Offenlegung gem. § 26 BWG zurück
Das BWG schreibt im § 26 und im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung der FMA Veröffentlichungspflichten der Kreditinstitute über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation vor. Individuelle Informationen (jährlich sich verändernde Daten) werden im Jahresabschluß/Geschäftsbericht veröffentlicht.
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| Veröffentlichungen gem. § 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung | (32 KB) |




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