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21.05.2012
Raiffeisen-Tipps rund ums Konto
Haben Sie auch schon einmal auf die rechtzeitige Überweisung eines Zahlscheines vergessen?
Mit einer Einzugsermächtigung passiert Ihnen das nicht mehr!
Die Einzugsermächtigung ist eine bequeme und vor allem sichere Zahlungsmethode. Und Sie ersparen sich in vielen Fällen auch noch eine allfällige Zahlscheingebühr. Ein weiterer Vorteil ist die 56-tägige Einspruchsfrist. Das heißt, Sie können innerhalb von 56 Tagen Ihre Zahlung wieder zurückfordern.
Mit einem Dauerauftrag können Sie bequem und sicher monatlich gleichbleibende Beträge überweisen. Typische Beispiele für einen Dauerauftrag sind das Taschengeld an die Kinder und die Überweisung der Wohnungsmiete. Beliebt sind auch Abschöpfungsaufträge am Monatsende von Ihrem Konto auf eine höher verzinste Veranlagungsform.
Sowohl Einzugsermächtigung, als auch Dauerauftrag lassen sich einfach via ELBA-internet selbst erstellen. In ELBA-internet haben Sie auch eine Übersicht über alle Einzugsermächtigungen und Daueraufträge. Bei Fragen hilft Ihnen selbstverständlich auch Ihr Raiffeisenberater gerne weiter!
Wenn’s um mein Konto geht, ist nur eine Bank meine Bank.
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