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1. Raiffeisen Realitäten - Kaufanbot - Allgemeine Geschäftsbedingungen 
     
  a) Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung für Raiffeisen Realitäten entsteht, wenn durch Vermittlung (Namhaftmachung) der Gesellschaft ein Rechtsgeschäft (z.B Kauf, Miete, Pacht, Tausch) zustande kommt.
     
  b) Die Vermittlungsvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das Konto von Raiffeisen Realitäten zu entrichten.
     
  c) Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht auch dann, wenn ein anderes als das vereinbarte Rechtsgeschäft (z.B. Miete statt Kauf) abgeschlossen wird oder durch die von Raiffeisen Realitäten vermittelten Vertragspartner eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Liegenschaft (z.B Wohnung statt Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird.
     
  d) Die Weitergabe von Informationen über Anbote von Raiffeisen Realitäten an Dritte ist nicht zulässig. Führt eine Weitergabe einer solchen Information zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, so ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung zu entrichten.
     
2. Höhe des Vermittlungshonorars
     
  a) Die Höhe des vereinbarten Vermittlungshonorars ist schriftlich festzuhalten: Die Bemessungsgrundlage stellt immer der tatsächliche vermittelte (erzielte) Kauf-, Miet-, Pachtpreis dar.
     
  b)
Raiffeisen Realitäten ist berechtigt, Vermittlungsvergütungen mit beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.
     
3. Datenschutz
   
 
Raiffeisen Realitäten darf die überlassenen Daten nur zum Zweck der Erfüllung eines Auftrages an Dritte weitergeben. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass zum Zweck seiner eigenen besseren Information und Beratung durch den Raiffeisenverband Salzburg, die Raiffeisen-Bausparkasse und die Raiffeisenbanken Einschau in die EDV-verarbeiteten Daten gestattet wird.
     
4. Wirtschaftliches Naheverhältnis / Doppelmakler – Eigenschaft
   
                   
Raiffeisen Realitäten wird grundsätzlich als "Doppelmakler" tätig. Als Gesellschaft der Raiffeisen-Geldgruppe unterhält Raiffeisen Realitäten ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu allen Unternehmen des Österreichischen Raiffeisensektors, insbesondere zum Raiffeisenverband Salzburg und den Salzburger Raiffeisenbanken. Über das Bestehen eines wirtschaftlichen Naheverhältnisses zum Verkäufer einer hier angebotenen Liegenschaft ist der Kauf-, Miet-, bzw. Pachtinteressent zu informieren.
     
5. Rücktrittsrecht
     
   

Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher ist und entweder seine Vertragserklärung

  • am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjekts abgegeben hat,
  • seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandsrechts (insbesondere Mietrechts) oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar
  • an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, und dies
  • zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll;

oder seine Vertragserklärung

  • weder in den Geschäftsräumen des Immobilienmaklers abgegeben,
  • noch die Geschäftsverbindung zur Schließung des Vertrages mit dem Immobilienmakler selbst angebahnt hat, kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die Frist beginnt am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung bzw. ab Zustandekommen des Vertrages oder, sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu diesem späteren Zeitpunkt zu laufen. Sie endet jedenfalls nach einem Monat nach Abgabe der Vertragsurkunde bzw. nach Zustandekommen des Vertrages. Eine an den Immobilienmakler gerichtete Rücktrittserklärung bezüglich eines Immobiliengeschäftes gilt auch für einen im Zuge der Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag.
 
Raiffeisen Realitäten reg. Gen.mbH, Schwarzstr. 9, 5020 Salzburg, Tel. 0662/88 86 - 14220, Telefax: 0662/88 86 - 14229, info@raiffeisen-realitaeten.at, UID-Nummer: ATU36810509, Firmenbuchnummer: 38807w