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Burgenland

Sanierung und Denkmalschutz zurück

Historische Substanz erhalten und erneuern

 Was ist zu beachten, wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert werden soll?

Das Bundesdenkmalamt (BDA) kann ein Gebäude, das eine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung hat, unter Denkmalschutz stellen. Die Erhaltung eines solchen Gebäudes liegt somit im öffentlichen Interesse. Veränderungen und Zerstörungen sollen dadurch vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In Österreich sind nur zwei Prozent der Gesamtbaumasse denkmalgeschützt – ein im europäischen Vergleich sehr niedriger Wert.

Maßnahmen, die den Bestand, die Erscheinung oder die künstlerische Wirkung des Gebäudes beeinträchtigen könnten, sind nach dem Denkmalschutzgesetz bewilligungspflichtig. Es ist sinnvoll, das BDA möglichst früh über seine Pläne in Kenntnis zu setzen, um bauliche Maßnahmen, die nicht mit dem Denkmalschutzgesetz einhergehen (und damit das Entstehen unnötiger Kosten), zu vermeiden.

Ansuchen für die Bewilligung der Arbeiten sind bei dem zuständigen Landeskonservatorat einzubringen. Sind die geplanten Maßnahmen nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar, kann der Antrag abgelehnt werden. Es besteht dann die Möglichkeit zu erklären, warum welche Veränderungen von Ihnen geplant sind. Ein Bescheid muss jedenfalls innerhalb von sechs Monaten nach Einbringung des Antrags ergehen. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie noch beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur berufen.

Eigenleistungen

Prinzipiell ist das BDA um eine fachmännische Ausführung der Sanierungsmaßnahmen bemüht. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie bestimmte Arbeiten selbst ebenso ausführen können, besprechen Sie dies mit dem Landeskonservatorat.

Kosten und Förderungen

Eine weit verbreitete Meinung ist, dass die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Gebäude deutlich höher ausfallen als für nicht geschützte. Oft liegt das jedoch an den großzügigen Dimensionen eines historischen Gebäudes und nicht so sehr an den Denkmalschutzauflagen. Auch ein hoher Anteil an erforderlicher Handarbeit kann die Kosten - aber auf der anderen Seite auch die Qualität - erhöhen.

Restaurierungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Maßnahmen im Sinne der Denkmalpflege werden unter Umständen vom BDA gefördert. Diesbezügliche Förderansuchen können an die Landeskonservatorate gestellt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Subventionen. Erkundigen Sie sich auch bei einem Steuerberater, ob es eventuell steuerliche Begünstigungen gibt.

Wann muss saniert werden?

Werden notwendige Instandhaltungsarbeiten unterlassen, kann Ihnen das BDA die Absicht, das Gebäude bewusst verfallen zu lassen, unterstellen. Besteht Gefahr für das Denkmal, hat das BDA die Möglichkeit, Sicherungsmaßnahmen von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde auftragen lassen.

Mit einer Finanzierung von Raiffeisen lässt sich vieles anfangen. Haben Sie auch ein Bau- oder Sanierungsprojekt? Sprechen Sie mit Ihrem Raiffeisenberater über die passenden Finanzierungslösungen. Über die möglichen Förderungen in Ihrem Bundesland und einen maßgeschneiderten Finanzierungsmix kann Sie Ihr Raiffeisen Wohnberater kompetent informieren.