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Eigentumswohnung zurück
Altbau- und Neubauwohnungen im Vergleich
  Die Eigentumswohnung stellt eine interessante Alternative zum Einfamilienhaus dar.

Der Wunsch nach eigenen vier Wänden muss Sie nicht unbedingt in ein Einfamilienhaus führen. Gerade in der Stadt bzw. in größeren Orten übersteigen Häuser die Grenzen dessen, was sich ein Durchschnittshaushalt leisten kann, oft um ein Vielfaches. Eine Eigentumswohnung ist hier sozusagen der goldene Mittelweg.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, kaufen Sie rein rechtlich nicht direkt eine Wohnung, sondern einen Anteil an dem Haus, in dem sich diese Wohnung befindet. Mit dem Besitz dieses Anteils ist das ausschließliche Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung verbunden. Welcher Hausanteil auf welche Wohnung entfällt, wird durch ein Nutzwertgutachten festgestellt. Bei Eigentumswohnungen wird zwischen Altbau- und Neubauwohnungen unterschieden.

Altbau oder Neubau – die wesentlichsten Unterschiede
Altbauwohnungen:
Nach der Definition des Mietrechtsgesetzes ist eine Altbauwohnung eine Wohnung, die vor dem 9. Mai 1945 errichtet wurde. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden als Altbauwohnungen Wohnungen bezeichnet, die bereits zumindest einmal vermietet waren. Die Wohnung muss nicht unbedingt in einem "alten" Gebäude sein. Das Gebäude, in dem sich diese Altbauwohnung befindet, muss einer Nutzwertfeststellung ("Parifikation") unterzogen worden sein. Je nachdem, ob das gesamte Gebäude oder nur Teilbereiche parifiziert wurden, muss an den parifizierten Wohnungen Wohnungseigentum begründet worden sein.
Neubauwohnungen:
Geförderte Eigentumswohnungen werden zum Teil mit den Mitteln der öffentlichen Wohnbauförderung finanziert. Die Förderungen sind in der Regel an die Erfüllung bestimmter Auflagen (Energieeffizienz, Obergrenzen beim Einkommen des Wohnungseigentümers) gebunden. Darüber hinaus ist die Weitervermietung des Objektes bzw. der Weiterverkauf in den meisten Fällen von der Zustimmung der Förderungsstelle des jeweiligen Bundeslandes abhängig.
Frei finanzierte Neubauwohnungen: Hier müssen Sie den Kaufpreis zur Gänze selbst finanzieren. Einschränkungen bei der Weitervermietung bzw. beim Weiterverkauf gibt es bei diesen Wohnungen nicht.

Informieren Sie sich jedenfalls bei Ihrem Raiffeisenberater. Er kann Sie über die Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland bestens informieren. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten gibt es auch auf der Homepage von Raiffeisen Wohn Bausparen.

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