Entscheidung über Nordautobahn verschoben zurück
Bestbieterentscheidung vom BVA als nicht anfechtbar erklärt
Während man ursprünglich davon ausgegangen war, dass der Nachprüfungsantrag bereits nach der Bestbietererklärung eingebracht werden könne, hat das Bundesvergabeamt nunmehr entschieden, dass erst die Zuschlagsentscheidung anfechtbar ist. Das AKOR Konsortium wird daher dann die für Ende August erwartete Entscheidung der Asfinag genauestens prüfen und anfechten. Die Bietergruppe ist weiterhin davon überzeugt, dass dem Antrag aufgrund der Stichhaltigkeit ihrer Argumente stattgegeben wird. Es ist zu erwarten, dass eine Anfechtung der Zuschlagsentscheidung zu einer erheblichen Verzögerung der Vergabe und – in weiterer Konsequenz – zu einer möglichen Verschiebung des Baubeginns auf das Jahr 2007 führen wird.
Das AKOR Konsortium ist die einzige rein österreichische Gruppe unter den bevorzugten Bietern.
Rückfragen an:
Dr. Michaela Stefan-Jandl, Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, michaela.stefan@rh.raiffeisen.at, Tel.: 01-21136-2419 bzw. Katharina Fuchs, Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, katharina.fuchs@rh.raiffeisen.at: Tel: 01-21136-2404.

