Mehr Klarheit bei Pensionsauszahlungen zurück
Zahlungsdienstegesetz: Buchungen ohne Missverständnisse
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Welche Auswirkungen hat das neue Zahlungsdienstegesetz auf Pensionsauszahlungen? |
Am 1. November tritt das neue Zahlungsdienstegesetz in Kraft. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die einen EU-weit einheitlichen Zahlungsverkehr zum Ziel hat. Eine der wesentlichen Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes ist eine Änderung bei der Wertstellung: Gutschriften dürfen immer erst an dem Tag am Empfängerkonto angezeigt werden, an dem Sie als Empfänger tatsächlich darüber verfügen können.
Wenn Sie Pensionsempfänger sind, dann bedeutet dies für Sie Folgendes: Bisher waren Sie gewohnt, dass Ihre Pension schon am 27. des Vormonats auf dem Konto aufschien – die Wertstellung erfolgte mit dem Monatsersten. Ab 1. Dezember erhalten Sie Ihre Pension immer zeitgleich mit dem gesetzlichen Auszahlungstermin am Kontoauszug angezeigt und wertgestellt.
Welche Auswirkungen hat dies für Sie als Pensionsbezieher?
- Kein Nachteil bei den Zinsen, denn am Wertstellungstag Ihrer Pensionsgutschrift ändert sich nichts. Die Wertstellung erfolgt wie bisher am 1. des jeweiligen Monats.
- Schutz vor unbeabsichtigten Sollzinsen: Sie müssen bei Ihren Zahlungen nicht mehr berücksichtigen, ob das Wertstellungsdatum schon erreicht ist. Das schützt Sie davor, dass Sie durch Abhebungen oder Überweisungen unabsichtlich ins Minus kommen.
Wollen Sie weitere Details wissen und sich über weitere Bestimmungen des neuen Zahlungsdienstegesetzes informieren? Alle diesbezüglichen Änderungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Raiffeisenbank eingearbeitet. Sie können aber auch jederzeit Ihren Raiffeisenberater kontaktieren. Stellen Sie einfach online eine Frage und nutzen Sie dazu das Mailboxformular im rechten Servicebereich.



