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Offenlegung gem. § 26 BWG zurück

Das BWG schreibt im § 26 und im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung der FMA Veröffentlichungspflichten der Kreditinstitute über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation vor. Individuelle Informationen (jährlich sich verändernde Daten) werden im Jahresabschluß/Geschäftsbericht veröffentlicht.

Zum Download bereit:

Größe
Veröffentlichungen gem. § 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung  (32 KB)