Die gesetzliche Einlagensicherung zurück
Raiffeisen bietet zusätzlichen Schutz
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Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Ihre Sparguthaben im Fall des Falles gesichert. Wie sind die Bestimmungen im Detail und welchen zusätzlichen Schutz bietet Raiffeisen? Lesen Sie unsere Fragen und Antworten. |
- Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
- Wie hoch ist sie?
- Sind über die Einlagensicherung nur Sparguthaben abgesichert?
- Gibt es Ausnahmen von der Einlagensicherung?
Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherungseinrichtung der Raiffeisen Bankengruppe ist die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen in Wien, die gemeinsam mit den Raiffeisen-Landeseinlagensicherungseinrichtungen die gesetzlichen Aufgaben von Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für alle Raiffeisenbanken wahrnimmt. Bei der Raiffeisen Bankengruppe ist das Sicherheitsnetz ganz besonders dicht geknüpft. In 120 Jahren hat noch kein einziger Raiffeisenkunde auch nur einen einzigen Cent seiner Spareinlagen bei Raiffeisen verloren. Die Raiffeisen Bankengruppe war Vorreiter bei der Absicherung der Kundeneinlagen.
Wie hoch ist die Einlagensicherung?
Seit dem 1. Jänner 2010 sind die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich bezieht sich immer auf ein Kreditinstitut. Das heißt, pro Kunde und pro Bank sind jeweils bis zu 100.000 Euro durch die Einlagensicherung abgedeckt.
Einlagen nicht natürlicher Personen sind derzeit pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro abgesichert. Mit dem 1. Jänner 2011 wird dieser Höchstbetrag auf 100.000 Euro angehoben. Bei Unternehmen ist auf die Rechtsform und Größenklasse zu achten, wobei große Kapitalgesellschaften von der Sicherung ausgenommen sind.
Sind über die Einlagensicherung nur Sparguthaben abgesichert?
Die Einlagensicherung gilt nicht nur für Sparbücher, Sparkarten, Festgelder und ähnliches, sondern auch für alle Gehalts-, Pensions- und Girokonten, Bausparguthaben und natürlich auch für das Raiffeisen Online Sparen.
Gibt es Ausnahmen von der Einlagensicherung?
Wesentlichste Ausnahmen sind: Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nicht für Fonds oder Anleihen. Allerdings sind Anleihen der Raiffeisenbanken, die Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sind, durch diese abgesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt weiters nicht für Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lauten. Diese Fremdwährungseinlagen sind bei Raiffeisenbanken, die der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft angehören, durch diese gesichert. Ein exakter Überblick über alle Ausnahmebestimmungen ist im Bankwesengesetz ersichtlich. Informieren Sie sich beim entsprechenden Link im rechten Servicebereich.
Die veröffentlichten Prospekte der Raiffeisen Wertpapierfonds in ihrer aktuellen Fassung inklusive sämtlicher Änderungen seit Erstverlautbarung stehen dem Interessenten unter www.rcm.at zur Verfügung. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Portfolios zu.




