglieder, die überschüssigen Strom einspeisen, erhalten ein attraktives Entgelt, das meist über dem Marktdurchschnitt liegt. 

Regionaler Ökostrom

Durch lokale Erzeugung und Verbrauch von erneuerbarer Energie tragen Energie-Genossenschaften zur Energiewende bei und verringern den CO2-Fußabdruck.

Geringere Gebühren

Mitglieder profitieren zudem vom Entfall des Erneuerbaren Förderbeitrags, der Befreiung von der Elektrizitätsabgabe und reduzierten Netzentgelten.

Unsere Tarife

bis 1.4.2026:

Strompreis
12,35 Cent je kWh netto,
nach Einsparung im Netz der Kärnten Netz GmbH (KNG) 8,92 Cent je kWh
nach Einsparung im Netz der Energie Klagenfurt GmbH (EKG) 9,70 Cent je kWh.*

* Dank der 28% geringerer Netzgebühren und dem Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren Förderbeitrags zahlen Mitglieder für den Strom aus der Energie-Genossenschaft wesentlich weniger.

ab 1.4.2026:

Strompreis
11,35 Cent je kWh netto,
nach Einsparung im Netz der Kärnten Netz GmbH (KNG) 7,92 Cent je kWh
nach Einsparung im Netz der Energie Klagenfurt GmbH (EKG) 8,70 Cent je kWh.*

* Dank der 28% geringerer Netzgebühren und dem Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren Förderbeitrags zahlen Mitglieder für den Strom aus der Energie-Genossenschaft wesentlich weniger.

Einspeisepreis 
9,35 Cent je kWh
Einspeisepreis 
8,35 Cent je kWh
   

Berechnung der Ersparnis:

Netzgebühren KNG (Kärnten Netz GmbH) seit 1.1.2026: 9,67 ct/kWh netto (in der EEG 6,96 ct/kWh – Ersparnis 2,71 ct/kWh)
Netzgebühren EKG (Energie Klagenfurt GmbH) seit 1.1.2026: 6,90 ct/kWh netto (in der EEG 4,97 ct/kWh – Ersparnis 1,93 ct/kWh)
Elektrizitätsabgabe seit 1.1.2026: 0,10 ct/kWh netto für Haushalte (in der der EEG 0,0 ct/kWh)
Elektrizitätsabgabe seit 1.1.2026: 0,82 ct/kWh netto für Firmen (in der der EEG 0,0 ct/kWh)
Erneuerbarer Förderbeitrag seit 1.1.2026: 0,62 ct/kWh netto (in der EEG 0,0 ct/kWh)

Stand: 1. Jänner 2025, Preisperiode: 1.Jänner  2025, 00:00 Uhr bis 31. März 2026, 24:00 Uhr

Unsere Energie-Genossenschaften im Überblick

 

Derzeit gibt es 51 bestehende Energie-Genossenschaften in Kärnten.

Falls in Ihrer Region noch keine Genossenschaft existiert, können Sie sich unverbindlich registrieren lassen, um bei zukünftigen Entwicklungen dabei zu sein.

Infoveranstaltung

Illustration: Menschen bei einer Infoveranstaltung

Raiffeisen gestaltet die Zukunft für Ihre Region:

Erfahren Sie mehr zum Thema Energie-Genossenschaften bei einer unserer Informationsveranstaltungen.

Raiffeisen Energie-Genossenschaften

Häufig gestellte Fragen zur Energie-Genossenschaft

Eine Beteiligung bietet finanzielle Vorteile durch gemeinsame Investitionen, stärkt die soziale Gemeinschaft und fördert Umweltbewusstsein durch nachhaltige Energieprojekte.

Jeder – private Haushalte, Gemeinden, Landwirte und Betriebe. Die Teilnahme ist allen Gemeindebürger:innen möglich, unabhängig vom Raiffeisen-Kundenstatus.

Nein. In der Energie-Genossenschaft braucht es auch Mitglieder, die den Strom brauchen.

Registrieren Sie sich online mit Ihrer E-Mail-Adresse unter: portal.energie-genossenschaften.at/registration/

Sie können jederzeit kündigen und bekommen die 10,- Geschäftsanteil wieder zurück. Die einmalige Gebühr für einen Einspeisezählpunkt würde nicht refundiert werden.

Nein. Man braucht auch weiterhin einen bestehenden Vertrag mit einem Energielieferanten. Die Energiegemeinschaft kann jenen Strom untereinander tauschen, der von den Mitgliedern mit Erzeugungsanlagen zur Verfügung gestellt wird. Wenn zu wenig oder zu viel Strom vorhanden ist, braucht es auch weiterhin den Energieversorger/Abnehmer, um die Differenz zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie noch mehr Fragen haben, finden Sie die Antworten darauf in unserem vollumfassenden Fragen-Katalog.

Kontakt

​​​​​Raiffeisenlandesbank ​Kärnten und Revisionsverband eGen |  Raiffeisenplatz 1  | 9020 Klagenfurt am Wörthersee

E-Mail: info@energie-genossenschaften.at

Support: support@team4.energy