Entscheidung über Nordautobahn verschoben zurück

Bestbieterentscheidung vom BVA als nicht anfechtbar erklärt

Wien, 22. August 2006. Mit seinem gestrigen Bescheid hat das Bundesvergabeamt die entgültige Sachentscheidung im Vergabeverfahren betreffend Planung, Errichtung, Finanzierung und den Bau der Nordautobahn bis nach der Zuschlagsentscheidung aufgeschoben. Das AKOR Konsortium („Autobahnkonsortium Ost-Region“) hatte einen Antrag auf Nachprüfung des Verfahrens eingebracht, nachdem die Asfinag ein konkurrierendes Konsortium zum Bestbieter erklärt hatte.

Während man ursprünglich davon ausgegangen war, dass der Nachprüfungsantrag bereits nach der Bestbietererklärung eingebracht werden könne, hat das Bundesvergabeamt nunmehr entschieden, dass erst die Zuschlagsentscheidung anfechtbar ist. Das AKOR Konsortium wird daher dann die für Ende August erwartete Entscheidung  der Asfinag genauestens prüfen und anfechten. Die Bietergruppe ist weiterhin davon überzeugt, dass dem Antrag aufgrund der Stichhaltigkeit ihrer Argumente stattgegeben wird. Es ist zu erwarten, dass eine Anfechtung der Zuschlagsentscheidung zu einer erheblichen Verzögerung der Vergabe und – in weiterer Konsequenz – zu einer möglichen Verschiebung des Baubeginns auf das Jahr 2007 führen wird.

Das AKOR Konsortium ist die einzige rein österreichische Gruppe unter den bevorzugten Bietern.

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