Ab 1.11.2010 Ausweispflicht bei allen Sparbuchbehebungen!
Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten für alle österreichischen Banken ab 1.11.2010 verschärfte Identifikationspflichten bei der Behebung von Sparbüchern. Im Zuge der Geldwäschenovelle 2010 wird im Bankwesengesetzt die Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen neu geregelt.