Vorsorge: Der Staat hilft mit zurück
So nutzen Sie Steuervorteile und staatliche Prämien
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Bei Ihrer persönlichen Zukunftsvorsorge greift Ihnen Vater Staat finanziell unter die Arme. |
Die staatliche Pension wird auch in Zukunft eine wesentliche Säule der Altersvorsorge sein. Ihre Bedeutung wird aber eher abnehmen. Selbst vorzusorgen ist also das Gebot der Stunde. Das ist auch dem Staat ein Anliegen. Es gibt verschiedene Anreize dafür, dass Sie Ihre persönliche Zukunftsvorsorge zumindest teilweise selbst in die Hand nehmen: direkte in Form von Prämien und indirekte in Form von steuerlichen Begünstigungen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Wenn Sie zur Zukunftsvorsorge eine Er- und Ablebensversicherung abschließen, so können Sie die Beträge dafür als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Damit zahlen Sie über die Laufzeit der Lebensversicherung weniger Steuer. Konkret können Sie als Einzelner Sonderausgaben von bis zu 2.920 Euro geltend machen. Als Alleinerzieher bzw. Alleinerzieherin verdoppelt sich der Betrag auf 5.840 Euro. Diese Sonderausgaben werden zu einem Viertel steuerwirksam.* Sie können übrigens nicht nur Zahlungen für Ihre eigene Versicherung absetzen, sondern auch Zahlungen, die Sie für Ihren (Ehe)Partner und Ihr Kind leisten.
Direkte Prämienzahlungen
Wenn Sie zur persönlichen Zukunftsvorsorge auf eine geförderte Raiffeisen Pension setzen, so erhalten Sie einen direkten Zuschuss durch den Staat. Die staatliche Prämie gilt für jede Einzahlung bis zum gesetzlichen Höchstbetrag.
Steuerfreiheit
Erträge und Prämien aus der geförderten Raiffeisen Pension sind während der Ansparphase vollkommen steuerfrei. Auch die Auszahlungen Ihrer lebenslangen regelmäßigen Rente sind zur Gänze von der Steuer befreit. Die Erträge aus einer Lebensversicherung (inklusive fondsgebundene Lebensversicherung) sind ebenfalls steuerfrei. Als Versicherungsnehmer verlieren Sie also nicht ein Viertel Ihres Ertrages durch Abzug der KESt, sondern Sie lukrieren die zugeteilten Gewinne in vollem Umfang.
Wollen Sie weitere Details wissen? Lassen Sie sich von Ihrem Raiffeisenberater über alle steuerlichen Möglichkeiten informieren. Schauen Sie mit ihm gemeinsam, wie Sie Ihre Vorsorge bestmöglich gestalten und ob Sie bereits ausreichend vorgesorgt haben.
* Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass der Gesamtbetrag Ihrer jährlichen Einkünfte 36.400 Euro nicht übersteigt.


