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Neue Wertpapierbesteuerung zurück

Betroffen sind österreichische Privatanleger ab 1. April 2012

Steuer  
Neben Zinsen und Dividenden werden zukünftig auch Kursgewinne aus Wertpapieren, unabhängig von der Behaltedauer, mit 25 % KESt besteuert. Wir raten Ihnen, aktiv zu werden und Ihre persönliche Veranlagungsstrategie festzulegen, um Ihr Vermögen möglichst steueroptimal zu veranlagen. Mit dem Raiffeisen Depot-Check erarbeitet Ihr Raiffeisen-Berater die bestmögliche Lösung für Ihr veranlagtes Kapital.

Ab wann sind die einzelnen Wertpapierbestände von der Wertpapiergewinn-KESt betroffen?

1.

25 % KESt auf realisierte Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die ab dem 1. Jänner 2011 erworben wurden und ab dem 1. April 2012 veräußert werden

2.

25 % KESt auf realisierte Kursgewinne aus Forderungswertpapieren und Derivaten, die ab dem 1. April 2012 erworben und veräußert werden
Wertpapiere, die vor den oben genannten Zeitpunkten angeschafft wurden sind von der Wertpapiergewinn-KESt nicht betroffen (Altbestandsschutz). Für Anleihen und Derivate, die zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 erworben wurden, sieht der Gesetzgeber Übergangbestimmungen vor. Eine detaillierte Aufstellung über die Besteuerung von Wertpapieren finden Sie hier

Weitere wesentliche Änderungen im Überblick:
Verlustausgleich: erzielte Gewinne aus Dividenden (Alt- und Neubestand) sowie Zinsen und Kursgewinnen (nur aus Neubestand) werden automatisch mit realisierten Kursverlusten gegengerechnet. Sparbuchzinsen und Festgelder sind vom Verlustausgleich ausgenommen und dürfen nicht berücksichtigt werden.
Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist für Wertpapiere
Abschaffung der Kestgutschriften bei Anleihen und Anleihenfonds (Stückzinsen werden zukünftig im Kurs berücksichtigt)

Stichtagsbewertung am 30. März 2012:
Anschaffungen von Aktien und Fonds unterliegen bereits seit 1. Jänner 2011 der neuen Wertpapiergewinn-KESt. Für diese Wertpapiere wird am 30. März 2012 für die KESt-Berechnung ein neuer Anschaffungskurs ermittelt, mit dem der Anleger endbesteuert ist (keine Angabe in der Einkommenssteuererklärung notwendig)
Als steuerlicher Anschaffungskurs wurde vom Bundesministerium für Finanzen der Schlusskurs vom 30. März 2012 ohne Abschlag festgelegt
Die tatsächlichen Anschaffungskosten können lediglich über die Einkommensteuererklärung korrigiert werden

 Anlageformen, die nicht von der Wertpapiergewinn-KESt betroffen sind:
Bei Wertanlagen wie Gold (Goldmünzen, Goldbarren) oder Kunstgegenständen bleibt alles beim Alten: Bei Verkauf nach einem Jahr können Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Für langfristig orientierte Anleger wird die Investition in eine Lebensversicherung (mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren) interessant. Bei Abschluss wird zwar die Versicherungssteuer in Höhe von 4 Prozent fällig, Erträge aus dieser Veranlagungsform unterliegen jedoch nicht der Kursgewinnbesteuerung
   

Mit den Raiffeisen FinanzNEWS bieten wir Ihnen vierteljährlich fundierte Finanzinformationen. Viel Vergnügen beim Lesen der 2. Ausgabe in diesem Jahr (April bis Juni 2012).