Die neue Ärzte-GmbH zurück
Chancen und Perspektiven der neuen Regelung
Ob die Ärzte-GmbH die medizinische Versorgung verbessern wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Fix ist allerdings: „Wir begleiten Ärzte umfassend bei allen Fragen. Und daher informieren wir auch laufend über aktuelle Gesetzesänderungen und damit verbundene Auswirkungen,“ verspricht der Vorstandssprecher der Raiffeisenlandesbank Kärnten Mag. Peter Gauper.
Zulassungsverfahren als Problem
Die Gründung einer Ärzte-GmbH setzt u. a. eine „positive Bedarfsfeststellung“ des Landeshauptmanns bzw. der Landesregierung voraus. Im Fall einer Genehmigung sind dann allerdings nicht nur Zahl und Fachrichtung der Mediziner festgeschrieben, sondern u. a. auch die Öffnungszeiten. „Zulassungsverfahren einer Ärzte-GmbH als Gruppenpraxen sind jedoch kompliziert, teuer und dauern womöglich ein Jahr“, gibt Dr. Bernd Adlassnig, Kammeramtsdirektor der Kärntner Ärztekammer zu bedenken.
Steuerliche Vorteile nur unter bestimmten Konstellationen
Aus wirtschaftlicher Sicht klingt die Ärzte-GmbH vorerst verlockend, jedoch „bei Gewinnen bis zu rund 70.000 Euro ist eine Einzelpraxis günstiger,“ rechnen die Wirtschaftsexperten Mag. Peter Katschnig, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mag. Michael Singer, Geschäftsführer der ECA Singer und Katschnig Steuerberatungs GmbH vor.
Haftung im Schadensfall
Der Hauptvorteil aus der Sicht der Ärzte scheint wohl die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen zu sein. „Für eigene Kunstfehler müssen allerdings auch GmbH-Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen geradestehen,“ ergänzt Dr. Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer Kärnten.
Bei der Gründung bzw. Einbringung in eine Ärzte-GmbH ist vorerst wohl noch viel Geduld gefragt. Für Details stehen Ihnen unsere Experten allerdings gerne zur Verfügung!


